01.03.2013 D: Konzepte und Politik Groskreutz: Diskussionsbeitrag D6-2013

Die Behindertenrechtskonvention wirkt sich im Bauplanungsrecht aus – Anmerkung zur Entscheidung „H.M. gegen Schweden“ vom 19. April 2012 über eine Individualbeschwerde durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

(Zitiervorschlag: Groskreutz: Die Behindertenrechtskonvention wirkt sich im Bauplanungsrecht aus – Anmerkung zur Entscheidung „H.M. gegen Schweden“ vom 19. April 2012 über eine Individualbeschwerde durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Forum D, Beitrag D6-2013 unter www.reha-recht.de; 28.02.2013)

In dem Beitrag geht es um die Individualbeschwerde einer Schwedin gegen den Staat Schweden vor dem Internationalen Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen („H. M. gegen Schweden“ vom 19.04.2012). Dabei ging es um die Frage, ob die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein therapeutisches Schwimmbecken gegen die Behindertenrechtskonvention (BRK) verstößt. Der Ausschuss entschied, dass die Individualbeschwerde teilweise zulässig ist und sah die Verweigerung der Baugenehmigung als Diskriminierung an.


Stichwörter:

Internationaler Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Individualrechtsschutz, Diskriminierung, Angemessene Vorkehrungen, UN-BRK


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