03.08.2023

Der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN) prüft nun zum zweiten Mal die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) in Deutschland und weiteren Ländern. Die Prüfung Deutschlands findet Ende August 2023 bei der UN in Genf statt.

Im Rahmen dieser UN-Staatenprüfung (2018-2023) musste Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen aus der ersten Prüfung (2011-2015) über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten. Am 29./30. August 2023 wird die Bundesrepublik erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Dies erläutert das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das u. a. für das Monitoring der UN-BRK-Umsetzung hierzulande zuständig ist.

Ergänzend bringen Organisationen von Menschen mit Behinderungen einen Parallelbericht für die UN-Prüfung ein. So laufen beim Deutschen Behindertenrat (DBR) gerade die Vorbereitungen für die Anhörung im Rahmen der Prüfung auf Hochtouren. Der Parallelbericht der Zivilgesellschaft, der dieses Mal vom DBR koordiniert und von 37 Organisationen unterstützt wurde, ging am 21. Juli an die Vereinten Nationen. Die Veröffentlichung dieses Berichts ist für Mitte August 2023 geplant, so der DBR. Delegierte des Verbands werden Ende August vom Fachausschuss in Genf zum Parallelbericht angehört.

Für die Prüfung der Umsetzung der UN-BRK in einem Vertragsstaat ist der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Informationen verschiedener Akteurinnen und Akteure angewiesen. Neben dem Bericht des zu prüfenden Staates greift der Ausschuss dabei u. a. auf eingereichte Dokumente von nationalen Menschenrechtsinstitutionen, unabhängigen Überwachungseinrichtungen nach Artikel 33 Absatz 2 der UN-BRK sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zurück, so das DIMR.

Bereits in der ersten Prüfungsphase (2011-2015) widmete sich der UN-Fachausschuss dem damaligen deutschen Staatenbericht zur UN-BRK im Rahmen einer Anhörung in Genf. Der Ausschuss veröffentlichte als Ergebnis der Anhörung die „Abschließenden Bemerkungen“ zur weiteren Umsetzung der UN-BRK in Deutschland (siehe unten). Darin deckten die Expertinnen und Experten des Ausschusses Probleme bei der Umsetzung auf, benannten Kritikpunkte und formulierten Empfehlungen. Die Empfehlungen haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gesetzt. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen anzunehmen, erläutert das DIMR.

Hintergrund
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die weltweite Umsetzung der UN-BRK. Der Ausschuss besteht aus 18 Expertinnen und Experten mit Behinderungen und trifft sich zwei Mal im Jahr im Genf. Dort berät er unter anderem über die Umsetzung der Konvention in ausgewählten Vertragsstaaten und veröffentlicht als Ergebnis dieser Prüfung die „Abschließenden Bemerkungen“.

Vertiefte Informationen

Wissenswertes zum Staatenberichtsverfahren bietet die DIMR-Website

Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands des UN-Fachausschusses von 2015

 


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