22.10.2012 C: Sozialmedizin und Begutachtung Nieder: Diskussionsbeitrag C15-2012

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und die Einschätzung des Grades der Behinderung: Vom Einzel-GdB zum Gesamt-GdB

(Zitiervorschlag: Nieder: Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und die Einschätzung des Grades der Behinderung: Vom Einzel-GdB zum Gesamt-GdB; Forum C, Beitrag C15-2012 unter www.reha-recht.de; 22.10.2012)

Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, wie der Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) gebildet wird. Ausgehend vom jeweils höchsten Einzel-GdB sei zu prüfen, ob und wie stark sich durch das Hinzutreten anderer Funktionsbeeinträchtigungen das Gesamtausmaß der Behinderung erhöht.

Die Autorin erläutert hierzu mögliche Fallgestaltungen, wie sie sich aus der Anlage zur Versorgungsmedizinverordnung ergeben und betont dabei, dass die Höhe des Gesamt-GdB vom Einzelfall abhängt. Ihrer Ansicht nach fördern einige Sozialgerichte zunehmend eine schematisierende Gesamteinschätzung des GdB anhand einfacher Rechenformeln. Dies sei jedoch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unvereinbar und werde auch den Vorgaben der Versorgungsmedizinverordnung nicht gerecht. Bei der Weiterentwicklung der GdB-Tabelle sollten zukünftig auch partizipatorische Gesichtspunkte im Sinne der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) stärker berücksichtigt werden.

 


Stichwörter:

Gesamt-GdB, Grad der Behinderung (GdB), Begutachtung, Medizinischer Gutachter, Medizinisches Gutachten, Anhaltspunkte (AHP)


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