21.06.2011 B: Arbeitsrecht Rosendahl: Diskussionsbeitrag B9-2011

Der Integrationshelfer als Arbeitnehmer – Anmerkung zum Urteil des ArbG Würzburg v. 28.07.2010 – 1 Ca 2108/09

(Zitiervorschlag: Rosendahl: Der Integrationshelfer als Arbeitnehmer – Anmerkung zum Urteil des ArbG Würzburg v. 28.07.2010 – 1 Ca 2108/09; Forum B, Beitrag B9-2011 unter www.reha-recht.de; 22.06.2011)

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Würzburg vom 28. Juli 2010. In diesem Verfahren setzte sich das Arbeitsgericht mit der Frage auseinander, ob ein Schulbegleiter (Integrationshelfer), welcher hauptsächlich einen einzelnen Schüler betreut, jedoch in die Betreuungsstruktur der Schule integriert ist, trotz anderslautendem Vertrag Arbeitnehmer sein kann. Das Arbeitsgericht bejaht die Arbeitnehmereigenschaft des Schulbegleiters unter Heranziehung der von der ständigen Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Sie zeigt Parallelen und Unterschiede zu der vom Gericht herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Familienhelfer auf und weist auf die praktischen Folgen des Urteils hin. Nach ihrer Ansicht sollte diese Entscheidung zu einem Umdenken in der Personalorganisation hin zu einer dauerhaften Struktur in diesem Bereich führen. Eine Abdeckung des Bedarfs an Schulbegleitern sollte nicht allein durch Freiwilligendienstleistende und Studierende erfolgen. 


Stichwörter:

Schulbegleiter, Kündigungsschutzklage, Familienhelfer, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, Weisungsgebundenheit, Umstrukturierung Personalstruktur, § 7 SGB IV, Arbeitnehmereigenschaft, Integrationshelfer, Eingliederungshilfe, UN-BRK


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 27.10.2011
    sehr wichtige Entscheidung, da doch die Arbeit dieser Personen zukunftweisend für den Betroffenen sind und deshalb besonders gefördert werden sollten

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