13.12.2022 Inklusive Bildung

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern den Ausbau der inklusiven schulischen Bildung. Sie verweisen anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10.12. auf die UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderungen haben demnach ein Recht auf diskriminierungsfreie inklusive Beschulung. Aktuelle Zahlen der Kultusministerkonferenz zeigten aber, dass inklusive Bildung nicht flächendeckend vorhanden ist.

Von den 582.400 Schülerinnen und Schülern, die im Jahr 2020 sonderpädagogisch gefördert wurden, besuchten rund 56 Prozent eine Förderschule und etwa 44 Prozent eine allgemeine Schule. Der Anteil von inklusiv Beschulten mit sonderpädagogischer Förderung ist damit zwar von 25 Prozent im Jahr 2011 auf 44 Prozent im Jahr 2020 gestiegen. Zugleich stieg aber auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf an allen Schülerinnen und Schülern. Dies führt dazu, dass die Förderschulbesuchsquote im gleichen Zeitraum nur leicht von 4,7 auf 4,3 Prozent gesunken ist.

Mit Sorge stellen die Beauftragten fest, dass einzelne sonderpädagogische Förderbedarfe bundesweit weiter zunehmen, v. a. Bedarfe im Bereich der geistigen und der emotional-sozialen Entwicklung, im Autismus-Spektrum und im Lernen.

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sieht dringenden Handlungsbedarf. 2020 hätten mehr als 70 Prozent der Jugendlichen, die eine Förderschule besuchten, diese ohne Hauptschulabschluss verlassen. Er unterstreicht: „Mit ihrem Zögern beim Abbau der Förderschulen vergeuden viele Bundesländer Talente und Fachkräftepotenzial. In Zeiten akuten Fachkräftemangels können wir uns das auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten.“

Christian Walbrach, Behindertenbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt: „Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet Deutschland dazu, ein inklusives Schulsystem sicherzustellen. Von der Erfüllung dieser Pflicht sind wir in mehreren Bundesländern jedoch weit entfernt. Leider müssen wir im Gegenteil eine nahezu ungezügelte Ausweitung von Sondersystemen und sonderpädagogischen Förderbedarfen beobachten.“ Walbrach mahnt zur Vorsicht wegen der schwierigen Personalversorgung und Überlastung im Schulsystem. Die allgemeinen Schulen müssten wieder stärker in die Lage versetzt werden, ihrem Förderauftrag entsprechen zu können. Neben bedarfsgerechten materiell-technischen Ressourcen werde u. a. eine stabile sonderpädagogische Grundversorgung der allgemeinen Schulen benötigt. Darüber hinaus sei auch über gezielte Veränderungen des Schulsystems zu sprechen.

Das Forderungspapier der Beauftragten macht deutlich: „Die Dualstrukturen, bestehend aus einem höchst ausdifferenzierten Förderschulsystem und inklusiv ausgerichteten allgemeinen Schulen, sind grundsätzlich und angesichts eines länderübergreifenden Personalnotstandes dringend zu überprüfen.“

Gemäß den Beauftragten sind folgende Schritte für eine erfolgreiche Transformation erforderlich:

  1. Hochwertige inklusive Bildung gewährleisten
  2. Transformation zügig und strukturiert voranbringen
  3. Unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel gewähren
  4. Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten
  5. Bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten

Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung: „Qualitativ hochwertige inklusive schulische Bildung in allen Bundesländern gewährleisten“

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)


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