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            <title>Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht</title>
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                <copyright>Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die jeweiligen Herausgeber</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 17:01:32 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Sat, 12 Sep 2026 17:01:32 +0200</lastBuildDate>
            
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                        <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 15:34:23 +0200</pubDate>
                        <title>Handicap International: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/handicap-international-inklusion-und-diskriminierungsschutz-im-asylverfahren</link>
                        <description>Asylverfahren in Deutschland sind häufig nicht bedarfsgerecht ausgestaltet – so die Erfahrung von Handicap International (HI). Vor diesem Hintergrund hat der Verband die Publikation „Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren“ herausgegeben. Sie beschreibt, wie das Asylrecht im Einklang mit der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszulegen und anzuwenden ist. HI möchte damit eine Grundlage bieten, auf der Behörden, Anwaltschaft, Richterschaft und Beratungsstellen die Bedarfe und Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen im Asylverfahren angemessen erfassen können.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Den Ausgangspunkt bilden die für das Asylverfahren relevanten Vorgaben der UN-BRK. Darauf aufbauend haben Sophia Eckert (LL.M.), Referentin politische Arbeit Flucht und Migration im HI-Programm Crossroads, und der Jurist Philip Rusche die Verfahrensgarantien im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und die Schutzformen im Lichte der UN-BRK analysiert. Crossroads ist ein Programm des Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung.</p>
<p>Aus der Untersuchung leiten die Autorin und der Autor zentrale Empfehlungen für die Begleitung und Vertretung von Menschen mit Behinderungen und die Entscheidungen in deren Asylverfahren ab:</p><ol> 	<li>Eine Behinderung sollte im Asylverfahren frühzeitig geltend gemacht werden, um den Schutzbereich der UN-BRK zu eröffnen. Der Behinderungsbegriff der UN-BRK erfasst auch psychische und traumaassoziierte Beeinträchtigungen sowie chronische Erkrankungen. Entscheidend dabei sind nicht Diagnose oder Art der Beeinträchtigung, sondern Dauer, Chronizität und die Wechselwirkung mit umwelt- und einstellungsbezogenen Barrieren. „Erkennen Behörden Behinderungen im Screening-, Aufnahme- und Asylverfahren nicht, sollte auf Korrektur gedrungen und stets möglichst frühzeitig eine Feststellung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt erwirkt werden“.<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Asylverfahren müssen die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Notwendig für ein diskriminierungsfreies Asylverfahren seien angemessene Vorkehrungen, etwa geschulte Ansprechpersonen, Gebärdensprachmittlung in der von den Antragstellenden verwendeten Gebärdensprache, barrierefreie Bescheide oder Informationen in einfacher oder Leichter Sprache. Dabei bezieht sich HI auf die Verfahrensgarantien der Asylverfahrens­­verordnung (AsylVfVO), die UN-BRK und Art.&nbsp;3 Abs.&nbsp;3 Satz&nbsp;2 Grundgesetz (GG).<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Behinderungsspezifische Verfolgungsgründe seien als Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ernst zu nehmen. Typische Verfolgungshandlungen könnten Gewalt, Zwangsbehandlung, Freiheitsentzug, Entrechtung oder ein kumulativer Ausschluss von Bildung, Arbeit, Unterstützung und gesellschaftlicher Teilhabe sein. Zugleich dürften Menschen mit Behinderungen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden; auch andere Verfolgungsgründe seien stets in die Prüfung einzubeziehen.<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Ein behinderungsspezifisches Verständnis unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne des Art.&nbsp;15 UN-BRK wird als maßgeblich für eine Gefahrenbewertung erachtet: „Bei der Prüfung des subsidiären Schutzes und nationaler Abschiebungsverbote müssen nicht nur akute medizinische Notlagen, sondern auch der Ausschluss von Teilhabe, der Verlust autonomer Lebensführung, die fehlende Zugänglichkeit, Stigmatisierung und Diskriminierung im Zielland berücksichtigt werden.“<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Bei unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sollte die Verbindung zu Diskriminierung nach Art.&nbsp;2 und 5 UN-BRK stärker berücksichtigt werden. Wo staatliches Handeln oder Unterlassen, strukturelle Exklusion oder diskriminierende Leistungsverweigerung Menschen mit Behinderungen in menschenunwürdige Lebensumstände bringen, komme nicht nur ein Abschiebungsverbot, sondern auch subsidiärer Schutz in Betracht.<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Schließlich sollten behinderungsspezifische Bedarfe und die tatsächliche Verfügbarkeit von Nachteilsausgleich, Unterstützung und ggf. Behandlung im Zielstaat frühzeitig, konkret und möglichst umfassend dokumentiert werden. Neben Diagnosen seien die konkreten Auswirkungen auf die Kommunikation, Mobilität, unabhängige Lebensführung, Teilhabe, gleichberechtigte Lebensführung, Bildung, Arbeit und Versorgung der Person darzulegen. Dies sei zentral für die Prüfung eines ernsthaften Schadens im Sinne des subsidiären Schutzes und eines Abschiebungsverbots.</li> </ol><p><a href="https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/fuer-fachkraefte/informationen-fuer-fachkraefte/informationsmaterial-von-crossroads/" title="Zum Gutachten auf der Website von HI, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren</a></p>
<p>(Quelle: Handicap International e. V. – Crossroads)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 08:30:26 +0200</pubDate>
                        <title>Die SBV-Wahl 2026 unter neuen Bedingungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/die-sbv-wahl-2026-unter-neuen-bedingungen</link>
                        <description>Alle vier Jahre finden in Betrieben mit schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten bundesweit Wahlen zur Schwerbehinderten­vertretung (SBV) statt. Auch 2026 ist es wieder so weit. Bei den Wahlabläufen zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November sind diverse Neuregelungen zu beachten.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Einige der neuen Regelungen gehen aus der Rechtsprechung der Jahre 2023 und 2024 hervor, andere sind bereits während der Corona-Pandemie entwickelt worden. So darf die Wahlversammlung mittlerweile auch online stattfinden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen zutreffen. Aber auch beim Datenschutz, beim Wahlrecht selbst und bei den räumlichen Bedingungen für die Arbeit der SBV gab es Änderungen.</p>
<p><strong>Zweifaches aktives Wahlrecht: </strong>Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2024 entschieden, dass Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen sowohl in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) als auch im Betrieb oder in der Dienststelle, in der sich der ausgelagerte bzw. betriebsintegrierte Arbeitsplatz befindet, wählen dürfen. Selbst zur Vertrauensperson oder ihrer Stellvertretung gewählt werden, können Werkstattbeschäftigte hingegen nicht. &gt;&nbsp;<a href="https://magazin.bih.de/urteil-wfbm-beschaeftigte-waehlen-sbv-mit/" title="Zum Beitrag &quot;WfbM-Beschäftigte wählen SBV mit&quot; im BIH-Magazin online, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Beschluss vom 23.10.2024 (7ABR 36/23)</a>&nbsp;</p>
<p>Das Papier „SBV-Wahlen nach § 177 SGB IX in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung e. V. (BIH) erklärt die Fragen zum Wahlrecht der Menschen in WfbM ausführlich: <a href="https://www.bih.de/fileadmin/user_upload/Bereich-INA/SBV-Wahl/PDF-PPT-Downloads/2026_SBV-Wahl_FAQ_WfbM_2801_mT_pdf-ua.pdf" title="Fragen und Antworten zum Wahlrecht in WfbM auf der Website der BIH, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">FAQ-Papier</a>&nbsp;</p>
<p><strong>Digitale oder hybride</strong> <strong>Wahlversammlung:</strong> Was zunächst als Schutz gegen Infektionen zur Zeit der Pandemie gedacht war, hat sich als pragmatisch erwiesen und wird fortgeführt: Die Wahlversammlung darf als Online- oder Hybridformat im vereinfachten Wahlverfahren stattfinden. Dafür wurde die Wahlordnung um §&nbsp;20 Abs.&nbsp;5 SchwbVWO ergänzt:</p>
<p><em>(5) Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend.</em></p>
<p>§ 11 betrifft die schriftliche Stimmabgabe, d. h. das Votum erfolgt durch Briefwahl. Für diese muss entsprechend mehr Zeit eingeplant werden. Das muss bei der Terminierung der Wahlversammlung berücksichtigt werden. Auch müssen die Organisatoren technische und datenschutzrechtliche Anforderungen bei einer online oder hybrid durchgeführten Wahlversammlung im Vorfeld klären.&nbsp;Wer zur Wahlversammlung einlädt, entscheidet auch, wie sie durchgeführt wird. Dabei sind die Vor- und Nachteile einer Online- oder Hybrid-Wahlversammlung gut abzuwägen.</p>
<p>Mehr Informationen zu den Durchführungsmöglichkeiten der Wahlversammlung hat die BIH in der Broschüre&nbsp;<a href="https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl/download-center/#c10812" title=" Informationen zu den Durchführungsmöglichkeiten der Wahlversammlung auf der Website der BIH, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Wahl der Schwerbehindertenvertretung</a>&nbsp;und im&nbsp;<a href="https://wahlwegweiser.bih.de/" title="Zum interaktiven Wahlwegweiser der BIH, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">interaktiven Wahlwegweiser</a> zusammengetragen.</p>
<p><strong>Datenschutz: </strong>Wahlvorstände und Vertrauenspersonen müssen mit den ihnen im Rahmen der Wahlvorbereitung anvertrauten Daten sensibel umgehen. Das zeigt auch<strong> </strong>ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim: Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung eines Ersatzmitglieds eines Wahlvorstands, das von seinem betrieblichen Account eine E-Mail mit der Wählerliste an seine private Mailadresse weitergeleitet hatte (Urteil vom 1. August 2023, 5 Ca 101/23).</p>
<p>Auch die gewählte SBV muss den Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zu beachten sind etwa Datensparsamkeit und Vertraulichkeit bei der Datenverarbeitung sowie Vorgaben bei der Aufbewahrung von SBV-Unterlagen.</p>
<p>Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat ein FAQ-Papier zum Datenschutz in der SBV-Arbeit herausgegeben. Das vollständige&nbsp;<a href="https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-datenschutz-in-der-schwerbehindertenvertretung/" title="Zum FAQ-Papier, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">FAQ-Papier</a>&nbsp;kann kostenfrei heruntergeladen werden.</p>
<p><strong>Arbeitsbedingungen: </strong>Im<strong> </strong>Juli 2023 stellte das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main klar, dass Mitarbeitervertretungen Anspruch auf ordnungsgemäße Büroräume haben. Der Fall bezog sich auf die Betriebsratsarbeit, lässt sich nach Einschätzung der BIH aber auf die Arbeit der SBV übertragen. Büroräume müssen so viel Platz bieten, dass auch Sprechstunden und Beratungen in ihnen durchgeführt werden können.&nbsp;Sie müssen aufgrund der besonderen Vertraulichkeit der SBV-Arbeit abschließbar und von außen weder ungehindert einsehbar noch abhörbar sein. Zudem genügt das Büro den Anforderungen nur, wenn es für die Mitarbeitenden mit Schwer­behinderung gut erreichbar ist. Diese dürfen nicht durch räumliche Distanz oder andere Barrieren davon abgehalten werden, sich an ihre Vertrauensperson zu wenden.&nbsp;Schließlich braucht ein Büro eine geeignete Ausstattung, insbesondere einen Schreibtisch, Bürostühle und einen verschließbaren Schrank. Mitarbeitervertretungen haben Anspruch auf einen eigenen Telefon­anschluss, PC und Internetanschluss sowie auf ein eigenes E-Mail-Postfach für die SBV-Arbeit.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p><a href="https://magazin.bih.de/die-wahlen-zur-schwerbehindertenvertretung-2026-was-ist-neu/" title="Zum Beitrag auf der Website der BIH, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Arbeit: inklusiv!: Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2026: Was ist neu?</a></p>
<p>(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Betriebe und Interessenvertretungen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:11:45 +0200</pubDate>
                        <title>Beitragseinreichung für das Reha-Kolloquium 2027 eröffnet</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/beitragseinreichung-fuer-das-reha-kolloquium-2027-eroeffnet</link>
                        <description>Die Einreichung von Beiträgen für das wissenschaftliche Programm beim 36. Reha-Kolloquium 2027 ist ab sofort möglich. Das Reha-Kolloquium wird vom 16. bis 18. März 2027 unter dem Motto „Perspektiven der Rehabilitation – persönlich, vernetzt, effektiv“ in Dortmund stattfinden. Die Einreichungsfrist für wissenschaftliche Beiträge und andere Veranstaltungsformate endet am 31. Oktober 2026.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 300 wissenschaftliche Vorträge und Poster zu aktuellen rehabilitations- und teilhabebezogenen Themen, verschiedene Diskussionsformate, „Meet-the-Experts“-Veranstaltungen, Workshops und mehr werden für das 36. Reha-Kolloquium erwartet.</p>
