Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)

Die BAR ist die gemeinsame Plattform der Rehabilitationsträger, sie versteht sich aber auch als Interessenvertretung für Rehabilitation und Teilhabe insgesamt. Im Zusammenspiel mit Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Betroffenen hat sie sich zum Ziel gesetzt, eine lückenlose und zielgenaue Rehabilitation zu gewährleisten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) ist die gemeinsame Plattform

  • der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • der Bundesagentur für Arbeit
  • der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • der gesetzlichen Krankenversicherung
  • des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
  • der Bundesländer
  • der Spitzenverbände der Sozialpartner
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

zur Förderung und Koordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der BAR, darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden.  

Im Bundesteilhabegesetz wurden die Aufgaben der BAR gesetzlich verankert (§§ 39-41 SGB IX). Festgelegt wurde damit der Auftrag an die BAR, Daten des Reha-Leistungsgeschehens im Rahmen eines Teilhabeverfahrensberichts zu erheben und auszuwerten. Die BAR untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die BAR informiert in einer Vielzahl von verschiedenen Publikationen über das gesamte Themenspektrum der Rehabilitation. Auf den Internetseiten der BAR können Sie einige Dokumente auch in gedruckter Form bestellen.

www.bar-frankfurt.de

Hinweise auf die Gemeinsamen Empfehlungen der BAR finden sich auch in der Infothek.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.)

Stand: 15.04.2019


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