01.04.2011 C: Sozialmedizin und Begutachtung Weber: Diskussionsbeitrag C1-2011

Anforderungen an die Begutachtung zur Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 28.05.2009 – 6 AZN 17-09 – AP Nr. 1 und § 57 ZPO

(Zitiervorschlag: Weber: Anforderungen an die Begutachtung zur Feststellung
einer Geschäftsunfähigkeit – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 28.05.2009 – 6 AZN 17-09 – AP Nr. 1 und § 57 ZPO; Forum C, Beitrag C1-2011 unter www.reha-recht.de; 04.04.2011)

Der Autor nimmt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, die Anforderungen an eine Begutachtung bezüglich der Prozess- und Geschäftsfähigkeit näher zu beleuchten, wobei im Zentrum der Betrachtung das Verhältnis von Sachverständigem und Prozessgericht im Geltungsbereich der Zivilprozessordnung steht.
Er weist darauf hin, dass geistige Behinderungen und psychische Erkrankungen nicht zur generellen Ausgrenzung aus dem Rechtsverkehr führen dürfen, so dass die Kategorie der Prozess- und Geschäftsunfähigkeit nur restriktiv gehandhabt werden darf.
Die Instanzgerichte gehen aus Sicht des Autors häufig zu unkritisch mit den eingeholten Gutachten um. Sie müssen nach seiner Ansicht vermehrt darauf hinwirken, dass die medizinischen Sachverständigen bei der Begutachtung auch die privatrechtlich und grundrechtlich relevanten Kriterien zu Grunde legen.
Der Autor schließt mit seiner Betrachtung an seine weiteren Ausführungen im Forum B (Beitrag B7-2011) an.


Stichwörter:

Gutachten, § 404a ZPO, § 105 BGB, § 104 BGB, § 57 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Prozessunfähigkeit, psychische Behinderung, Geschäftsunfähigkeit, Anschlusstatsachen, Geschäftsfähigkeit, geistige Behinderung, Prozessfähigkeit, rechtliches Gehör, Inklusion, psychische Erkrankung


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