<p>Für folgende Präsenzformate können Beiträge eingereicht werden:</p><ul> 	<li>Vortrag zu abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeiten</li> 	<li>Poster zu abgeschlossenen oder laufenden wissenschaftlichen Arbeiten</li> 	<li>Komplette Vortragssession: 4-5 Beiträge, ein Fokusthema</li> 	<li>Vortrag in der Innovationswerkstatt: innovative Konzepte, Modelle und Lösungsansätze</li> 	<li>Diskussionsforum: kontroverse Fragestellungen im direkten Diskurs</li> 	<li>„Meet-the-Experts“: Expertise trifft auf individuelle Fragen</li> 	<li>Satellitenveranstaltung: gemeinsam arbeiten, vernetzen, Ergebnisse schaffen</li> 	<li>Workshop: lernen, erproben, praktisch anwenden</li> </ul><p>Alle Einreichungen werden anonym von mindestens zwei Mitgliedern aus dem wissenschaftlichen Programmkomitee unabhängig voneinander bewertet. Veranstalter des Reha-Kolloquiums sind die Knappschaft Bahn See (KBS), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Deutschsprachige Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e. V. (DGRW). Das Veranstaltungsteam bietet eine Beratung zu möglichen Einreichungsinhalten an. Eine Liste der angenommenen Beiträge wird voraussichtlich Mitte Dezember 2026 veröffentlicht.</p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschaften/Wissensaustausch_Veranstaltungen/Reha-Kolloquium/Reha-Kolloquium-aktuell/kolloquium_aktuell_index" title="Informationen zum Reha-Kolloquium 2027 auf der Website der DRV, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" rel="noreferrer">Zur Veranstaltungsseite der DRV&nbsp;&nbsp;&nbsp;</a>&nbsp;</p>
<p>(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Forschung, ICF</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 14:30:55 +0200</pubDate>
                        <title>DGB: Menschen mit Behinderungen vor Arbeitsplatzverlust schützen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/dgb-menschen-mit-behinderungen-vor-arbeitsplatzverlust-schuetzen</link>
                        <description>„Arbeitsmarkt aktuell“, der Newsletter zur Arbeitsmarktpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), befasst sich in der Ausgabe 2/2026 mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen. Basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert der DGB für schwerbehinderte Menschen u. a. einen besseren Schutz vor Arbeitsplatzverlust und eine passgenaue Förderung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli 2026 waren in Deutschland rund 192.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet – 3,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 12 Prozent. Für den DGB zeigt dies, dass bestehende Maßnahmen noch nicht ausreichen: Der Abstand zur allgemeinen Arbeitslosenquote habe sich nicht verringert, schwerbehinderte Menschen sind weiterhin deutlich häufiger arbeitslos als die Gesamtbevölkerung und haben trotz guter Qualifikationen deutlich schlechtere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz.</p>
<p>Der DGB sieht zwar auch Fortschritte – etwa bei der Einführung der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe oder der steigenden Zahl schwerbehinderter Auszubildender. Doch bestünden weiterhin erhebliche Hürden für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am<em> </em>Arbeitsmarkt, zudem müsse die Beschäftigungspflicht konsequent durchgesetzt werden.</p>
<p>Der Verband fordert für Menschen mit Behinderungen einen besseren Schutz vor Arbeitsplatzverlust und mehr Chancen auf Vermittlung in reguläre Beschäftigung im Falle der Arbeitslosigkeit. Wichtig sei hierbei eine passgenaue Förderung durch die Arbeitsverwaltung und die Rehabilitationsträger, trägerübergreifend und „wie aus einer Hand“.</p>
<h3>SBV bei Aufhebungsvereinbarungen beteiligen</h3>
<p>Dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der DGB nach Hinweisen von gewerkschaftlich organisierten Schwerbehindertenvertretungen (SBV) der Automobilbranche darin, dass Unternehmen sich von schwerbehinderten Beschäftigten zunehmend über Aufhebungs- oder Ausscheidensvereinbarungen trennen. Teilweise würde so der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen. Deshalb spricht sich der DGB dafür aus, die seit 2016 geltende Unwirksamkeitsregel bei unterbliebener Beteiligung der SBV auf alle personellen Einzelmaßnahmen, aber insbesondere für Aufhebungsverträge auszuweiten. Zudem soll mit einem individuellen Rechtsanspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter gestärkt werden.</p>
<p>Mit Blick auf die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen schlägt der DGB die Verankerung einer vorausschauenden Barrierefreiheit als verbindliches Schutzziel im Arbeitsstättenrecht vor. Arbeitsplätze müssten von Beginn an so gestaltet werden, dass sie möglichst allen Beschäftigten offenstehen und spätere Anpassungen erleichtert werden. Der DGB verweist hierzu auf die UN-Behindertenrechtskonvention.</p>
<p>Ebenso müssten die inklusive Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts weiter ausgebaut und dazu die Berufsschulen sowie schulische und betriebliche Ausbildungsstätten konsequent barrierefrei werden.</p>
<p>Die Ausgabe des Newsletters ist unter folgendem Link abrufbar:&nbsp;<a href="https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/steigende-arbeitslosigkeit-trifft-schwerbehinderte-besonders-hart/" title="DGB.de; Statement, Ausgabe 2-2026, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">DGB-Arbeitsmarkt aktuell, 2/2026</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Betriebe und Interessenvertretungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 31 Aug 2026 14:14:46 +0200</pubDate>
                        <title>Anstöße für diversitätssensible Organisationsentwicklung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/anstoesse-fuer-diversitaetssensible-organisationsentwicklung</link>
                        <description>Wie können Freiwilligendienste inklusiver, diversitätssensibler und für alle Interessierten zugänglich gestaltet werden? – Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. hat im August 2026 die Broschüre „Inklusive Organisationsentwicklung in den Freiwilligendiensten“ veröffentlicht. Damit möchte er Personen auf allen Ebenen der Freiwilligendienststrukturen dabei unterstützen, Inklusion und Diversität nachhaltig zu verankern. Die Ansätze lassen sich auch auf andere Organisationen übertragen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Rund 90.000 Menschen leisten Jahr für Jahr einen Freiwilligendienst (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ, 2026). Von 2022 bis August 2026 förderte das BMBFSFJ die Koordinierungsstelle für Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten als Projekt. Die nun vorgelegte Publikation ging daraus hervor und verfolgt das Ziel, eine intersektionale Perspektive in den Freiwilligendiensten zu stärken und Träger, Einsatzstellen sowie Fachkräfte für die Themen Diversität, Inklusion und Diskriminierung zu sensibilisieren. Intersektionalität bedeutet nach dem Verständnis des Paritätischen nicht nur Mehrfachdiskriminierung, sondern zeigt auch, wie sich verschiedene Aspekte von Identität und gesellschaftlicher Wahrnehmung gegenseitig beeinflussen und zu spezifischen, komplexen Formen von Diskriminierung oder Privilegierung führen.</p>
<h3><strong>Impulse nicht nur für Freiwilligendienste</strong></h3>
<p>Ein Schwerpunkt des Projekts lag auf der Frage, wie die erreichten Impulse nachhaltig in den Strukturen der Freiwilligendienste verankert werden können. Dabei wurde insbesondere in den Blick genommen, wie Inklusion und Diversität langfristig in Organisationen, Arbeitsprozessen und Qualitätsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden können. Zentral ist aus Sicht des Verbandes, dass Organisationen bei jeder Entscheidung hinterfragen: Wer wird hier vielleicht nicht automatisch mitgedacht? Wie können wir Barrieren verhindern? Was für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen brauchen wir?</p>
<p>„<em>Das Ziel inklusiver Organisationsentwicklung besteht darin, den Blick schrittweise zu verschieben von Sonderlösungen hin zu Teilhabe und selbstverständlichen Standards, von individueller Anpassung hin zu flexiblen Strukturen und von vermeintlich homogenen Gruppen hin zu Heterogenität in lernenden Organisationen.“</em></p>
<p>Die Broschüre vermittelt grundlegende Begriffe und Zusammenhänge der diskriminierungssensiblen Organisationsentwicklung und verbindet diese mit konkreten Werkzeugen, Checklisten und ersten Handlungsschritten für die Praxis. Anschauliche Beispiele zeigen, wie inklusive und diversitätssensible Prozesse im Organisationsalltag angestoßen und Schritt für Schritt weiterentwickelt werden können. Darüber hinaus gibt die Broschüre Impulse dafür, Inklusion nachhaltig in Strukturen, Leitbildern und Qualitätsprozessen zu verankern. Sie versteht sich dabei ausdrücklich nicht als fertige Lösung oder als einheitliches Konzept für alle Organisationen.</p>
<p><em>„Inklusive Organisationsentwicklung ist ein fortlaufender Prozess, der unterschiedliche Perspektiven einbezieht und die Bereitschaft voraussetzt, bestehende Strukturen und Routinen kritisch zu hinterfragen. Die Broschüre möchte Organisationen dabei unterstützen, erste Schritte zu gehen, bestehende Aktivitäten weiterzuentwickeln und Inklusion langfristig als Bestandteil der Organisationskultur zu verankern.“</em></p>
<p>Zahlreiche Boxen mit konkreten Impulsen für erste Schritte ermutigen dazu, es nicht bei der Theorie zu belassen. Das Motto: lieber eine Veränderung vornehmen, als auf die perfekte Lösung zu warten.</p>
<p><a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/veroeffentlichung-der-broschuere-inklusive-organisationsentwicklung-in-den-freiwilligendiensten/" title="Zur Veröffentlichung auf der Website des Paritätischen, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Veröffentlichung der Broschüre „Inklusive Organisationsentwicklung in den Freiwilligendiensten“</a></p>
<p>(Quellen: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 12:11:33 +0200</pubDate>
                        <title>Arztsuche mit Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/arztsuche-mit-informationen-zur-barrierefreiheit-von-praxen</link>
                        <description>Die Arzt- und Psychotherapeutensuche im Portal „116117“ enthält jetzt auch Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen in Deutschland. Mit dem Angebot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen Menschen mit Behinderungen künftig leichter eine geeignete Praxis finden. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind aufgefordert, Angaben zur Barrierefreiheit ihrer Praxen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>97.973 ärztliche oder psychotherapeutische Praxen vermeldete die KBV im März 2026. Mit Beginn der Erhebungen zu Aspekten der Barrierefreiheit hatten&nbsp;im Frühjahr rund 1.300 Praxen einen Online-Fragebogen der KBV genutzt und Angaben etwa zu vorhandenen Fahrstühlen, der Breite von Türen oder Informationen in Leichter Sprache für Patientinnen und Patienten eingereicht. Damit die Arzt- und Psychotherapeutensuche einen bundesweiten Überblick ermöglicht, ist es erforderlich, dass sich möglichst alle Praxen beteiligen. Die Angaben erscheinen automatisch in der Arzt- und Psychotherapeutensuche des Portals „116117“, das nach der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst benannt ist. Zusätzlich werden die Informationen auch in den regionalen Arzt-Suchen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie in der ausschließlich KBV-Mitgliedern vorbehaltenen „Kollegensuche“ bereitgestellt. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 25 Minuten: <a href="https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/04-16/angaben-zur-barrierefreiheit-der-praxis-jetzt-per-online-fragebogen-aktualisieren" title="KBV.de, Online-Fragebogen Barrierefreiheit, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum KBV-Fragebogen Barrierefreiheit</a>.</p>
<h3>Einheitliche Kriterien</h3>
<p>Die KBV setzt mit der Erhebung eine Vorgabe des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes um, Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitzustellen. Der von der KBV gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erstellte Kriterienkatalog erfasst die Barrierefreiheit für folgende Beeinträchtigungen:</p><ul> 	<li>Sehbeeinträchtigung</li> 	<li>Blindheit</li> 	<li>Mobilitätseinschränkungen</li> 	<li>Kognitive Beeinträchtigungen</li> 	<li>Schwerhörigkeit</li> 	<li>Gehörlosigkeit</li> 	<li>Taubblindheit / Hör- und Sehbeeinträchtigung</li> </ul><h3>Mehr Transparenz</h3>
<p>Die KBV betont, dass für die Praxen mit der Teilnahme an der Online-Befragung keine Verpflichtung verbunden sei, vorhandene Barrieren zu beseitigen. Es gehe ausschließlich darum, mehr Transparenz über die Praxisausstattung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen – ohne den Anspruch, dass alle Kriterien von allen Praxen erfüllt werden.</p>
<p>Wie Praxisinhaberinnen und -inhaber Barrieren erkennen und abbauen können, dazu stellt die KBV eine Themenseite einschließlich Checkliste, Fortbildungsangeboten und rechtlichen Grundlagen zur Verfügung.</p>
<p><a href="https://www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/barrierefreiheit" title="KBV.de; Barrierefreiheit, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur KBV-Themenseite Barrierefreiheit</a></p>
<p><a href="https://arztsuche.116117.de/" title="KBV-Arzt- und Psychotherapeutensuche, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Arztsuche.116117.de</a></p>
<p>(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Kassenärztliche Bundesvereinigung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 13:52:50 +0200</pubDate>
                        <title>Projekt STARK-LS: Teilhabe am Arbeitsleben durch KI-gestützte Leichte Sprache</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/projekt-stark-ls-teilhabe-am-arbeitsleben-durch-ki-gestuetzte-leichte-sprache</link>
