15.04.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Ramm/Hlava: Diskussionsbeitrag C9-2014

Rente wegen Erwerbsminderung – zur Bedeutung von ausländischen Gutachten am Beispiel des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013, L 13 R 155/11

(Zitiervorschlag: Ramm/Hlava: Rente wegen Erwerbsminderung – zur Bedeutung von ausländischen Gutachten am Beispiel des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013, L 13 R 155/11; Forum C, Beitrag C9-2014 unter www.reha-recht.de; 15.04.2014)

Die Autoren besprechen ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013. In dem Fall begehrt der Kläger, der tschechischer und deutscher Staatsbürger ist, ebenfalls in Deutschland eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Autoren nehmen den Fall zum Anlass, um die Bedeutung von ausländischen Gutachten zu diskutieren. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn ein Rentenantragsteller z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Begutachtung ins Inland reist.


Stichwörter:

Ausländische Gutachten, Gutachten nach Aktenlage, Mitwirkungspflichten, Erwerbsminderungsrente, Begutachtung, Gutachten, Beweis


Kommentare (1)

  1. Diana Ramm 12.07.2014
    Als Ergänzung zum Beitrag erreichte uns folgender Hinweis:

    "Auf Ebene der EU gibt es ein Formularverfahren E 213. Mit diesem EU-weit normierten
    Formular wird der Wohnortrentenversicherungs-träger beauftragt, Befunde zu
    erheben. Umgekehrt werden die ausgefüllten Formulare an europäische RV-Träger gesandt, wenn die Versicherten in Deutschland leben. Eine Übersetzung erübrigt sich meist, da das Formular genormt und die Fragen sehr detailliert
    und damit kurz zu beantworten- sind. Damit werden Doppeluntersuchungen ziemlich gut vermieden."

    Vielen Dank dafür!

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