28.02.2012 D: Konzepte und Politik Schindler: Diskussionsbeitrag D4-2012

Persönliches Budget als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe – oder: Nur Mut zum Unbekannten!

Die Autorin beschäftigt sich in diesem Beitrag mit dem Persönlichen Budget und seiner Anwendung in der Kinder- und Jugendhilfe. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung des Aufsatzes "Persönliches Budget als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe – oder: Nur Mut zum Unbekannten!", JAmt 2011, S. 499 ff.

Die Autorin geht dabei praxisrelevanten Fragen nach wie "Ist das persönliche Budget in der Kinder- und Jugendhilfe anwendbar?", "Weist die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII bei der Gewährung der Leistung in Form des Persönlichen Budgets Besonderheiten auf?" oder "Was ist von den Eltern zu beachten, wenn sie selbst einen Leistungserbringer beauftragen?".

Nach Ansicht der Autorin sollten sich die Ängste, die das Persönliche Budget bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im Hinblick auf ihren Schutzauftrag auszulösen scheint, angesichts der Steuerungsmöglichkeiten und der rechtlichen Grundlagen schnell beruhigen lassen. Das Persönliche Budget sei auch als Möglichkeit zu verstehen, zu überprüfen, wie viel Eigenverantwortung in der Kinder- und Jugendhilfe gewünscht sei.

(Zitiervorschlag: Schindler: Persönliches Budget als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe – oder: Nur Mut zum Unbekannten!; Forum D, Beitrag D4-2012 unter www.reha-recht.de; 28.02.2012)


Stichwörter:

Persönliches Budget, Verwendungsnachweis, Zielvereinbarung, Jugendamt, Verhältnis des SGB IX zu den Leistungsgesetzen, Selbstbestimmung, Sachleistung, Seelische Behinderung, Leistungserbringungsrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger, Qualitätssicherung, Budgetbemessung, § 35a SGB VIII, Leistungserbringer


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