                        <description>Wie die einfachere und erhöhte Bereitstellung verständlicher Informationen die Inklusionsbereitschaft von Unternehmen sowie die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen steigern kann, untersucht das Forschungsprojekt STARK-LS („Stärkung der Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt durch KI-generierte Leichte Sprache“). Dazu gehören Praktika für Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützung mit Materialien in Leichter Sprache, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Menschen mit Lernbehinderungen und anderen kognitiven Beeinträchtigungen stoßen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig auf fachliche und soziale Barrieren. Leichte Sprache soll diese Hürden abbauen, indem sie einen leicht verständlichen Zugang zu Informationen ermöglicht. Bisher ist Leichte Sprache in Unternehmen jedoch selten. Im Rahmen des Projekts STARK-LS wird nun untersucht, ob der technologische Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) auch die Verbreitung von Leichter Sprache in Unternehmen beeinflussen könnte. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds geförderte Projekt startete im März 2025 und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Projektleitung liegt bei dem Institut für Lernen und Innovation in Netzwerken (ILIN) an der Hochschule Karlsruhe, weitere Projektbeteiligte sind der Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Kreisverwaltung Germersheim sowie die SUMM AI GmbH, München, als Anbieter einer KI-basierten Übersetzungssoftware für Leichte Sprache.</p>
<h3>Erste Projektergebnisse</h3>
<p>Zum Kern des Projekts zählen die Planung, Vorbereitung und Begleitung von Praktika für Menschen mit kognitiven Einschränkungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mit Hilfe von KI erstellte Materialien in Leichter Sprache sollen diese dabei unterstützen, Arbeits- und Teamprozesse in Unternehmen besser zu verstehen. Fünf Praktika wurden in dem Projekt bereits organisiert sowie 35 qualitätsgeprüfte Übersetzungen in Leichter Sprache erstellt. Aus den Erfahrungen und der Evaluation sollen Vorgehensmodelle und Handlungsleitfäden für Unternehmen, Rehabilitationsträger und weitere Akteure abgeleitet werden.</p>
<p>In Experteninterviews unter Jobcoaches, Übersetzerinnen und Übersetzern für Leichte Sprache sowie Arbeitgebenden wurde für die Forschenden bereits deutlich, dass der Bedarf an Leichter Sprache das Angebot bei Weitem übersteigt und dass KI-gestützte Übersetzungstools den Zeit- und Kostenaufwand für Übersetzungen in Leichte Sprache verringern sowie zur Versorgung mit verständlichen Arbeitsmaterialien beitragen könnten. Die befragten Expertinnen und Experten machten auch auf die Grenzen der Technik aufmerksam. Besonders bei umfangreichen oder komplexen Texten enthielten die KI-Übersetzungen häufig noch Fehler. Deshalb sollten Texte weiterhin inhaltlich geprüft werden, bevor sie an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen weitergegeben werden. Außerdem seien für die berufliche Teilhabe weiterhin der persönliche Austausch, eine offene Unternehmenskultur und der Abbau struktureller Hürden wichtig.</p>
<p>Weitere Informationen und Veröffentlichungen sind auf der Projektseite abrufbar: <a href="https://teilhabe-leichte-sprache.de" title="Teilhabe-Leichte-Sprache.de; öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Teilhabe-Leichte-Sprache.de</a></p>
<p>(Quelle: Forschungsprojekt STARK-LS)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 13:30:08 +0200</pubDate>
                        <title>Die Stufenweise Wiedereingliederung aus der Perspektive der Beteiligten</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/die-stufenweise-wiedereingliederung-aus-der-perspektive-der-beteiligten</link>
                        <description>Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist ein gesetzlich verankertes Instrument, das Beschäftigten nach längerer Erkrankung eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht. Das Projekt „Stufenweise Wiedereingliederung (STWE): Aktuelle Umsetzung und Weiterentwicklungspotenziale“ (F 2459) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat untersucht, wie die StW in der Praxis von den Beteiligten erlebt wird, welche Faktoren zu ihrem Gelingen beitragen und wo Verbesserungsbedarf besteht.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Grundlage der qualitativen Untersuchung waren sechs leitfadengestützte Gruppendiskussionen in drei Betrieben. Beteiligt waren sowohl zurückgekehrte Beschäftigte als auch betriebliche Akteurinnen und Akteure, darunter Beauftragte für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Führungskräfte und Personalverantwortliche.</p>
<p>Die baua schließt aus den Ergebnissen, dass eine erfolgreiche StW vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren abhängt – vor, während und nach der Maßnahme. Vertrauen und eine offene Kommunikation seien dabei durchgängig entscheidend. Viele Beschäftigte erlebten die Zeit vor der StW als besonders belastend: Unsicherheit, Ängste und ein hoher Leistungsdruck prägten diese Phase. Während der Wiedereingliederung seien vor allem flexible Arbeitsbedingungen, eine gute betriebliche Abstimmung und eine verlässliche Begleitung wichtig. Nach Abschluss der StW könnten ungünstige Arbeitsbedingungen eine nachhaltige Rückkehr gefährden.</p>
<p>Daraus leitet die baua konkrete Ansatzpunkte für die Praxis und Prävention im Rahmen des Arbeitsschutzes ab: Auf individueller Ebene gehe es darum, Beschäftigte darin zu unterstützen, auf ihre Gesundheit zu achten und eigene Grenzen wahrzunehmen. Auf sozialer Ebene spielten Vorgesetzte, Teams und begleitende Fachpersonen eine zentrale Rolle für einen gelungenen Verlauf. Auf betrieblich-organisationaler Ebene seien eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung, ein gut organisiertes BEM und eine unterstützende Unternehmenskultur entscheidend. „Es wäre falsch, die Rückkehr allein als individuelle Bewältigungsleistung der Beschäftigten zu verstehen und dabei die Arbeitsbedingungen und vor allem auch die Arbeitsbeziehungen sowie die organisationalen Rahmenbedingungen auszublenden. Eine StW, die auf gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen trifft, hat von vornherein eine bessere Ausgangslage für eine erfolgreiche und nachhaltige Rückkehr als eine, die in überlasteten Arbeitsbereichen stattfindet.“ ­­Potenzial sieht die baua beispielsweise in der systematischen Qualifizierung von Führungskräften. Neben Wissen zu rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen seien insbesondere Kompetenzen im Umgang mit belasteten Beschäftigten sowie in der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung relevant. Erforderlich sei u. a. auch eine anlassbezogene Arbeitsgestaltung während der StW, die sowohl die gezielte Anpassung von Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Aufgaben als auch eine längerfristige präventive Perspektive umfasse. Insgesamt sollte die StW nicht als einzige Maßnahme verstanden werden, sondern als Teil einer gesundheitsorientierten Betriebskultur und, wo vorhanden, als integraler Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.</p>
<p><a href="https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2459.html?pk_campaign=DOI" title="Zum Bericht auf der Website der baua, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Bericht: „Die stufenweise Wiedereingliederung (STWE) verbessern: Eine qualitative Studie aus Perspektive der zurückgekehrten Beschäftigten sowie betrieblichen Akteurinnen und Akteure“ (2026)</a>&nbsp;&nbsp;</p>
<p>(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 10:33:53 +0200</pubDate>
                        <title>Dokumentation der Inklusionstage 2026 veröffentlicht</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/dokumentation-der-inklusionstage-2026-veroeffentlicht</link>
                        <description>Die 13. Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 6. und 7. Juli 2026 widmeten sich der Frage, wie junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf möglichst gut unterstützt werden können. Nun ist zu der Fachveranstaltung eine umfangreiche Dokumentation erschienen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Inklusionstage standen in diesem Jahr unter dem Motto „Ausbildung und Arbeit für junge Menschen mit Behinderungen – barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“. Laut Veranstalter nahmen in Berlin rund 300 Personen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der Zivilgesellschaft sowie Menschen mit Behinderungen daran teil. Über 300 Menschen nutzten die Möglichkeit, das Programm im barrierefrei konzipierten Livestream zu verfolgen.</p>
<p>Praxisnahe Lösungsansätze für einen inklusiven Arbeitsmarkt prägten die Inklusionstage inhaltlich. Diskutiert wurden u. a. die berufliche Orientierung und Ausbildung, der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt, Wege in die Selbstständigkeit, berufliche Mobilität sowie der Einsatz digitaler Technologien und Künstlicher Intelligenz.</p>
<p>Am ersten Veranstaltungstag wurde zudem der 7. Bundesteilhabepreis verliehen. Die mit insgesamt 17.500 Euro dotierte Auszeichnung ging an die Schauspielschule DER KELLER für das Projekt „Rheinkompanie – professionelle Schauspielausbildung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung“ (1. Platz), den Verein inKlub e. V. für das „inKlub Startup Mentoring Programm“, das junge, gründungsinteressierte Menschen mit Behinderungen bei der Realisierung ihrer Geschäftsideen unterstützen möchte (2. Platz), und an die eva Kinderbetreuung GmbH, die mit ihrem Projekt „Inklusion leben“ Menschen mit Beeinträchtigungen eine Qualifizierung zur Kita-Assistenz anbietet.</p>
<p>Die Dokumentation zu den Inklusionstagen 2026 umfasst</p><ul> 	<li>ein Video-Grußwort der Bundesministerin Bärbel Bas</li> 	<li>einen Kurzfilm über die Inklusionstage 2026</li> 	<li>Fotos von den Inklusionstagen 2026 und den Preisträgerinnen und Preisträgern des Bundesteilhabepreises 2026</li> 	<li>eine barrierefreie schriftliche Dokumentation der Inklusionstage 2026 in Alltagssprache</li> </ul><p>Das Video-Grußwort und den Kurzfilm gibt es jeweils in Alltagssprache mit Untertiteln und Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache.</p>
<p><a href="https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/Inklusionstage_2026/ikt26_node.html" title="gemeinsam-einfach-machen.de; Inklusionstage 2026, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Dokumentation der Inklusionstage 2026</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 15:11:20 +0200</pubDate>
                        <title>Bundesgesundheitsblatt mit Schwerpunkt „Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe“</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bundesgesundheitsblatt-schwerpunkt-behinderung-und-gesellschaftliche-teilhabe</link>
                        <description>Das Bundesgesundheitsblatt thematisiert in seiner August-Ausgabe „Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe“. Die 14 Fachbeiträge befassen sich mit den Fortschritten, Herausforderungen und Perspektiven einer inklusiven Gesellschaft aus wissenschaftlicher, rechtlicher und gesundheits­politischer Sicht. Die einzelnen Beiträge sind kostenfrei abrufbar.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Editorial „Zehn Jahre Bundesteilhabegesetz: Kontinuitäten, Konflikte und Perspektiven der Teilhabe“ unterstreichen Matthias Morfeld, Uwe Koch-Gromus und Anke-Christine Saß, dass das Bundesgesundheitsblatt bewusst an ein gleichnamiges Schwerpunktheft aus dem Jahr 2016 anknüpft, zentrale Fragestellungen erneut aufgreift, aber auch neue Akzente setzt.</p><blockquote><p>„Besonders wichtig sind hier folgende Aspekte: Wer profitiert tatsächlich von den neuen Regelungen, welche Gruppen bleiben bei der Umsetzung unberücksichtigt und welche Indikatoren machen Teilhabe sichtbar? Zu klären ist außerdem, wie erreicht werden kann, dass Inklusion nicht auf formale Zugänglichkeit reduziert wird, sondern auch soziale, kulturelle und institutionelle Bedingungen einschließt.“</p></blockquote><p>Die Schwerpunktausgabe zeichnet ein differenziertes Bild der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und beleuchtet den Stand der Teilhabeforschung.</p>
<p>Ein wichtiger Ausgangspunkt ist der Beitrag „Daten zu Behinderung, Gesundheit und Teilhabe in Deutschland – ein Update“ von Franziska Prütz, Birte Hintzpeter und Anke-Christine Saß. Ein Beitrag von Elisabeth Wacker und ein weiterer von Markus Schäfers und Gudrun Wansing befassen sich mit der Teilhabeberichterstattung bzw. ihrer Institutionalisierung. Lena Hünefeld, Alper Eker und Sophie Teborg geben eine Übersicht über Großbefragungen zur Arbeitssituation von Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung in Deutschland sowie über das Analysepotenzial.</p>
<p>Weitere Beiträge behandeln Förderfaktoren und Barrieren bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aus rechtlicher Sicht (Felix Welti) sowie die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Rahmen der beruflichen Teilhabe (Mareike Decker, Sara Hamideh Kerdar und Patricia Traub). Darüber hinaus geht es um die gesundheitliche Versorgung und die Zugänglichkeit der medizinischen Rehabilitation (Maria Mader et al.) sowie die Rolle Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (Thorsten Meyer-Feil et al.), das Älterwerden von Menschen mit Behinderungen (Lotte Habermann-Horstmeier) sowie die sexuelle Selbstbestimmung (Sven Jennessen und Tim Krüger). Fleming Caje und Peter Borusiak gehen in ihrem Beitrag auf die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen nach der Gesetzesänderung ein. Die Bedeutung der ICF als internationales Modell zur Beschreibung von Gesundheit, Behinderung und Teilhabe würdigt Anke Scheel-Sailer in einem eigenen Beitrag zu 25 Jahren ICF.</p>
<p>Die Monatszeitschrift „Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz“, Ausgabe August 2026 (Volume 69, Issue 8) ist unter folgendem Link abrufbar:<br> <a href="https://link.springer.com/journal/103/volumes-and-issues/69-8" title="Link.Springer.com; Bundesgesundheitsblatt 69-8, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe</a>.</p>
<p>(Quelle: Springer Nature Link)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4923</guid>
                        <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 10:38:10 +0200</pubDate>
                        <title>Bundesweite Studie zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Zugehörigkeit in der Pflege</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bundesweite-studie-zu-vielfalt-chancengerechtigkeit-und-zugehoerigkeit-in-der-pflege</link>
