Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge

Kriegsbeschädigte, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte sowie deren Hinterbliebene haben einen besonderen Anspruch auf Soziale Entschä­digung.

Die zuständigen Behörden der Kriegsopferversorgung sind die Landesversorgungsämter und Versorgungsämter. Dazu gehören auch die Integrationsämter und Fürsorgestellen bzw. Hauptfürsorgestellen.

In der Ausübung der Aufgaben der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge fungieren sie als Rehabilitationsträger.

Die Soziale Entschädigung umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung.

Dazu gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, vor allem Heilbehandlung,
  • unterhaltssichernde Leistungen 
  • Renten und laufende Versorgungsbezüge

Bei im Zuge von z. B. beim Kriegs- oder Wehrdienst erworbenen Gesundheitsschäden können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden. Weitere Informationen unter anderem zu Anspruchsvoraussetzungen liefert die Seite www.sozialeentschaedigung.de.

Einen Überblick über die Rehaträger gemäß § 6 SGB IX mit ihren Organisationen, Aufgaben und Leistungen geben die Integrationsämter in ihrem Fachlexikon unter: Rehabilitationsträger

(Quellen:  Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen [BIH])

Stand: 28.08.2020


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