02.01.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Menschen mit Behinderungen ermöglicht eine zugängliche digitale Welt mehr Teilhabe. Mit dem neuen „Portal Barrierefreiheit“ gibt es ein breites Informationsangebot zu barrierefreier IT für die öffentliche Verwaltung. Das Portal informiert über entsprechende Gesetze, über Umsetzungen und Hilfestellungen zur digitalen Barrierefreiheit.

Das neue Internetangebot wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) zusammen mit dem Informationstechnikzentrum Bund, der Beauftragten des Landes Hessen für barrierefreie IT und dem Bundesverwaltungsamt entwickelt. Hintergrund ist eine EU-Gesetzgebung, die mittlerweile in deutsches nationales Recht übernommen wurde (siehe unten). Gesetzlich vorgesehen ist, dass jegliche IT öffentlicher Stellen barrierefrei, d. h. für jede Person wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist, und zwar unabhängig vom eventuellen Vorliegen, der Art und Schwere einer Behinderung. Für die Bundesverwaltung und öffentliche Stellen gibt es deshalb verpflichtende internationale Standards zur digitalen Barrierefreiheit, etwa zur Umsetzung der Deutschen Gebärdensprache und der Leichten Sprache.

Im Portal wird erklärt, was digitale Barrierefreiheit bedeutet und welche gesetzlichen Bestimmungen dazu gelten. Es bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Der Schwerpunkt liege auf einem eigens entwickelten Standardvorgehen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, so die Portalmacher. Ebenso gebe es einen Fokus auf Umsetzungshilfen für Dokumente, für mobile Anwendungen, für Webseiten und für Desktop-Anwendungen, mit deren Hilfe die Vorgaben der gesetzlich verbindlichen internationalen Normen in Projekten umgesetzt werden können. Zudem enthält die Internetseite zahlreiche Erläuterungsfilme und Verweise auf weiterführende Informationen.

Digitale Barrierefreiheit spiegele den gesellschaftlichen Wandel wider, so die Portalmacher.  Die Entwicklung digitaler Angebote müsse deshalb der gesellschaftlichen Entwicklung standhalten. Aus diesem Grund werde das Portal kontinuierlich ergänzt und verbessert. Über ein Kontaktformular können außerdem Fragen, Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen eingereicht werden.

Die Portalmacher beabsichtigen nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch Unternehmen, Vereinen und Verbänden sowie weiteren öffentlichen Stellen auf Landes- und Kommunalebene die praktische Umsetzung der IT-Barrierefreiheit so weit wie möglich zu erleichtern.

Dass Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit notwendig ist, steht außer Zweifel: Im Bericht über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (2021) erstellt von den Überwachungsstellen für Barrierefreiheit von Informationstechnik des Bundes und der Länder zeigten sich in den geprüften Websites und Apps eine Reihe von Defiziten. Es wurde auch deutlich, dass es schwierig ist, alle geforderten Kriterien zur Barrierefreiheit gleichzeitig zu erfüllen.

Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen sind gesetzlich verpflichtet IT-Barrierefreiheit umzusetzen. Die entsprechenden Gesetze und Richtlinien sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Europäische Norm EN 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der Standard für zugängliche PDF-Dokumente PDF/UA.

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Portal Barrierefreiheit

Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (1. Berichtszeitraum 01.01.2020 - 22.12.2021), Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

(Quelle: Portal Barrierefreiheit; Informationstechnikzentrum Bund)


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