Die sozialrechtliche Bedeutung des Schwerbehindertenrechts
im SGB IX – Teil II
(Zitiervorschlag: Welti: Die sozialrechtliche Bedeutung des Schwerbehindertenrechts im SGB IX – Teil II; Forum D, Beitrag D2-2013 unter www.reha-recht.de; 09.01.2013)
Im zweiten Teil des Beitrags „Die sozialrechtliche Bedeutung des Schwerbehindertenrechts im SGB IX“ (vgl. Beitrag D1-2013) bespricht der Autor das Schwerbehindertenrecht als Teil des Sozialrechts. Der Autor erörtert unter anderem, dass zur Feststellung einer Behinderung ein neues Leitbild erforderlich sei, das insbesondere veränderbare Funktionsstörungen und Kontextfaktoren berücksichtige. Im Weiteren diskutiert der Autor die Teilhabe am Arbeitsleben als wesentlichen Gegenstand des Schwerbehindertenrechts und sagt, dass die allgemeinen Institutionen des Arbeitsmarktes immer einzubeziehen seien. Abschließend meint der Autor, dass unter Mitwirkung politischer und professioneller Akteure das Schwerbehindertenrecht an die Erfordernisse der Zeit angepasst werden könne.
Stichwörter:
Schwerbehindertenrecht, Behinderungsbegriff, ICF, Begutachtung, Bedarfsfeststellung, Entschädigung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Integrationsamt, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe
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