                        <description>Im Rahmen des Forschungsprojekts „DEIN 2026“ führt das Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) eine bundesweite Studie zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Zugehörigkeit in den Pflegeberufen durch. DEIN steht für die englischsprachige Entsprechung Diversity, Equity, Inclusion in Nursing.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ziel der Studie ist es, den aktuellen Stand von Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Zugehörigkeit in der Pflegelandschaft besser zu verstehen und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein inklusives und chancengerechtes Arbeits- und Ausbildungsumfeld abzuleiten. Die anonyme Online-Befragung richtet sich an Pflegeauszubildende, Pflegestudierende, Pflegefachpersonen sowie Lehrende und Personen mit Führungsverantwortung in der Pflege in Deutschland. Feststellungen, wie „Unterschiedliche Perspektiven und Hintergründe werden in meinem Team wertgeschätzt“ oder „Diskriminierendes Verhalten wird an meinem Arbeitsplatz offen angesprochen und bearbeitet“ sind subjektiv und anonym einzuordnen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Arbeitsbedingungen, Chancengerechtigkeit und Zugehörigkeit in der Pflege langfristig zu verbessern.</p>
<p>Die Teilnahme ist in deutscher und englischer Sprache möglich und dauert etwa 5–10 Minuten.</p>
<p><a href="https://ww2.unipark.de/uc/dein2026/?a=#start" title="Zum Fragebogen der Studie DEIN, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Fragebogen der Studie DEIN<strong>&nbsp;</strong></a><strong> </strong></p>
<p>(Quelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 11:02:07 +0200</pubDate>
                        <title>Neue tarifliche Eingruppierung für Fachpraktiker-Abschlüsse beim Bund</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/neue-tarifliche-eingruppierung-fuer-fachpraktiker-abschluesse-beim-bund</link>
                        <description>Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Definition der Berufsausbildung nach § 11 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) für Ausbildungen zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker geöffnet. Auszubildende mit einem entsprechenden Abschluss erhalten damit eine gleichwertige Eingruppierung wie bei staatlich anerkannten regulären Berufsausbildungen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Fachpraktiker-Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42r Handwerksordnung (HwO) sind eine Ausbildungsform für Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen können. Die Fachpraktiker-Ausbildung orientiert sich an staatlich anerkannten Ausbildungsberufen und fokussiert ggf. mehr Praxisanteile und weniger Theorie.</p>
<p>Das Bundesinnenministerium hat am 10. August 2026 per Rundschreiben darüber informiert, dass die Regelung des § 11 TV EntgO Bund in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium übertariflich geöffnet wird, um für Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Fachpraktiker-Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen eine gleichwertige tarifliche Eingruppierung wie für staatlich anerkannte Berufsausbildungen nach § 4 BBiG und § 25 HwO zu ermöglichen. Das BMI hat zudem auf mögliche Auswirkungen auf Stellenausschreibungen der Dienststellen hingewiesen.</p>
<p><a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/rundschreiben/DE/tarifrecht/2026/RdSchr_20260810.html" title="BMI.Bund.de; Rundschreiben 10.08.2026, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Rundschreiben</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 11:21:14 +0200</pubDate>
                        <title>Erklärvideo: Das Schülerpraktikum – mit Audiodeskription oder Gebärdensprache</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/erklaervideo-das-schuelerpraktikum-mit-audiodeskription-oder-gebaerdensprache</link>
                        <description>Das erste Schülerpraktikum ist eine aufregende Sache. Es ermöglicht Praxiserfahrungen und kann bei der Berufswahl helfen. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können dabei auf besondere Unterstützung zählen, z. B. durch eine Assistenz oder technische Hilfsmittel. Das neue Erklärvideo auf dem YouTube-Kanal der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) erklärt leicht verständlich, was im Vorfeld zu beachten ist.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In dem neuesten Erklärvideo der DVfR, das in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) entstanden ist, dreht sich alles um das Schülerpraktikum, das mit einer Behinderung gut vorbereitet sein will. Dabei können Lehrkräfte helfen, aber z. B. auch die Bundesagentur für Arbeit oder das Integrationsamt. So kann etwa die Bereitstellung technischer Arbeitshilfen oder die Arbeit einer Assistenzperson während einer Praktikumsphase unterstützt werden. Wichtig: eine frühzeitige Planung des Praktikums, damit alle Hilfen rechtzeitig organisiert sind. In kurzen Sequenzen erläutert der Film, welche Schritte den Weg zu einem erfolgreichen Praktikum ebnen können.</p>
<p>Mit praxisorientierten Erklärvideos richten sich die DVfR und ihre wissenschaftlichen Partner in dem Projekt „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA) insbesondere an Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind die Inhalte nicht nur gut verständlich und kompakt gestaltet, sondern auch barrierefrei.</p>
<p>Bisher erschienene Erklärvideos:</p><ul> 	<li>Das Budget für Arbeit</li> 	<li>Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen</li> 	<li>Begleitung zum BEM durch selbstgewählte Vertrauensperson</li> 	<li>WfbM und Mindestlohn</li> 	<li>Was ist das Budget für Ausbildung?</li> </ul><p>Das Projekt VinkA wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.</p>
<p><a href="https://www.youtube.com/@deutschevereinigungfurreha5307/videos" title="Zum YouTube-Kanal der DVfR, öffnet in neuem Fenster. Es gelten die Nutzungsbedingungen von YouTube." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zu den Erklärvideos auf dem YouTube-Kanal der DVfR</a></p>
<p>Mit dem Klick werden Sie zu YouTube weitergeleitet, um die Erklärvideos dort zu sehen. Es gelten die Datenschutzhinweise und -erklärungen von YouTube.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                                <category>Aus der DVfR</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 13:13:34 +0200</pubDate>
                        <title>Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Persönlichen Budget: Fachgerichtliche Sachaufklärung zum Umfang erforderlich</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bundesverfassungsgericht-entscheidet-zum-persoenlichen-budget-fachgerichtliche-sachaufklaerung-zum-umfang-erforderlich</link>
                        <description>Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) wegen unzureichender Sachaufklärung und fehlender Folgenabwägung aufgehoben (Az: 1 BvR 1302/26). Das LSG muss nun den notwendigen Assistenzbedarf für eine blinde Budgetnehmerin neu ermitteln und tragfähig begründen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die 1998 geborene Beschwerdeführerin ist vollständig blind und hat eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung sowie eine dissoziative Identitätsstörung. Sie lebte seit 2017 in einer besonderen Wohnform und seit September 2025 in einer Mietwohnung. Der Landkreis hatte im April 2026 eine Bedarfsermittlung durchgeführt und eine Zielvereinbarung über ein Persönliches Budget in Höhe von 10.367,63 Euro monatlich vorgelegt. Dies entsprach einem Bedarf von 47 Wochenstunden qualifizierter Assistenz und sieben Wochenstunden kompensatorischer Assistenz. Die Beschwerdeführerin hatte die Zielvereinbarung unter Vorbehalt unterzeichnet. Ihre auf eine höhere Bewilligung gerichtete Beschwerde hat das LSG mit Beschluss vom 6. Mai 2026 zurückgewiesen. Ein höherer als der durch den Landkreis bewilligte Anspruch sei nicht glaubhaft gemacht. Dabei sei der Senat im Rahmen des Eilrechtsschutzes auf die aktenkundigen Erkenntnisquellen beschränkt. Anhaltspunkte für die Entwicklung der Beschwerdeführerin seit ihrem Umzug in das eigene Wohnumfeld ergäben sich insbesondere aus den beiden eingereichten Attesten. Der fachmedizinischen Beurteilung lasse sich kein konkret erforderlicher Assistenzumfang entnehmen. Jedenfalls fehlten für den Senat verobjektivierte Anhaltspunkte dafür, dass das gewährte Persönliche Budget nicht ausreichen werde. Der Landkreis bewilligte daraufhin ein Persönliches Budget in Höhe von monatlich 10.367,63 Euro für den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2028.</p>
<p>Aus der gegen den Beschluss des LSG Schleswig-Holstein gerichteten Verfassungs-beschwerde geht hervor, dass die Beschwerdeführerin ein Persönliches Budget im Arbeitgebermodell in Höhe von monatlich 20.887,93 Euro für notwendig erachtet. Mit ihrer Beschwerde rügte sie eine Verletzung von&nbsp;Art. 19&nbsp;Abs. 4 Satz 1,&nbsp;Art. 2&nbsp;Abs. 2 Satz 1 und&nbsp;Art.&nbsp;1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip,&nbsp;Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG&nbsp;in Verbindung mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie&nbsp;Art. 2&nbsp;Abs. 1 in Verbindung mit&nbsp;Art.&nbsp;1 Abs. 1 GG&nbsp;und von&nbsp;Art. 103 Abs. 1 GG. Das Grundgesetz garantiert effektiven und unabhängigen Rechtsschutz gegen staatliches Handeln als sogenannte Rechtsweggarantie.</p>
<h3><strong>LSG hätte Folgenabwägung vornehmen müssen</strong></h3>
<p>Der angegriffene Beschluss des Landessozialgerichts verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus&nbsp;Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, befand das BVerfG im Juli 2026. Die Anforderungen an eine Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund dürften nicht überspannt werden. Auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs 2 S 1 SGG gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. <em>„Insbesondere soweit das Landessozialgericht beanstandet, dass sich der Beurteilung der Fachärztin kein konkreter Umfang notwendiger Assistenz entnehmen lasse und insgesamt verobjektivierte Anhaltspunkte eines höheren Bedarfs fehlten, ist nicht tragfähig begründet oder ersichtlich, warum nicht zumindest eine vorläufige und kurzfristige Ermittlung des notwendigen Assistenzbedarfs erfolgt ist, etwa durch eine konkrete Befragung der betreuenden Assistenzkräfte oder behandelnden Ärzte.“</em> Jedenfalls hätte das LSG bei fehlender Sachverhaltsaufklärung eine Folgenabwägung vornehmen müssen, so das BVerfG weiter. <em>„Die Entscheidung des Landessozialgerichts beruht auf der unzureichenden Beachtung der sich aus&nbsp;Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG&nbsp;ergebenden Anforderungen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Landessozialgericht bei einer verfassungsrechtlich gebotenen Befassung mit dem Begehren der Beschwerdeführerin zu einem für diese günstigeren Ergebnis gelangt wäre.“</em></p>
<p>Hinsichtlich der gerügten Verletzung weiterer (Grund-)Rechte fehlte es dem BVerfG an einer substantiierten Darlegung, daher wurde dieser Bestandteil der Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p><a href="https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001649527.htm" title="Zur Entscheidung des BVerfG auf der Website juris.de, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Text des Beschlusses BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Az: 1 BvR 1302/26</a></p>
<p>(Quelle: juris)</p>
<hr>
<p>Weitere Entscheidungen zum Rehabilitations- und Teilhaberecht finden sich auch in der</p>
<p><a href="https://www.reha-recht.de/infothek/rehadat" title="Der Link zur Rechtsdatenbank wird in demselben Fenster geöffnet." target="_blank" class="internal-link"><strong>Rechtsdatenbank unseres Partners REHADAT</strong></a>.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Rechtsprechung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 06 Aug 2026 14:21:50 +0200</pubDate>
                        <title>Barrieren zur Teilhabe an inklusiver Bildung überwinden – Stellungnahme des DIMR an das Verwaltungsgericht Berlin</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/barrieren-zur-teilhabe-an-inklusiver-bildung-ueberwinden-stellungnahme-des-dimr-an-das-verwaltungsgericht-berlin</link>
                        <description>Am 24. Oktober 2025 wies die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die Klage einer Schülerin auf Beschulung in der 12. und 13. Klasse außerhalb des Präsenzunterrichts ab (Aktenzeichen VG 3 K 308/24). Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat in diesem Verfahren Stellung genommen und auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls für das Recht auf inklusive Bildung und das Recht auf angemessene Vorkehrungen nach Artikel 24 und Artikel 5 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hingewiesen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die an Epilepsie erkrankte Klägerin bekommt der Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-BRK des DIMR zufolge mehrmals täglich plötzliche Anfälle, nach denen sie vollständig oder teilweise das Bewusstsein verliert. Zeitweise ist sie auf den Rollstuhl angewiesen. Es wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung festgestellt. Da ihr die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Oberschule aufgrund der Erkrankung nicht möglich war, kam es zu längeren Phasen einer Beschulung im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause und im Hausunterricht. In der 10. Jahrgangsstufe begann die Klägerin, Online-Unterricht an einer Online-Privatschule zu nehmen. Sie legte die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss erfolgreich ab und wurde zur gymnasialen Oberstufe zugelassen. In der 11. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2023/24 wurde sie in geringem Umfang im Wege des Fernunterrichts durch die Online-Privatschule beschult, eine Beschulung durch einen Avatar endete Anfang Mai 2024. Eine weitere Beschulung in der 12. und 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2024/2025 außerhalb des Präsenzunterrichts durch Avatar- oder Online-Unterricht lehnte die Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab. Solch eine Beschulung sei nicht möglich, da für beide Beschulungsformen eine Rechtsgrundlage fehle. Für die weitere Beschulung wurde der Klägerin – gesetzlich vertreten durch die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern – empfohlen, sich an einer selbst zu finanzierenden Online-Schule auf das „Nichtschüler*innen-Abitur“ vorzubereiten. Dieses erlaubt eine Vorbereitung im Selbststudium oder über private Lehrgänge. Die staatliche Prüfung findet zentral statt und ist dem regulären Abitur rechtlich gleichgestellt.</p>
