09.04.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Hlava: Diskussionsbeitrag C7-2014

Schwer objektivierbare Beschwerden und Erkrankungen – Bericht vom 6. Kongress für Versicherungsmedizin und Begutachtung

(Zitiervorschlag: Hlava: Schwer objektivierbare Beschwerden und Erkrankungen – Bericht vom 6. Kongress für Versicherungsmedizin und Begutachtung; Forum C, Beitrag C7-2014 unter www.reha-recht.de; 09.04.2014)

Der Autor berichtet mit diesem Beitrag vom 6. Kongress für Versicherungsmedizin und Begutachtung, der am 5. Dezember 2013 in Frankfurt/Main stattfand. Der Titel des Kongresses war „Schwer objektivierbare Beschwerden und Erkrankungen – Leistungsfall für private und gesetzliche Versicherungen?“.

Das Thema wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgearbeitet. Es wurde dabei beispielsweise eine rechtliche Bewertung schwer objektivierbarer Beschwerden nach Unfällen am Beispiel von posttraumatischen Belastungsstörungen und eine Beurteilung der Notwendigkeit medizinischer Behandlungen durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung thematisiert.

Insgesamt zeigte die Veranstaltung, welche hohe Bedeutung schwer objektivierbare Beschwerden für die privaten und gesetzlichen Versicherungssysteme haben und welche Schwierigkeiten damit für die Gutachter einhergehen.

 


Stichwörter:

Gesundheitsstörungen, Medikalisierung, Diagnostik, Begutachtung, Schwer objektivierbare Beschwerden


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