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In dem vorliegenden Beitrag stellt der Autor Erfahrungen dar, die in Österreich mit den rechtlichen Instrumenten zur Durchsetzung von Barrierefreiheit gemacht wurden.
Der Autor schildert die in Österreich bestehende bundes- und landesrechtliche Gesetzgebung zum Behindertengleichstellungsrecht. Er führt aus, dass Barrieren als mittelbare Diskriminierung gelten und benennt die in Betracht kommenden Rechtsfolgen sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten bei einer solchen Form der Diskriminierung. So bestehe in Österreich bisher zwar kein subjektiver Anspruch auf Barrierefreiheit, jedoch könne Schadensersatz im Falle einer festgestellten Diskriminierung geltend gemacht werden.
Wie auch eine Evaluation des österreichischen Behindertengleichstellungsrechtes gezeigt habe, sei vor allem das Schlichtungsverfahren, welches im Vorfeld einer Klage durchzuführen ist, positiv zu bewerten.
(Zitiervorschlag: Buchinger: Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit – Erfahrungen aus Österreich; Forum D, Beitrag D19-2013 unter www.reha-recht.de; 10.07.2013)
Gleichstellungsgrundsatz, Behindertenanwalt, Behindertengleichstellung, Diskriminierung, Barrieren, Barrierefreiheit, Verbandsklage, Schlichtungsverfahren, Zugänglichkeit, § 4 BGG
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