<p>Das DIMR sieht in der Zurückweisung der Klage auf Beschulung in der 12. und 13. Klasse außerhalb des Präsenzunterrichts durch das Verwaltungsgericht Berlin eine grundsätzliche Bedeutung für das Recht auf inklusive Bildung und das Recht auf angemessene Vorkehrungen nach Artikel 24 und Artikel 5 Absatz 3 UN-BRK. Es veröffentlichte seine 17-seitige Stellungnahme im Juli 2026 und kommt auf Grundlage der UN-BRK sowie nach Bundes- und Landesrecht zu dem Schluss, dass für die Klägerin angemessene Vorkehrungen in Form von Online-Unterricht, Einsatz eines Avatars und/oder Hausunterricht zu gewährleisten seien. Diese Maßnahmen seien praktisch und rechtlich möglich, geeignet und erforderlich, und sie stellten keine unzumutbare, also unverhältnismäßige oder unbillige Belastung für die Beklagte dar. Das Nichtschüler*innen-Abitur ist aus Sicht des DIMR keine gleichwertige Alternative.</p>
<p><em>„Sollte nach Auffassung des Gerichts eine Rechtsgrundlage für digitale Lehr- und Lernangebote wie sie etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen besteht, erforderlich sein, wäre der Landesgesetzgeber verpflichtet, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Sollte das Gericht den online-Unterricht der </em>[in diesem Fall gemeinten, Einf. d. Red.]<em> Online-Schule für ungeeignet halten, um zum Abitur an der Stammschule zu führen, müssten digitale Angebote, wie etwa eine online-Schule vom Land Berlin bereitgestellt werden.“</em></p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/stellungnahme-an-das-verwaltungsgericht-berlin-im-rahmen-der-verwaltungsstreitsache-vg-3-k-30824" title="Zur Stellungnahme auf der Website des DIMR, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Stellungnahme auf der Website des DIMR</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 09:46:11 +0200</pubDate>
                        <title>Aktion-Mensch-Studie: Digitale Teilhabe und Künstliche Intelligenz</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/aktion-mensch-studie-digitale-teilhabe-und-kuenstliche-intelligenz</link>
                        <description>Künstliche Intelligenz bietet vielfältige Chancen für eine bessere digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung – vorausgesetzt, sie ist barrierefrei und inklusiv gestaltet – so lautet das Fazit der Studie „Digitale Teilhabe und Künstliche Intelligenz“, den die Aktion Mensch im Juni 2026 veröffentlicht hat. Erstmals wurden systematisch Nutzung und Wahrnehmung von KI im Kontext digitaler Teilhabe untersucht. </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Fokus der Studie standen Erfahrungen, Einstellungen und Nutzungsmuster von Menschen mit Beeinträchtigungen. Nach einer Vorstudie mit 663 Teilnehmenden wurden im Dezember 2025 574 Personen mit Beeinträchtigung dazu befragt. Die Teilnehmenden stammen aus der Teilhabe-Community, dem Online-Panel der Aktion Mensch.</p>
<p>Der vorliegende Bericht von Stefan Sandner und Nadja Ullrich zeigt einerseits, dass 73 Prozent der Befragten KI-Anwendungen nutzen, davon 42 Prozent regelmäßig, andererseits aber auch, dass ein Viertel noch nie KI benutzt hat. Dies ist für die Forschenden ein Hinweis darauf, „dass ein relevanter Anteil der Menschen in Deutschland digital nicht teilhat und somit zunehmend von der Gesellschaft ausgeschlossen wird“. Die Nutzungshäufigkeit und -erfahrung nimmt zudem mit zunehmendem Alter der Befragten ab.</p>
<p>Haupteinsatzgebiete für KI sind die Beantwortung von Wissensfragen (73 %), gefolgt von Ratschlägen (48 %) und Kreativtätigkeiten wie Texte und Bilder erstellen (37 %). 34 % setzen KI zur Erleichterung ihrer Kommunikation (Übersetzung, Untertitel, Vorlesefunktion) ein. Zur Nützlichkeit von KI befragt, gab die Hälfte aller Befragten (51 %) an, dass KI ihnen bei Problemen und persönlichen Fragen weiterhilft. 44 Prozent gaben an, mithilfe von KI besser zu lernen und sich weiterzubilden. Dagegen stimmten nur 24 Prozent der Aussage zu („ganz klar ja“ oder „eher ja“), durch KI-Anwendungen von Ämtern schneller zu bekommen, was sie brauchen. 53 Prozent stimmten der Aussage, dass sie ihr Leben durch KI-Anwendungen unabhängiger führen können, nicht zu („ganz klar nein“ oder „eher nein“).</p>
<p>Ein besonderes Augenmerk der Studie liegt auf beste­henden Zugangsbarrieren sowie auf Unsicher­heiten und Vorbehalten gegenüber KI. Deutlich überwiegt die Offenheit der KI-Nutzenden gegenüber dieser Technologie (81 %) gegenüber denjenigen, die KI nicht nutzen (38 %). Der Studienbericht folgert, dass Nicht-Nutzende vielfach nicht beurteilen können, ob KI nützlich sein könnte. Zudem wurden bei diesen Ängste vor der Technik und Sorgen vor Kontrollverlust geäußert. 28 Prozent der Nicht-Nutzenden bemängeln die Barrierefreiheit von KI-Anwendungen. Die befragten Menschen mit Beeinträchtigungen stimmten folgenden Anforderungen an KI klar zu: Barrierefreiheit bei der Nutzung, Nicht-Diskriminierung, Quellentransparenz, Partizipation bei der Gestaltung.</p>
<p>Im Fazit und den Handlungsempfehlungen haben die Forschenden die Potenziale von KI für den Abbau von Barrieren und die Förderung von Teilhabe analysiert. Darüber hinaus werden Erwartungen an eine inklusive, transparente und diskriminierungsfreie Gestaltung von KI herausgearbeitet. So sollten KI und Digitalisierung als sinnvolle Ergänzungen für die gesellschaftliche Teilhabe interpretiert werden, ohne das Recht auf ein analoges Leben in Frage zu stellen:</p><blockquote><p><em>„Gerade in einer immer digitaler werdenden Welt ist die Erkenntnis wichtig, dass nicht alle Menschen an den neuen Technolo­gien gleichermaßen teilhaben können oder wollen. Somit ist Digitalisierung nur einer von vielen Bausteinen für eine Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen wird.“</em></p></blockquote><p>Weitere Informationen zur Studie sind auf der Seite der Aktion Mensch abrufbar: <a href="https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/kuenstliche-intelligenz-und-inklusion#studie" title="Aktion-Mensch.de; KI-Studie, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Studienbericht</a></p>
<p>(Quelle: Aktion Mensch)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-4910</guid>
                        <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 11:24:15 +0200</pubDate>
                        <title>Begleitete Elternschaft: Infos für Fachkräfte und Eltern mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/begleitete-elternschaft-infos-fuer-fachkraefte-und-eltern-mit-behinderungen</link>
                        <description>Das „Informationsportal Begleitete Elternschaft NRW“ hält nicht nur für Interessierte in Nordrhein-Westfalen, sondern für Menschen bundesweit umfangreiche Informationen zum Konzept der Begleiteten Elternschaft bereit. Eltern mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen können im Rahmen dieses Unterstützungsangebots pädagogische und qualifizierte Hilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Portal des Vereins MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. richtet sich in einfacher Sprache an (potenzielle) Eltern mit kognitiven Beeinträchtigungen, hält aber auch viele Informationen für Fachkräfte in Form von Leitlinien, Arbeitsmaterialien oder Forschungsergebnissen zum Thema bereit.</p>
<p>Seit dem 1. Januar 2018&nbsp;umfassen Leistungen der Assistenz gemäß § 78 SGB IX auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Dabei unterscheidet sich die Begleitete Elternschaft als pädagogische und qualifizierte Hilfe bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen von der Elternassistenz als rein praktische Alltagsunterstützung bei körperlichen Einschränkungen. Auch die Zuständigkeit der Träger ist bei der Begleiteten Elternschaft umfassender: Sie bewegt sich an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe gemäß&nbsp;SGB IX&nbsp;und der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII. Die Leistungen aus beiden Bereichen sind grundsätzlich freiwillig und müssen von den (werdenden) Eltern bei den jeweiligen Kostenträgern beantragt werden. Begleitete Elternschaft wird als ambulante Unterstützung durch entsprechende Fachkräfte in eigener Wohnung oder in besonderen Wohnformen bzw. stationären Mutter/​Vater-Kind-Einrichtungen angeboten.&nbsp;Im Unterschied zu allgemeinen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien ist die Unterstützung langfristig angelegt und kann bis zur Volljährigkeit der Kinder/​Jugendlichen bzw. deren Ablösung aus dem Elternhaus erbracht werden.&nbsp; Auch ist vielfach ein höherer Stundenumfang notwendig.</p>
<p>„Ziel der Unterstützung ist, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen und dabei die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken“, heißt es auf dem Informationsportal. Im Rahmen des Modellprojekts Begleitete Elternschaft wurde erstmalig in NRW ein Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft entwickelt. Dieses verfolgt das Ziel, dass Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder als Familie zusammenleben können und vor Ort bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Unterstützung erhalten. Inzwischen gibt es in NRW zahlreiche Anbieter, die Unterstützungsleistungen für betroffene Eltern erbringen können. Eine Übersicht dieser Angebote sowie weiterführende Links hat MOBILE e. V. auf seinem Informationsportal ebenfalls zusammengestellt.</p>
<p><a href="https://begleitete-elternschaft-nrw.de/" title="Zum Informationsportal &quot;Begleitete Elternschaft NRW&quot;, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Informationsportal Begleitete Elternschaft NRW</a></p>
<p>(Quelle: MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 15:18:57 +0200</pubDate>
                        <title>Trotz Anstieg der Beschäftigung: Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bleibt hoch</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/trotz-anstieg-der-beschaeftigung-arbeitslosenquote-schwerbehinderter-menschen-bleibt-hoch</link>
                        <description>Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen hat sich in den vergangenen Jahren bis einschließlich 2024 insgesamt positiv entwickelt. Das berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juli 2026. Mit Ausnahme eines pandemiebedingten Rückgangs sei die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich gestiegen. Dennoch: Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag im 2025 bei zwölf Prozent und damit nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen mit 6,3 Prozent.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist das dritte Jahr in Folge gestiegen. 2025 waren 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos, 5,4 Prozent beziehungsweise 9.000 mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Bericht „Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025“ der BA hervor.</p>
<p>„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt. Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt“, konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. „Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt schwerbehinderte Menschen und Unternehmen mit konkreten Angeboten, um die Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu verbessern und Beschäftigungschancen nachhaltig zu stärken.“</p>
<p><strong>Mehr Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht</strong></p>
<p>2024 waren 1,14 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Das entspreche einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liege über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent, so die BA. Menschen mit Schwerbehinderung sind insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung, im Handel und im Gesundheitswesen sowie Pflege- und Sozialbereich tätig.</p>
<p>39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen Arbeitgebenden erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig – mehr als die Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent (rund 65.000 Betriebe) erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel (ca. 45.000) keine Pflichtarbeitsplätze besetzte. Die Zahl der Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken. Die Öffentliche Verwaltung weist dabei die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach; rund 82 Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise. Auch im Gesundheits- und Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.&nbsp;</p>
<p>Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent dennoch deutlich unter der Bevölkerung insgesamt (77,2 Prozent). 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss – im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.</p>
<p>Die Arbeitslosenquote<strong> </strong>ist der prozentuale Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen. Sie misst, wie viele Menschen ohne Arbeit sind im Vergleich zu allen Menschen, die arbeiten können und wollen.</p>
<p>Weitere Informationen im&nbsp;<a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=22" title="Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025 (PDF, 863 KB), auf der Statistik-Seite der BA, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Bericht „Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025“</a>&nbsp;</p>
