25.02.2022 Beratung

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen jährlich neu erscheinenden Steuer-Ratgeber für Familien mit behinderten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie für behinderte Berufstätige aktualisiert. Er folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2021 und bietet so praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen.

Die Neuauflage berücksichtige steuerrechtliche Änderungen, die am 18. März 2021 durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten sind, erläutert der bvkm. Ebenfalls aufgenommen seien die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge. Mit diesem Gesetz wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und neue Pflege-Pauschbeträge für die Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Auch müssen behinderungsbedingte Fahrtkosten jetzt nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden. Stattdessen gebe es einen Fahrtkosten-Pauschbetrag.

Aktuelle Informationen gebe es darüber hinaus zum Kindergeld. Der Grundfreibetrag ist auf 9.984 Euro gestiegen. Dieser ist für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung.

Der Ratgeber informiert außerdem Familien, die eine pflegebedürftige Person in deren oder ihrer eigenen Wohnung unentgeltlich persönlich pflegen. Diese können im Veranlagungszeitraum 2021 Pflege-Pauschbeträge geltend machen. Darüber hinaus enthält der Ratgeber in Teil 2 Informationen zu Steuervorteilen für berufstätige Erwachsene mit Behinderung.

Der 16-seitige Ratgeber steht als „Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern2021/2022“ in barrierearmer Form auf der bvkm-Website zum Download zur Verfügung oder kann als gedrucktes Heft bestellt werden.

Weitere Informationen

Das "Steuermerkblatt" sowie weitere Ratgeber sind auf der bvkm-Website unter "Recht & Ratgeber" zu finden.

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., bvkm; Pressemitteilung 24.02.2022)


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