01.06.2021 Pflegereform

Zu Corona-Krisenzeiten erhielten Pflegekräfte Applaus von den Balkonen. Höhere Gehälter in der Altenpflege sind nun aufgrund der Pflegereform ab September 2022 zu erwarten. Darauf einigte sich die große Koalition aus CDU und SPD. Im Juni 2021 soll der entsprechende Gesetzentwurf verabschiedet werden soll.

Die Pflegereform steht gemäß dem Bundesgesundheitsministerium auf drei Säulen: der Eigenanteil an den Kosten der Pflege im Heim sollen sinken, Pflegekräfte sollen besser entlohnt und die Pflege zu Hause soll unterstützt werden.

Nach aktuellen Medienberichten sollen ab 2022 nur noch Altenheime und Pflegedienste zugelassen werden und Geld von der Pflegekasse erhalten können, wenn sie nach Tarif bezahlen. Die Arbeitgeber müssten einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in ihrer Region für ihre Mitarbeitenden übernehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Vorfeld angegeben, dass durch die geplante Reform eine Lohnsteigerung von bis zu 300 Euro im Monat möglich sei.

Kritik kam von der politischen Opposition und von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ein flächendeckender Tariflohn war am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Gemäß dem Bundesarbeitsministerium erhält momentan etwa die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland keinen Tariflohn.

Außerdem soll der Eigenanteil an den Heimpflegekosten schrittweise reduziert werden: im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.

Um die geplanten Reformschritte zu finanzieren soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht werden. Laut dem Gesetzentwurf soll der Beitragssatz für Eltern bei 3,05 Prozent stabil bleiben. Der Bund plant außerdem einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung von 5,1 Milliarden Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium möchte außerdem zusätzlich 20.000 Stellen in der vollstationären Altenpflege, 13.000 Stellen in der Krankenpflege und rund 600 Hebammenstellen schaffen. Die Besetzung solcher Arbeitsplätze erscheint beim derzeitigen Fachkräftemangel allerdings fraglich.


Weitere Informationen:
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform

(Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Nachrichtenagentur Reuters, Die Zeit, Frankfurter Rundschau)
 


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.