<p>(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 13:16:21 +0200</pubDate>
                        <title>Evaluation des Projekts „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/evaluation-des-projekts-mein-recht-auf-teilhabe-empowerment-im-gesamtplanverfahren</link>
                        <description>Das durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geregelte Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren sieht vor, dass leistungsberechtigte Personen ihre notwendigen Teilhabeleistungen eigenständig mit dem Leistungsträger vereinbaren. Dies stellt aus Sicht des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hohe Anforderungen an die Selbstverhandlungskompetenz der betroffenen Personen. In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland und den drei diakonischen Landesverbänden Bayern, Württemberg und Schleswig-Holstein setzte der BeB deshalb das Projekt „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“ um. Im Juli 2026 wurde ein abschließender Bericht vorgelegt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Von 2023 bis 2026 unterstützte das von der Aktion Mensch geförderte Projekt Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf dabei, sich auf ihr Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren vorzubereiten. Die Schulungen und Handbücher wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten in eigener Sache sowie Fachkräften aus Praxis und Wissenschaft entwickelt. Die Materialien vermitteln Wissen über Rechte und Verfahrensabläufe und sollen dabei unterstützen, eigene Wünsche, Ziele und Bedarfe zu formulieren. Die nun vorgelegte Evaluation des Modellprojekts bestätige die Wirksamkeit einer guten Vorbereitung auf das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren, so der BeB. Zugleich werde ein erheblicher Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Teilhaberechten im Rahmen des BTHG deutlich.</p>
<p>87 Menschen mit einer Behinderung oder mit einer psychischen Beeinträchtigung nahmen an den Schulungen teil. 34 Teilnehmende beantworteten im Nachgang einen Online-Fragebogen: Die Befragung sollte Aufschluss darüber geben, inwiefern die Schulungen Teilnehmenden im Gesamtplanverfahren geholfen haben. 14 Geschulte mit einer Behinderung hatten zum Zeitpunkt der Befragung ein Teilhabegespräch hinter sich. Die Befragten bestätigten, dass ihnen die vielfältigen Tipps und Arbeitsblätter bei der Vorbereitung sehr geholfen und sie sich dank der Schulung im Gespräch gut und sicher gefühlt hätten. Elf von ihnen waren mit einer Unterstützungsperson in das Teilhabegespräch gegangen.</p>
<p>Der BeB bewertet das Schulungskonzept als wirksames Instrument zur Stärkung von Handlungskompetenz, Selbstbestimmung und Teilhabe leistungsberechtigter Personen. Es trage zugleich zur Professionalisierung von Fachkräften und Unterstützerinnen wie Unterstützern bei. „Die Evaluation macht zugleich deutlich, dass zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Praxis vielerorts noch eine erhebliche Lücke besteht. Die derzeit diskutierten Kürzungs- und Kostendämpfungsmaßnahmen in der Eingliederungshilfe würden die Situation vieler Betroffener weiter verschlechtern und drohen, erreichte Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes wieder zurückzudrehen. Teilhabe darf nicht zur Sparmasse werden“, erklärte Frank Stefan, Vorsitzender des BeB.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fordert der BeB bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Gesamtplanverfahren, klare Vorgaben für barrierefreie Kommunikation, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen sowie einen Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Leistungsberechtigte.</p>
<p><a href="https://beb-empowerment.de/wp-content/uploads/2026/01/Evaluation-Projekt-Empowerment.pdf" title="Evaluation des Modellprojekts „Mein Recht auf Teilhabe. Empowerment im Gesamtplanverfahren“ (PDF, 1,39 MB), öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Evaluation des Modellprojekts „Mein Recht auf Teilhabe. Empowerment im Gesamtplanverfahren“ (PDF, 1,39 MB)</a></p>
<p>Zu dem aus dem Projekt entstanden <a href="https://beb-empowerment.de/ssp/material/" title="Materialien auf der Website des BeB, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Material</a></p>
<p>(Quelle: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 09:16:00 +0200</pubDate>
                        <title>15 Minuten für die Barrierefreiheit</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/15-minuten-fuer-die-barrierefreiheit</link>
                        <description>Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit möchte Kleinstunternehmen bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit unterstützen. Dazu bietet sie ihnen eine kostenfreie Beratung an. Auch eine Reihe kompakter Online-Seminare zu Themen wie gute Kontraste, Alternativtexte oder die Verwendung von Überschriften in digitalen Angeboten sind kostenfrei.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Kleinstunternehmen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote&nbsp;barrierefrei&nbsp;zu gestalten. Dennoch gibt es aus Sicht der Bundesfachstelle Barrierefreiheit viele gute Gründe, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: Digitale&nbsp;Barrierefreiheit&nbsp;stärke die Wettbewerbsfähigkeit und eröffne zusätzliche Wachstumspotenziale.</p>
<p>Seit Juli 2026 bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit deshalb Webinare und Sprechstunden für Kleinstunternehmen an. Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft.</p>
<p>In der neuen Webinar-Reihe „15 Minuten kompakt – kleine Schritte, große Wirkung“ können diese Unternehmen in kurzen, praxisnahen Einheiten lernen, wie sie digitale&nbsp;Barrierefreiheit&nbsp;Schritt für Schritt umsetzen. Dabei gilt ein Zwei-Sinne-Prinzip: Jede Information soll über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein. Ein Text auf einer Website (sehen) soll beispielsweise mit assistiven Technologien vorgelesen werden können (hören). Die Webinare bauen nicht aufeinander auf. Alle Webinare werden aufgezeichnet und sind im Nachhinein abrufbar.</p>
<p>Nach einer Einführung am 2. Juli und dem Seminar „Kontraste“ am 16. Juli geht es schon am 30. Juli 2026 weiter mit dem Schwerpunkt „Alternativtexte“.</p>
<p><strong>Online-Seminar „Alternativtexte“ am 30. Juli 2026, 12 Uhr</strong></p>
<p>Inhalt:</p><ul> 	<li>Was sind Alternativtexte?</li> 	<li>Für wen sind sie wichtig?</li> 	<li>Wie formuliert man sie?</li> </ul><p>Die Präsentationen bisheriger Seminare stehen als&nbsp;PDF-Datei zum&nbsp;Download&nbsp;zur Verfügung:&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/BFSG-Webinare/webinar0_pdf_2026?nn=6a2a9782153d3d4532610646" title="Präsentation: Vorstellung der Webinar-Reihe &quot;15 Minuten kompakt - kleine Schritte, große Wirkung&quot;" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Präsentation Auftakt-Webinar</a></p>
<p><a href="https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/BFSG-Webinare/webinar1_pdf_2026?nn=6a2a9782153d3d4532610646" title="Präsentation zum Thema &quot;Kontraste&quot; der Webinar-Reihe &quot;15 Minuten kompakt - kleine Schritte, große Wirkung&quot;" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Präsentation Webinar <strong>„</strong>Kontraste<strong>“</strong></a></p>
<p>Die Veranstaltungen wurden aufgezeichnet und sollen in Kürze auch als Video mit Untertiteln und Deutscher&nbsp;Gebärdensprache&nbsp;abrufbar sein.</p>
<p><a href="https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/Beratungsangebote" title="Zur Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Weitere Informationen und Veranstaltungen auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit</a></p>
<p>(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 09:59:11 +0200</pubDate>
                        <title>REHADAT-kompakt: Jubiläumsausgabe zum BEM</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/rehadat-kompakt-jubilaeumsausgabe-zum-bem</link>
                        <description>Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, das Arbeitgebern und Beschäftigten helfen soll, gemeinsam Lösungen zu finden, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt, eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert und der Arbeitsplatz dauerhaft gesichert werden kann. Mit der neuen Ausgabe zum BEM ist im Juli 2026 die 20. Ausgabe von REHADAT-kompakt erschienen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.</p>
<p>Die neueste Ausgabe von REHADAT-kompakt führt Schritt für Schritt durch das Verfahren und erläutert, wer beteiligt ist und welche Maßnahmen helfen können – etwa eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“.</p>
<h4>Komplexe Themen der beruflichen Teilhabe verständlich und praxisnah</h4>
<p>„Die inzwischen 20 Ausgaben von REHADAT-kompakt zeigen, wie hoch der Informationsbedarf zur beruflichen Teilhabe ist. Gerade beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird deutlich: Viele Betriebe kennen ihre Verpflichtungen, benötigen aber Unterstützung bei der Umsetzung. Hier setzt REHADAT an – mit verlässlichen, verständlichen und kostenfreien Informationen“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT.</p>
<p>REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und fasst es auf zwei Seiten zusammen. Das Spektrum reicht von der Inklusionsvereinbarung über den Grad der Behinderung, die Ausgleichsabgabe, digitale Barrierefreiheit und inklusives Recruiting bis zu Inklusionsbetrieben. Die Reihe richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Arbeitgebende, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Beratungsstellen.</p>
<p>REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Ausgleichsfonds.</p>
<p><a href="http://www.rehadat.de/mediathek/kompakt" title="Zu den Ausgaben von REHADAT-kompakt auf der Projektseite, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Alle Ausgaben von REHADAT-kompakt</a></p>
<p>(Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 10:53:22 +0200</pubDate>
                        <title>Inklusion und Diversität in Freiwilligendiensten</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/inklusion-und-diversitaet-in-freiwilligendiensten</link>
                        <description>Die Koordinierungsstelle für Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands hat die „Gemeinsame Erklärung zu Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten“ veröffentlicht. Diese versteht sich als Orientierungsrahmen für die zukünftige Gestaltung inklusiver und diversitätsbewusster Freiwilligendienste.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Papier vom 20. Juli 2026 entstand in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess mit den Zentralstellen der Freiwilligendienste und bildet den fachlichen Abschluss der Projektarbeit der Koordinierungsstelle. Die beteiligten Zentralstellen bekennen sich dazu, aktiv Inklusion und Diversität zu ermöglichen und ihre Strukturen und Arbeitsweisen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Freiwilligendienste langfristig inklusiver zu gestalten und möglichst vielen Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Erklärung umfasst dabei einerseits den Blick auf interne Strukturen, Prozesse und Haltungen, andererseits soll ein gemeinsames Zeichen nach außen gesetzt werden für diskriminierungssensible und möglichst barrierearme Freiwilligendienste.</p>
<p>Der Paritätische Gesamtverband unterstreicht, die Gemeinsame Erklärung mache deutlich, dass die nachhaltige Weiterentwicklung inklusiver und diversitätsgerechter Freiwilligendienste nicht allein durch das Engagement der Zentralstellen erreicht werden könne. Erforderlich seien darüber hinaus geeignete politische Rahmenbedingungen sowie eine verlässliche und langfristige Förderung, damit begonnene Entwicklungsprozesse dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden können.</p>
<p>Die Koordinierungsstelle Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten wurde ab 2022 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als bundesweite Anlaufstelle für Fachkräfte, Träger sowie Freiwillige und Interessierte zu Fragen der Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten wie etwa im Freiwillige sozialen oder ökologischen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst gefördert. Die zunächst bis 2024 vorgesehene Förderung wurde u. a. aufgrund der hohen Nachfrage nach Beratungs- und Fortbildungsangeboten bis zum 30. August 2026 verlängert.</p>
<p>Der Schwerpunkt lag zunächst insbesondere auf der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Im weiteren Projektverlauf verfolgte die Koordinierungsstelle ab 2025 verstärkt einen intersektionalen Ansatz, um weitere marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen, wie z. B. queere Menschen (LGBTQIA+), Personen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, Menschen mit erschwertem Zugang zu Bildung oder niedrigem sozioökonomischem Status sowie Menschen, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Diskriminierung erfahren.</p>
<p>Die „Gemeinsame Erklärung zu Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten“ ist abrufbar auf der folgenden Seite des Paritätischen Gesamtverbands: <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/inklusion-und-diversitaet-in-den-freiwilligendiensten/" title="Der-Paritaetische.de, Meldung Inklusion Diversität in Freiwilligendiensten, öffnet neues Fenster" target="_blank" rel="noreferrer">Gemeinsame Erklärung</a></p>
<p>Zur Koordinierungsstelle: <a href="http://www.Freiwilligendienste-fuer-Alle.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.Freiwilligendienste-fuer-Alle.de</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 16:02:44 +0200</pubDate>
                        <title>Fachzeitschrift DIAS: Digitalisierung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/fachzeitschrift-dias-digitalisierung-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen</link>
