Deutsche Rentenversicherung (DRV)

"Deutsche Rentenversicherung" ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist unter anderem zuständig für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Ziel ist, das vorzeitige Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Die DRV ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ist unterteilt in Bundesträger und Regionalträger. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

"Deutsche Rentenversicherung" ist gemeinsamer Name, Logo und Dach für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.

Weitere Informationen bietet die Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de

Einen Überblick über die Rehaträger gemäß § 6 SGB IX mit ihren Organisationen, Aufgaben und Leistungen haben die Integrationsämter als "ZB-Info: Wegweiser Rehabilitationsträger" herausgegeben. Die Publikation ist abrufbar unter Integrationsämter/Publikationen.

(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Integrationsämter)

Stand: 03.11.2021


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