29.07.2010 B: Arbeitsrecht Gagel/Hillmann-Stadtfeld/Schian: Diskussionsbeitrag B6-2010

Die Urlaubsabgeltung nach der neuen Rechtsprechung des BAG – Pressemitteilung des BAG Nr. 25/10

Mit der Entscheidung vom 24.03.09 – 9 AZR 983/07 ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) von seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich des Verfalls von Erholungsurlaub abgekehrt und hat in Folge eines entsprechenden EUGH Beschlusses vom 20.01.2009 entschieden, dass dieser im Krankheitsfalle auch über den Übertragungszeitraum hinaus erhalten bleibt (siehe hierzu im Einzelnen: Stefanie Porsche, Beitrag B20-2009).

Im Anschluss hieran hatte sich das BAG nun mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit dies auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und den Zusatzurlaub nach Tarifvertrag gilt. Das BAG hat hierzu am 23.03.2010 – 9 AZR 128/09 entschieden, dass auch der Schwerbehindertenzusatzurlaub im Krankheitsfalle über den Übertragungszeitraum hinaus erhalten bleibt. Dies gilt jedoch nicht für den Zusatzurlaub nach Tarifvertrag. Zu dieser Entscheidung verlautbarte das BAG die Pressemitteilung 25/10.

(Zitiervorschlag: Gagel/Hillmann-Stadtfeld/Schian: Die Urlaubsabgeltung nach der neuen Rechtsprechung des BAG – Pressemitteilung des BAG Nr. 25/10; Beitrag B6-2010 unter www.reha-recht.de; 29.07.2010)


Stichwörter:

Urlaubsabgeltung, Schwerbehindertenzusatzurlaub, Tarifurlaub, Übertragungszeitraum


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