06.03.2014 D: Konzepte und Politik Wasilewski: Diskussionsbeitrag D4-2014

Der Regelungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Rechtslage der Menschen mit Behinderungen in Polen (Teil 1) – Rechtsvergleichende Analyse und Darstellung der unterschiedlichen polnischen Rechtsinstitutionen zum Thema Behindertenrecht und Barrierefreiheit

In diesem zweiteiligen Beitrag stellt der Autor die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen in Polen und Deutschland dar.

Im ersten Teil beschäftigt sich der Autor insbesondere mit den Bereichen, in denen sowohl der polnische als auch der deutsche Gesetzgeber ähnliche Regelungen getroffen haben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften beider Länder weitgehend vergleichbar sind.

In Polen gelte bereits seit 1997 eine Behindertenrechtscharta. Zur UN-Behindertenrechtskonvention sei Polen schließlich im Jahr 2012 beigetreten. Ebenso wie in Deutschland existierten auch polnische Vorschriften zur Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung in verschiedenen Gesetzen, wie im Bereich des Bau- und Verkehrswesen. Die Einhaltung des seit 2011 bestehenden Gesetzes zur Gebärdensprache werde durch den Polnischen Rat der Gebärdensprache vorgenommen.

Der Beitrag wird in Diskussionsbeitrag D5-2014 fortgesetzt.

(Zitiervorschlag: Wasilewski: Der Regelungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Rechtslage der Menschen mit Behinderungen in Polen (Teil 1) – Rechtsvergleichende Analyse und Darstellung der unterschiedlichen polnischen Rechtsinstitutionen zum Thema Behindertenrecht und Barrierefreiheit; Forum D, Beitrag D4-2014 unter www.reha-recht.de; 06.03.2014)


Stichwörter:

Polen, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Behindertengleichstellung, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Gebärdensprache, Diskriminierungsverbot, Behindertenbeauftragte / Behindertenbeauftragter, Gebärdensprachdolmetscher, Benachteiligungsverbot


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