23.09.2014 D: Konzepte und Politik Luik: Diskussionsbeitrag D21-2014

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der Teilhabeplanung

(Zitiervorschlag: Luik: Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der Teilhabeplanung; Forum D, Beitrag D21-2014 unter www.reha-recht.de; 23.09.2014)

Der Autor beschäftigt sich im vorliegenden Beitrag mit den rechtlichen Grundlagen und der Bedeutung der Teilhabeplanung. Das gegliederte Rehabilitationssystem erfordert eine Koordinierung der Leistungen der verschiedenen Reha-Träger.Damit die Leistungen nahtlos ineinandergreifen, bedarf es einer entsprechenden Abstimmung der Beteiligten. Aus diesem Grunde komme, laut Autor, dem Teilhabeplan eine wesentliche Bedeutung zu.

Zur Erläuterung, wie ein Teilhabeplan erstellt wird bzw. welche Anforderungen zu erfüllen sind, stellt der Autor die maßgeblichen Punkte der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“, welche die Gemeinsame Empfehlung „Teilhabeplan“ seit dem 01.08.2014 ersetzt, dar und zeigt die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sowie das Erfordernis eines zukunftsorientierten, planmäßigen Vorgehens.


Stichwörter:

Gemeinsame Empfehlung „Teilhabeplanung“, Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“, Teilhabeplan, Koordinierung (§ 10 SGB IX), Kooperation der Rehabilitationsträger, Gegliedertes Sozialleistungssystem, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kooperationsgebot, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe


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