Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) ist ein bundesweiter gemeinnütziger Verband mit Sitz in Heidelberg, der sich für die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen einsetzt. In ihm arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der an der Rehabilitation beteiligten Akteursgruppen interdisziplinär, sektorenübergreifend und konsensorientiert zur Unterstützung von Habilitation und Rehabilitation, Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion zusammen. Die DVfR wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Zentrale Ziele und Aufgaben

Grundsätzlich befasst sich die DVfR mit allen Bereichen der Rehabilitation, also der medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, sowie auch mit Fragen der gezielten Prävention im Sinne ihres Leitbildes und ihrer Satzung. Der Satzungszweck, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. die Förderung der individuellen und umfassenden Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
  2. die gleichberechtigte interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Interessenausgleich aller an der Rehabilitation beteiligten Personen, Einrichtungen und Organisationen, wie Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände, Leistungsträger, Anbieter von sozialen und gesund­heitlichen Leistungen, Berufs- und Fachverbände, Sozialpartner,
  3. den wissenschaftlichen, konzeptionellen und praktischen Erfahrungsaustausch in Fragen der Teilhabe, Rehabilitation und Prävention auf nationaler, europäischer und sonstiger internationaler Ebene,
  4. die Erarbeitung von Stellungnahmen, Anregung und Begleitung einschlägiger rechtlicher Regelungen und sozial­politischer Vorhaben,
  5. die Förderung des Bewusstseins und des Verständnisses für die berechtigten Belange der Menschen mit Behinderungen und der von Behinderung bedrohten Menschen in der Öffentlichkeit und bei den Entscheidungsträgern,
  6. die Anerkennung und Umsetzung der umfassenden Rehabilitation als eines grundlegenden Teils der gesundheitlichen und sozialen Versorgung.

Mittel hierzu sind insbesondere:

  1. Arbeit von Fachausschüssen,
  2. Durchführung interdisziplinärer und allgemein zugänglicher Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen und Seminare,
  3. Öffentlichkeitsarbeit durch die Zeitschrift DIE REHABILITATION, durch Tagungsberichte und andere Publikationen,
  4. Betrieb eines öffentlichen Wissens- und Diskussionsportals zum Rehabilitations- und Teilhaberecht,
  5. schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe,
  6. Beratung öffentlicher und privater Stellen u. a. bei Gesetzgebung, Projekten, Programm- und Strukturplanungen, Richtlinien,
  7. Anregung, Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben,
  8. Veröffentlichung einschlägiger Informationen,
  9. Verleihung der Kurt-Alphons-Jochheim-Medaille für besondere Verdienste um die Rehabilitation und Teilhabe,
  10. Mitgliedschaft und Mitarbeit in einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen.

Mitglieder

In der DVfR arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der an der Rehabilitation beteiligten Akteursgruppen zusammen:

  • Träger der sozialen Leistungen
  • Rehabilitationsdienste und Einrichtungen und deren Träger
  • Verbände von Menschen mit Behinderungen und Selbsthilfeverbände
  • Einzelpersonen, welche die Ziele und Aufgaben der DVfR unterstützen
  • Berufs- und Fachverbände der Rehabilitation

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Deutschen Vereinigung für Rehabilitation finden Sie hier:

(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation)

Stand: 04.09.2019


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