01.03.2007 B: Arbeitsrecht

Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schwerbehindertenrecht

Dieser Beitrag enthält Hinweise auf interessante anstehende Verhandlungen zum (Schwer)Behindertenrecht, die der Terminübersicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für das zweite Quartal 2007 entnommen wurden. Zusätzlich enthält er Informationen zu einer im März 2007 ergangenen Grundsatzentscheidung des BAG zu § 90 Abs. 2a SGB IX.

Im kommenden Quartal wird sich der neunte Senat des BAG mit der Frage befassen, ob und inwieweit bereits vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer behinderten Bewerberin (GdB 40) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2000/78/EG ein Schadenersatzanspruch wegen Diskriminierung zustehen kann.

Des weiteren steht eine Entscheidung des zweiten Senats zu der Frage an, ob und gegebenenfalls wann bei zeitlicher Unterbrechung ein derart enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen angenommen werden kann, dass sie für die Wartezeit nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX zusammenzurechnen sind.


Stichwörter:

Diskriminierung, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz, Behinderung, Grad der Behinderung (GdB), Gleichbehandlung


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