10.10.2011 C: Sozialmedizin und Begutachtung Jung: Diskussionsbeitrag C8-2011

Erkenntnisquellen müssen aktuellem Stand entsprechen – Relevanz von Erfahrungssätzen zur Anerkennung von Berufskrankheiten

(Zitiervorschlag: Jung: Erkenntnisquellen müssen aktuellem Stand entsprechen – Relevanz von Erfahrungssätzen zur Anerkennung von Berufskrankheiten; Forum C, Beitrag C8-2011 unter www.reha-recht.de; 11.10.2011)

Im vorliegenden Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, auf welche Erkenntnisquellen Gerichte und Sachverständige zurückgreifen können, wenn sie den aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse ermitteln müssen. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung des SuP-Beitrages „Erkenntnisquellen müssen aktuellem Stand entsprechen – Relevanz von Erfahrungssätzen zur Anerkennung von Berufskrankheiten“, SuP 2011, S. 323 ff.

Der Autor stellt zunächst den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung dar, bevor er diese im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Berufskrankheit und bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit erläutert. Er weist darauf hin, dass im Gerichtsverfahren allgemeine medizinische Erfahrungssätze heranzuziehen sind, die dem aktuellen Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen müssen. Als Erkenntnisquellen nennt der Autor dabei die amtlichen Merkblätter, Konsensusempfehlungen, Begutachtungsempfehlungen und Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften. Sodann stellt er dar, welche Anforderungen diese erfüllen müssen, um im Gerichtsverfahren herangezogen werden zu können.

Im Anschluss daran beschäftigt sich der Autor mit der Rechtsprechung des BSG zu Dosiswerten bei der Feststellung von Berufskrankheiten und zu Richtwerten bei der MdE-Bewertung. Dabei erläutert er auch den Unterschied zwischen Tatsachenermittlungen und Rechtstatsachenfeststellungen. Abschließend äußert der Autor sich zu der Frage, was im Urteil zu dokumentieren ist. Mit dem BSG geht der Autor davon aus, dass ein Verstoß gegen die Grenzen der richterlichen Beweiswürdigung auch dann vorliegt, wenn das Tatsachengericht seine besondere Sachkunde zu einer medizinischen Frage im Urteil nicht darlegt und nicht angibt, inwieweit es die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.

 


Stichwörter:

Stand der medizinischen Wissenschaft, Konsensempfehlung, Begutachtungsempfehlung, Merkblätter Berufskrankheiten, Erkenntnisquellen, Aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand, Berufskrankheit, Medizinischer Erfahrungssatz, Sachverständigengutachten, Erwerbsminderung, Leitlinien, Begutachtung, Sachverständiger, Beweis


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