Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein "Versicherungszweig". Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" e. V. (DGUV) ist ihr Spitzenverband.

Der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Die Unfallversicherung ist daher bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de.

Einen Überblick über die Rehaträger gemäß § 6 SGB IX mit ihren Organisationen, Aufgaben und Leistungen geben die Integrationsämter in ihrem Fachlexikon: Rehabilitationsträger

(Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Integrationsämter)

Stand: 11.09.2020


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