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(Zitiervorschlag: Wendt: Anmerkungen zu dem Beitrag D1-2011 in Forum D vom 11.02.2011 – Von Dr. H. Fuchs, „Thesen zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts im Lichte der Beschlüsse der ASMK vom 23./24.11.2010“; Forum D, Beitrag D4-2011 unter www.reharecht.de; 08.03.2011)
Die Autorin kritisiert, dass Fuchs keine Notwendigkeit für eine Reform der Eingliederungshilfe im SGB XII sieht, sondern nur im SGB IX. Eine personenzentrierte Leistungserbringung der Eingliederungshilfe muss ihrer Auffassung nach im SGB XII verankert werden. Das Defizit einer mangelnden Zusammenarbeit von Sozialhilfe und anderen Reha-Trägern kann ihrer Meinung nach weniger durch gesetzliche Regelungen beseitigt werden als durch gemeinsame Bedarfsfeststellung im Rahmen der Teilhabeplanung im Sozialraum vor Ort.
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