                        <description>Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift „DIAS – Digitales Arbeits- und Sozialrecht“ beleuchtet rechtliche, gesellschaftliche und praktische Herausforderungen der Digitalisierung mit dem Fokus auf der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis behandeln digitale Barrierefreiheit, den Einsatz von KI in der Arbeitswelt, Fragen der Teilhabe sowie die Bedeutung der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen. </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Durch digitale Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Kommunikation, der Bildung und der Arbeitswelt. Doch ist die Digitalisierung ein wichtiger Treiber für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Im Editorial der neuen DIAS-Ausgabe 2/2026 weisen die Herausgeber Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel) und Dr. Ernesto Klengel (Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung) auf die Schattenseiten hin: „In der Realität der Arbeitswelt zeigen sich mit einer zunehmenden Digitalisierung neue Barrieren und Diskriminierungsrisiken.“ Als Beispiel verweisen sie auf algorithmische Entscheidungssysteme, voreingenommene Sprachmodelle und digitale Bedienoberflächen, die oftmals nicht auf unterschiedliche Formen der Behinderungen ausgelegt seien.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund befasst sich die aktuelle Ausgabe insbesondere in drei Aufsätzen mit den Aufgaben des Rechts an der Schnittstelle zwischen Technologie und Behinderung:</p><ul> 	<li>Prof. Dr. Daniel Hlava (Frankfurt University of Applied Sciences) und Jan Trienekens (Uni Kassel) analysieren die <strong>rechtlichen Grundlagen digitaler Barrierefreiheit</strong> im Arbeits- und Sozialrecht. Ihr Beitrag spannt den Bogen von u.&nbsp;a. der UN-Behindertenrechtskonvention über das Unionsrecht bis hin zu aktuellen Entwicklungen im deutschen Recht.</li> 	<li>Der Einsatz von neuen Technologien und KI am Arbeitsplatz trifft auf einen Rechtsrahmen, der nicht für diese Technologien geschaffen wurde. Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) analysiert die <strong>Schnittstellen von Arbeitsschutz-, Rehabilitations- und Teilhaberecht</strong> und erläutert die neuen Vorgaben der <strong>KI-Verordnung</strong>, die auch die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen stärken.</li> 	<li>Katharina Klappheck (Referentin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag) hinterfragt in ihrem politikwissenschaftlichen Beitrag „<strong>Künstliche Intelligenz und Inklusion zwischen Utopie und Dystopie“</strong>, ob KI-Systeme tatsächlich den vielfach propagierten Beitrag zu mehr Teilhabe leisten. Sie beleuchtet kritisch aktuelle Überlegungen, Neurodiver­genz in Humankapital umzudeuten.</li> </ul><p>In der Rubrik „Perspektiven“ zeigen Praxisbeispiele, wie Schwerbehindertenvertretungen die Digitalisierung in Betrieben aktiv mitgestalten können. Außerdem fokussiert ein Beitrag die digitalen Barrieren in der Arbeitswelt und erläutert, ob der Ansatz Barrierefreiheit by De­sign (in etwa: umfassende Barrierefreiheit als Maßstab für die gesamte Entwicklung) Abhilfe schaffen könnte. Ein Kommentar geht auf die geplanten Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes ein.</p>
<p>Die Zeitschrift ist online kostenfrei abrufbar ("Open Access"): <a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/dias" title="Zur Zeitschrift DIAS auf der Website des Bund-Verlags, öffnet im neuen Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">DIAS</a></p>
<p>(Quelle: Bund-Verlag GmbH)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 15:38:58 +0200</pubDate>
                        <title>ISL verliert Rechtsstreit gegen Bahn</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/isl-verliert-rechtsstreit-gegen-bahn</link>
                        <description>Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Mit ihrer Klage wollte die Selbstvertretungsorganisation erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung während des gesamten Zugbetriebs zur Verfügung gestellt werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die ISL setzt sich nach eigenen Angaben seit März 2017 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da bislang keine barrierefreien Züge unterwegs seien, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen, heißt es in der Pressemitteilung der Interessenvertretung. Diese Lifte werden laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der Bahn-Mitarbeitenden eingesetzt. Bundesbehörden müssten jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb sieht die ISL die DB in der Pflicht, ihren Service für Fahrgäste mit Behinderungen auszubauen.</p>
<p>Ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren ging laut ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär im Dezember 2020 mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag zu Ende. Dieser sei von der Gegenseite abgelehnt worden.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage im März 2026 u. a. wegen Unzulässigkeit schließlich ab, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Auch die von der ISL beantragte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sei abgelehnt worden. „Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert Schär.</p>
<p>(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 08:31:44 +0200</pubDate>
                        <title>Niedersachsen: 10-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/niedersachsen-10-punkte-plan-fuer-mehr-inklusion-im-arbeitsleben</link>
                        <description>Das Land Niedersachsen hat Anfang Juli 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben vorgestellt. Finanzielle Anreize für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Netzwerkarbeit sowie verbesserte Information und Beratung sollen die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten Menschen voranbringen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Niedersachsen waren im Januar 2026 rund 15.660 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, dass nicht nur ihre Erwerbsbeteiligung niedriger ist als bei der Bevölkerung ohne Behinderungen, sondern sie trotz guter Qualifizierung auch häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind (BA, Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024, April 2025).</p>
<p>Um künftig Barrieren abzubauen und passende Rahmenbedingungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, haben sich wesentliche Akteure in Niedersachsen nun auf zehn Maßnahmen verständigt. Am „Runden Tisch“ sind dazu das Niedersächsische Arbeits- und Sozialministerium, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das Integrationsamt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Niedersächsische Landkreistag (NLT), der Niedersächsische Städtetag (NST), die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG FW), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) zusammengekommen.</p>
<p>Der größte Teil der erwerbstätigen Menschen mit Schwerbehinderung in Niedersachsen bedürfe keiner besonderen Unterstützungsmaßnahmen, heißt es einleitend in ihrem neuen 10-Punkte-Plan. In den Fällen, in denen behinderungsbedingte Einschränkungen spezielle Hilfen erforderlich machten, gebe es vielfältige Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmende. Oftmals seien diese Unterstützungsmöglichkeiten jedoch nicht ausreichend bekannt oder das Finden der richtigen Ansprechperson gestalte sich schwierig. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches haben deshalb verschiedene Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung herausgearbeitet, die einen Beitrag zu mehr Transparenz bei Förder- und Unterstützungsangeboten der verschiedenen Reha-Träger leisten.</p>
<h3><strong>„Niedersachsen als Vorreiter“</strong></h3>
<p>Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, betont: „Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich in unsere Arbeitswelt. Wer Barrieren abbaut, gewinnt: Unternehmen und der öffentliche Dienst gewinnen engagierte Fachkräfte, unsere Gesellschaft gewinnt an Vielfalt, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. Niedersachsen hat die Chance, Vorreiter für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu werden – wirtschaftlich stark und sozial gerecht.“</p>
<p>Erreicht werden soll dies u. a. durch mehr Information und Beratung von Arbeitgebenden und schwerbehinderten Menschen. Dazu sollen alle Leistungsträger gemeinsam für Niedersachsen eine umfassende Übersicht zu den Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangeboten erarbeiten und dabei auf digitale Barrierefreiheit achten. Das Niedersächsische Sozialministerium, die BA und das Integrationsamt erarbeiten zusammen mit den Unternehmerverbänden ein Faktenpapier, das die Vorurteile von Arbeitgebenden bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entkräften und Transparenz schaffen soll. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches setzen sich zudem für eine Ergänzung des SGB IX ein: Sie wollen erreichen, dass Kontaktdaten von Arbeitgebenden, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen, durch die BA oder das Integrationsamt an die EAA weitergegeben werden dürfen, um diese Daten für Beratungszwecke nutzen zu können.</p>
<p>Ein weiterer Punkt der Initiative gilt der regionalen Vernetzung: Unter Beteiligung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), der Integrationsfachdienste, des Integrationsamtes, der Jobcenter, der BA, der Arbeitgebenden und Kammern sowie sonstiger Partnerinnen und Partner sollen regelmäßige Arbeitstreffen und Austauschformate etabliert oder weiter verstetigt werden.</p>
<p>Zugleich zielt ein Teil der geplanten Maßnahmen auf eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ab. Diese kann auch dann schon greifen, wenn es sich lediglich um Praktikumsverhältnisse handelt, z.&nbsp;B. in Form einer „Praktikumsprämie“, da Berufspraktika oftmals der Einstieg in eine Beschäftigung bedeuten könnten.</p><ul> 	<li>Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das niedersächsische Sozialministerium und das Integrationsamt prüfen gemeinsam die Entwicklung eines neuen länderspezifischen Sonderprogramms „Job-Carving“, mit dem die Arbeitgebenden finanziell beim Job-Carving-Prozess unterstützt werden können. Mit dem Job-Carving, was so viel bedeutet wie „eine Arbeitsstelle schnitzen“, wird ein Arbeitsplatz nach Maß für einen schwerbehinderten Menschen gestaltet.</li> 	<li>Mit dem bis 31. Dezember 2025 befristeten Sonderprogramm des Landes wurden befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von bis zu sechs Monaten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent gefördert. Dieses Programm soll nun fortgesetzt werden: „Durch die Unterstützung konnten Arbeitgebende Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung ohne weitergehende finanzielle Verpflichtungen kennen lernen und sich von deren Qualitäten überzeugen.“ Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden um 750.000 € auf insgesamt 3.000.000 € pro Jahr erhöht.</li> 	<li>Mit dem landeseigenen Arbeitsmarktprogramm „Arbeit ohne Hindernisse“ fördert das Land aus der Ausgleichsabgabe neue und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen durch einen degressiven Lohnkostenzuschuss von bis zu 70 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 40.000 € bzw. bei Arbeitnehmenden über 55 Jahre von bis zu 80 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 €. Diese Förderkonditionen sollen „unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Lohnkosten“ aktualisiert werden.</li> </ul><h3><strong>„Positive Erfahrungswerte nutzen“</strong></h3>
<p>Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen begrüßt den 10-Punkte-Plan. Beim Maßnahmenkatalog fehlen dem größten Sozialverband in Niedersachsen allerdings zwei Dinge: eine bessere Verzahnung mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und eine stärkere Nutzung des Know-hows kleiner Unternehmen. „Hier ist die Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderung in den zurückliegenden Jahren um 33 Prozent gestiegen – und dass ohne eine Verpflichtung. Hier gibt es also positive Erfahrungswerte, die wir dringend nutzen müssen“, fordert der SoVD-Vorstand. Außerdem müssten Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen besseren Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. „Die Übergangsquote ist bislang viel zu gering“, sagt Kortylak und ergänzt: „Wichtig ist, dass die guten Vorschläge jetzt schnell angepackt werden und an manchen Stellen noch nachgebessert wird. Wir brauchen mehr Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt.“</p>
<p><a href="https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/inklusion-von-menschen-mit-behinderungen-171501.html" title="Zum 10-Punkte-Plan auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum 10-Punkte-Plan des Landes Niedersachsen</a></p>
<p>(Quellen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Sozialverband Deutschland – Landesverband Niedersachsen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 13:39:45 +0200</pubDate>
                        <title>BMAS fördert Projekte für bessere politische Teilhabe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bmas-foerdert-projekte-fuer-bessere-politische-teilhabe</link>
                        <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds ausgeschrieben. Ziel der Förderung sind Projekte von bundesweit agierenden Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Stärkung der politischen Teilhabe. Im August finden zwei Antragsworkshops dazu statt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Förderfähig sind&nbsp;Projekte von Verbänden und Organisationen mit einem Projektstart ab 1. Februar 2027 oder später. Dabei können z. B. folgende Maßnahmen gefördert werden:</p><ul> 	<li>Fortbildungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige</li> 	<li>Förderung von potenziellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit</li> 	<li>Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche für Veranstaltungsteilnahmen von ehrenamtlich Tätigen</li> 	<li>Assistenzleistungen bis zu 8.000 Euro pro Jahr</li> 	<li>Unterstützung des Erfahrungsaustauschs</li> 	<li>Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien</li> 	<li>Digitale Maßnahmen</li> </ul><p>Nicht förderfähig sind kommunale, regionale oder Sportprojekte.</p>
