Rehabilitation

Der Rehabilitationsbegriff hat sich in den letzten Jahren in wesentlichen Aspekten verändert. Früher standen Maßnahmen und Angebote im Vordergrund. Der moderne Rehabilitationsbegriff setzt nun am Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen an und spricht von gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die gesetzliche Grundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“.

Eine allgemeingültige Definition für Rehabilitation gibt es nicht. In Deutschland hat sich ein gegliedertes System der sozialen Sicherung aus gesetzlicher Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung herausgebildet, das für alle Bürger eine soziale Absicherung gegen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter und Behinderung bereitstellt. Daneben ist in Deutschland seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein Rehabilitationssystem entstanden, welches Menschen mit Behinderungen bei der Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben unterstützt und ihnen hilft, unabhängiger von sozialen Leistungen zu leben.

Maßgebliche Leitlinie für die Ausgestaltung von Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland ist Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Artikel 26 der UN-BRK

Artikel 26 – Habilitation und Rehabilitation lautet:

Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme

a) im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen;

b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.

Die Vertragsstaaten fördern die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und Rehabilitationsdiensten.

Die Vertragsstaaten fördern die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation.

Die Reha-Definition der WHO

Häufig zitiert wird auch die Umschreibung von „Rehabilitation“ im Technical Report 668/1981 der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Seite 9. Darin wird u. a. explizit auf die Umfeldgestaltung als Aufgabe der Rehabilitation hingewiesen.

„Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“[1]

Die Reha-Definition der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat unter Beteiligung aller ihrer Mitgliedergruppen und ausgewiesener Reha-Experten ihre Definition des Begriffs „Rehabilitation“ eingehend diskutiert und am 19.02.2020 im Hauptvorstand beschlossen.

Die Reha-Definition der DVfR lautet:

Rehabilitation fördert Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung.

Ziel ist die Stärkung von körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Sie umfasst medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des Umfelds der Person.

Rehabilitation ist ein an individuellen Teilhabezielen orientierter und geplanter, multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess.

Sie achtet das Recht auf Selbstbestimmung.

Erläuterungen

Der erste Satz beschreibt, um wen es bei der Rehabilitation geht, nämlich um alle Menschen mit bestehender oder chronischer Behinderung, unabhängig davon, ob sie als „schwerbehindert“ anerkannt sind. Deshalb gehören auch die Mehrzahl der chronisch kranken Menschen und z. B. pflegebedürftige Menschen zu den Personen, für die Rehabilitation wichtig ist.

Das Ziel der Rehabilitation wird im zweiten Satz formuliert. Es geht sowohl um die Stärkung von Fähigkeiten als auch um Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. § 1 SGB IX nennt Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Ziel der Leistungen zur Teilhabe. Die Satzung der DVfR spricht ebenfalls von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Der dritte Satz der Definition macht deutlich, was alles zur Rehabilitation gehört. Einerseits ein breites Spektrum von Leistungsangeboten, andererseits aber auch die Stärkung fördernder und die Verminderung hemmender Kontextfaktoren („Anpassung des Umfelds der Person“). Damit bezieht sich die Definition auch auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Im vierten Satz werden zentrale Merkmale des Rehabilitationsprozesses genannt: Er richtet sich an den je individuellen Rehabilitations- bzw. Teilhabezielen aus und besteht aus dem Zusammenwirken von Elementen ganz unterschiedlicher Disziplinen und verschiedener Berufsgruppen.

Der fünfte Satz schließlich betont die Bedeutung der Selbstbestimmung nicht nur als Ziel der Rehabilitation, sondern auch für die Durchführung der Rehabilitation.

Weitere Informationen, u. a. zur Rehabilitation in Deutschland, stellt die DVfR auf ihrer Website zur Verfügung: 
www.dvfr.de

(Quellen: behindertenrechtskonvention.info; DVfR; Wikpedia)


[1] Übertragung aus dem Englischen, Quelle: Wikipedia.

Stand: 11.08.2021


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