15.03.2008 B: Arbeitsrecht

Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zum Schwerbehindertenrecht

Dieser Beitrag enthält Informationen zu zwei in den letzten beiden Quartalen 2007/2008 ergangenen Entscheidungen des BAG. Ein Urteil befasst sich abschließend mit der Frage wie lange eine erklärte Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer seine Gültigkeit bei unverändertem Kündigungsgrund behält (§ 88 Abs. 3 SGB IX). Das andere befasst sich mit der Klagefrist des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung, wenn die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX nicht eingeholt wurde.


Stichwörter:

Integrationsamt, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, Kündigung, Kündigungsschutz, § 88 SGB IX


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