<h3>Antragsverfahren</h3>
<p>Anträge können ab dem 3. August 2026 über das Förderportal des BMAS bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) eingereicht werden.</p>
<p>Zur Unterstützung bietet die DRV KBS am 6. August und 27. August 2026 (jeweils 10.00 Uhr) <strong>Antragsworkshops</strong> an. Anmeldungen sind per E-Mail an <a href="mailto:partizipationsfonds@kbs.de" title="E-Mail Partizipationsfonds KBS, öffnet neues Fenster" class="mail">Partizipationsfonds@KBS.de</a> möglich.</p>
<p><strong>Antragsschluss ist der 17. September 2026, 15.59 Uhr.</strong></p>
<p><a href="https://www.foerderportal-bmas.de" title="Förderportal-BMAS.de; öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Förderportal BMAS</a></p>
<p><a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WUY2qTybGU0j7NNPhsP/content/WUY2qTybGU0j7NNPhsP/BAnz%20AT%2001.07.2026%20B2.pdf" title="Förderrichtlinie vom 3. Juni 2026 (PDF, 504 KB), Download im neuen Fenster" target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Zur Förderrichtlinie</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 15:42:41 +0200</pubDate>
                        <title>Informationen zum Thema Behinderung und Intersektionalität</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/informationen-zum-thema-behinderung-und-intersektionalitaet</link>
                        <description>Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe hat auf seiner Website weiterführende Literatur zum Stichwort „Intersektionalität“ zusammengestellt. Interessierte finden hier Dokumentationen ausgewählter Veranstaltungen, rechtliche Grundlagen, Artikel zum Thema und mehr.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><em>„Intersektionalität ist ein Begriff aus der Wissenschaft, die sich mit Diskriminierung und Identität beschäftigt. Er drückt aus, dass soziale Kategorien wie Geschlecht, Ethnizität, Alter, Behinderung, ökonomischer Status sich in einer Person überschneiden und gleichzeitig zusammenwirken. So entstehen ganz besondere Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung.“</em>&nbsp;</p>
<p>Diese Definition steht am Anfang der Themenseite, die sich im Folgenden in verschiedene Kategorien aufgliedert und dabei immer von einer Behinderung plus ein oder mehrere Merkmale ausgeht:<em>&nbsp;</em></p><ul> 	<li>Behinderung / Geschlecht</li> 	<li>Behinderung / Geschlecht / Alter / Migration</li> 	<li>Behinderung / Race, ethnische Herkunft</li> 	<li>Behinderung / Alter</li> 	<li>Behinderung / Migration, Flucht</li> </ul><p>BODYS ist ein Institut, das Disability Studies als theoretische Grundlage für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versteht: „Ihre Implikationen für Theorie und Praxis, für die Behindertenhilfe und für die Gesellschaft insgesamt sind zentraler Forschungsgegenstand.“ Die Beachtung intersektionaler Fragen wird anhand von Strukturkategorien wie Klasse (Klassismus), Geschlecht (Sexismus), „Rasse“ (Rassismus) und Körper (Ableismus) untersucht.</p>
<p><a href="https://www.bodys-wissen.de/intersektionalitaet.html" title="Zur Website von BODYS, Unterseite Intersektionalität, öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Übersichtsseite „Intersektionalität“ des Bochumer Zentrums für Disability Studies</a></p>
<p>(Quelle: Bochumer Zentrum für Disability Studies)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 14:08:16 +0200</pubDate>
                        <title>Im Podcast: Hilfsmittel für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/im-podcast-hilfsmittel-fuer-kinder-und-jugendliche-mit-besonderen-unterstuetzungsbedarfen</link>
                        <description>Verschiedene Podcasts haben die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Beeinträchtigungen in den Blick genommen. Dabei wird deutlich, dass gerade bei der Versorgung junger Menschen mit geeigneten Hilfsmitteln der Faktor Zeit eine wichtige Rolle spielt, um ihrer Entwicklung gerecht zu werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die folgenden Podcast-Episoden greifen Erfahrungen, Standpunkte und Impulse aus der Perspektive der Selbsthilfe für eine (zukünftige) Versorgung mit Hilfsmitteln auf, erzählen aber auch von gesetzlichen Neuregelungen, die aus Sicht der Interviewten bereits heute eine Hilfe für betroffene Familien sein können.</p><ul> 	<li><strong>Podcast „Sinnklusion“, Folge: „Wie erhalten Familien mit Kindern mit Behinderung die Hilfsmittel, die sie wirklich brauchen?“, März 2026:</strong>&nbsp;<br> 	Dr. Carmen Lechleuthner, Ärztin und Mutter eines schwerstbehinderten Sohnes, startete eine Petition zur Verbesserung des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung – mit Erfolg. Im Podcast „Sinnklusion“ eines Reha-Technik-Betriebes schildert sie ihre Geschichte und hat u. a. hilfreiche Hinweise für andere Eltern schwerstbehinderter Kinder parat: <a href="https://www.podcast.de/episode/701308002/wie-erhalten-familien-mit-kindern-mit-behinderung-die-hilfsmittel-die-sie-wirklich-brauchen" title="Podcast.de; Sinnklusion-Folge, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Podcastfolge</a></li> </ul><ul> 	<li><strong>GesundheitsProfi-Podcast, Folge #031: „Wie blicken Sie auf die Hilfsmittelversorgung von Kindern, Christiana Hennemann?“, Oktober 2025:&nbsp;</strong><br> 	GesundheitsProfi ist ein Podcast für die Sanitätshausbranche und Hilfsmittellieferanten. Chefredakteur Tobias Kurtz hat mit der Geschäftsführerin der internationalen Fördergemeinschaft RehaKIND e. V., Christiana Hennemann, über die politische Arbeit von RehaKIND gesprochen, in der u. a. der Zugang zu Hilfsmitteln eine bedeutende Rolle spielt: <a href="https://gesundheitsprofi.de/podcast/wie-blicken-sie-auf-die-hilfsmittelversorgung-von-kindern-christiana-hennemann/" title="Gesundheitsprofi.de; Podcast-Folge RehaKIND, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Podcastfolge</a></li> </ul><h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Das Thema "Verbesserter Zugang zu Hilfsmitteln bei komplexen Behinderungen – Anspruch und Wirklichkeit" ist kürzlich in zwei Fachbeiträgen bei Reha-Recht.de aufgegriffen worden, ein Beitrag hat den Fokus auf der&nbsp;<a href="/fachbeitraege/beitrag/page?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4861&amp;cHash=503fe453f14879e0f6952cf2c76e2c8f" title="Fachbeitrag A4-2026, öffnet im selben Fenster" target="_top" class="internal-link">Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (A4-2026)</a>, der zweite Beitrag befasst sich mit den&nbsp;<a href="/fachbeitraege/beitrag/page?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4862&amp;cHash=9dc570f28543ceb2ff69725a1f070a69" title="Fachbeitrag A5-2026, öffnet im selben Fenster" target="_top" class="internal-link">Änderungen durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (A5-2026).&nbsp;</a></p>
<p>(Quellen: Schuchmann GmbH &amp; Co. KG/Sinnklusion; Sternefeld Medien GmbH/Gesundheitsprofi)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4879</guid>
                        <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 13:49:28 +0200</pubDate>
                        <title>Verbände: Reformpläne sollten Rechte und Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen wahren</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/verbaende-reformplaene-sollten-rechte-und-leistungsansprueche-von-menschen-mit-behinderungen-wahren</link>
                        <description>Vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni 2026 haben mehrere Verbände und Organisationen erneut davor gewarnt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen im Zuge der anstehenden Sozialstaatsreformen zu verschlechtern.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seine Landesverbände und Gremien haben unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!“ eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin betont der Verband, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern die gesamte Gesellschaft von Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Assistenz und Gesundheit profitiere.</p>
<p>Die notwendige Suche nach finanzieller Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme dürfe nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien aus dem Blick gerate. Viele Angehörige leisteten seit vielen Jahren Pflege, Betreuung, Begleitung und Assistenz. Damit entlasteten sie die sozialen Sicherungssysteme in erheblichem Umfang, heißt es in der Erklärung. „Reformen müssen diese Leistungen anerkennen und stärken.“</p>
<p>Sozialpolitische Reformen müssten die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Bundesteilhabegesetz und den Artikel 3 des Grundgesetzes konsequent berücksichtigen. Es sei falsch, Menschen mit Behinderungen auf Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft müsse das Ziel sein, fordert der bvkm.</p>
<p>Die Vorgaben, die sich aus der Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-BRK ergeben, „dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in einer Pressemitteilung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe dürften nicht nur als Kostenfaktoren verstanden werden. „Sie sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.“ Die dafür nötigen Investitionen zahlten sich auf lange Sicht auch finanziell aus.</p>
<h3>Ulla Schmidt: Kommunale Haushalte nicht durch das Kürzen von Sozialleistungen sanieren</h3>
<p>Deutliche Worte findet die frühere Bundesministerin und heutige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, im Namen der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung: „Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotential. Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte und verkennt die dramatische Lage der Kommunen. Ihre Haushalte können nicht über das Kürzen von Sozialleistungen saniert werden.“ Auch Schmidt erinnert an die staatlichen Verpflichtungen, die Deutschland vor 17 Jahren mit der Ratifizierung der UN-BRK eingegangen ist.</p>
<p>Einsparmöglichkeiten sehen die Fachverbände zuallererst im Bürokratieabbau. Es sei vor allem der „immer größer werdende Verwaltungsaufwand“, der bei der Eingliederungshilfe die Kosten in die Höhe treibe.</p>
<p><a href="https://bvkm.de/ratgeber/frankfurter-erklaerung/" title="bvkm.de; Ratgeber; Frankfurter Erklärung, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Erklärung des bvkm</a></p>
<p>(Quellen: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Deutsches Institut für Menschenrechte, Fachverbände für Menschen mit Behinderung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4876</guid>
                        <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 12:39:10 +0200</pubDate>
                        <title>Schlichtungsstelle BGG verzeichnet erneute Zunahme bei Anträgen</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/schlichtungsstelle-bgg-verzeichnet-erneute-zunahme-bei-antraegen</link>
                        <description>Aus dem 9. Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) geht hervor, dass die Anzahl der Schlichtungsanträge erneut gestiegen ist: von 330 Anträgen im Jahr 2024 auf 436 Anträge im Jahr 2025.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, sich in Konflikten, vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes, außergerichtlich zu einigen. Insgesamt hat sie seit ihrer Einrichtung 2016 nach eigenen Angaben mehr als 2.150 Anträge bearbeitet.</p>
<p>Im Jahr 2025 wurde die Schlichtungsstelle BGG 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassten erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 %), das Thema „Assistenzhunde“ (17 %) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 %). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“. 14 % der Anträge betrafen Themen wie Asylanträge oder Arzthaftungsfälle, die nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fielen.</p>
<p>Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – seitdem ist die Schlichtungsstelle auch für die Schlichtung bei Verletzung von Rechten nach diesem Gesetz zuständig. Mit 4 % der Anträge nach dem BSFG schlug sich der neue Aufgabenbereich laut Jahresbericht noch nicht bemerkbar in den Antragszahlen nieder. In 71 % der abgeschlossenen Verfahren sei eine gütliche Einigung erzielt worden, heißt es weiter.</p>
<h3>Jürgen Dusel: Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht</h3>
<p>„Die Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht, das zeigt dieser Bericht deutlich. Sie entlastet auch die Gerichte. Umso mehr begrüße ich es, dass die Schlichtungsstelle BGG nun auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen privater Marktteilnehmer tätig werden kann“, wird Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Pressemitteilung zum Jahresbericht zitiert. Er äußerte zudem die Hoffnung, „dass wir dieses Jahr auch endlich zu einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit durch ein besseres BGG kommen“.</p>
<p>Die Schlichtungsstelle BGG plant dem Bericht zufolge, künftig ein barrierefreies digitales System zur Antragsbearbeitung einzusetzen. Damit soll der Verwaltungsaufwand möglichst begrenzt werden. Alle bisherigen barrierefreien Formate (z. B. Brief, Niederschrift, Antrag in Leichter Sprache, Antrag mittels Nutzung der Deutschen Gebärdensprache) und die Unterstützung durch die Geschäftsstelle sollen weiterhin angeboten werden.</p>
<p><a href="https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/service/jahresberichte/jahresberichte-node.html" title="schlichtungsstelle-bgg.de; Jahresberichte, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG</a></p>
<p>(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft</category>
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                        
                        
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