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            <title>Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht</title>
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            <language>de</language>
            
                <copyright>Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die jeweiligen Herausgeber</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 12 May 2026 13:40:09 +0200</pubDate>
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                        <pubDate>Mon, 11 May 2026 14:13:35 +0200</pubDate>
                        <title>Im Podcast und vor Gericht: Das Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/im-podcast-und-vor-gericht-das-entgeltsystem-in-werkstaetten-fuer-behinderte-menschen</link>
                        <description>Über Hintergründe und eine Einordung des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland hat Janina Zillekens-McFadden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) mit dem Aktivisten Raúl Krauthausen und dem Sozialrechtler Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel gesprochen. Die GFF unterstützt aktuell auch die Klage eines WfbM-Beschäftigten auf eine gerechtere Bezahlung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Menschen mit Behinderungen in WfbM. Die Einrichtungen sollen ihnen (möglichst vorübergehend) eine Möglichkeit bieten, unter geschützten Bedingungen zu arbeiten, sich aus- und fortzubilden und gestärkt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzukehren oder dorthin vermittelt zu werden. Aber die Vermittlungsquote ist gering. Das kritisiert auch Raúl Krauthausen von dem Verein „Sozialhelden“, der in dieser Folge des Podcasts „Grundgesetzlich“ der GFF zu Wort kommt.</p>
<p>Beschäftigte in WfbM erhalten dort durchschnittlich 233 Euro im Monat. Damit gilt für sie eine Ausnahme vom Mindestlohngesetz, denn sie stehen als „Beschäftigte“ nur in einem „arbeitnehmerähnlichen“ Rechtsverhältnis. Eine rechtliche Einordnung dieser (gesetzlich verankerten) Bezahlpraxis liefert Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel.</p>
<p><strong>Die Klage</strong></p>
<p>WfbM-Beschäftigte dürfen nicht pauschal vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. Dieser Ansicht ist die GFF und hat mit Jürgen Linneman vor dem Arbeitsgericht Münster im Mai 2026 Klage erhoben. Linnemann ist seit etwa 40 Jahren in Werkstätten beschäftigt und klagt darauf, dass die Werkstatt ihm die Differenz zwischen dem bisher gezahlten Werkstattentgelt und dem Mindestlohn zahlt. Neben der GFF unterstützt auch der Verein Sozialhelden e. V. die Klage. Das Verfahren wird gefördert durch das Mercator-Projekt „Recht effektiv“.</p>
<p>Das ZDF Magazine Royale thematisierte das Bezahlsystem in WfbM und die Klage in der Sendung vom 8. Mai 2026.</p>
<p><strong>Weitere Informationen</strong></p>
<p><a href="https://grundgesetzlich.org/podcast/22-inklusion-teilhabe-und-selbstbestimmung-sozialrechtler-felix-welti-und-aktivist-raul-krauthausen-zu-werkstaetten-fuer-menschen-mit-behinderung/" title="Zur Podcastfolge auf der Website grundgesaetzlich.org, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Podcast „Grundgesetzlich“, Folge #22: Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung. Sozialrechtler Felix Welti und Aktivist Raúl Krauthausen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung</a></p>
<p><a href="https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/werkstaetten" title="Informationen zu Linnemanns Klage auf der WEbsite der Gesellschaft für Freiheitsrechte, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Hintergrundinformationen zu Jürgen Linnemanns Klage</a> (auch in einfacher Sprache)</p>
<p><a href="https://www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/grundi-fuer-alle-100" title="Zur Folge des ZDF Magazin Royale, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Sendung des ZDF Magazine Royale vom 8. Mai 2026</a></p>
<p><a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/f626-entgeltsystem-wfbm.pdf" title="Zur Entgeltstudie auf der Website des BMAS, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Entgeltstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales</a>&nbsp;</p>
<p>(Quelle: Gesellschaft für Freiheitsrechte)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 11 May 2026 11:19:36 +0200</pubDate>
                        <title>Verfassungsblog: Kritische Einordnung des geplanten Gesetzes zur Änderung des BGG</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/verfassungsblog-kritische-einordnung-des-geplanten-gesetzes-zur-aenderung-des-bgg</link>
                        <description>Als „Absage für mehr Barrierefreiheit und Teilhabe in der Privatwirtschaft“ bezeichnet Lara Schmidt, Doktorandin an der Georg-August-Universität Göttingen, den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in einem Beitrag für den Verfassungsblog vom 5. Mai 2026.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Ziele des Reformvorhabens lesen sich in dem Gesetzentwurf (Bundesrats-Drucksache-Drucksache 96/26, 13.02.2026) selbstverständlich anders: Die geplanten Änderungen am BGG verfolgten für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten, heißt es dort. Im öffentlichen Bereich soll das Gesetz die Barrierefreiheit weiter verbessern.</p>
<p>Von den Versprechungen der Bundesregierung, die Privatwirtschaft besser zugänglich zu machen, bleibe im Regierungsentwurf des BGG wenig übrig, schreibt Lara Schmidt und bezieht sich dabei u. a. auch auf eine Stellungnahme der DVfR. Sie sieht ein stark eingeschränktes Benachteiligungsverbot, das auf wirkungslose Rechtsschutzmöglichkeiten treffe. „Ohne eine positive, sanktionsbewährte und gerichtlich durchsetzbare Pflicht der Privatwirtschaft, Barrierefreiheit zu gewährleisten und tatsächlich alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dürften die menschenrechtlichen Anforderungen an einen effektiven Diskriminierungsschutz gegenüber Privaten verfehlt werden.“</p>
<p>Der Gesetzgeber sollte aus Sicht der Autorin zumindest die Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlungen durch Unternehmen konkretisieren. Statt bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen „pauschal als ‚unangemessen‘ zu fingieren, sollte er nachvollziehbare und überprüfbare Abwägungsmaßstäbe“ setzen. Damit der Diskriminierungsschutz gegenüber der Privatwirtschaft nicht faktisch ins Leere laufe, sollte Betroffenen im Falle einer Benachteiligung zudem ein Anspruch auf angemessene Entschädigung eingeräumt werden, der auch effektiv gerichtlich durchsetzbar sei. „Bessert der Gesetzgeber an diesen Stellen nicht nach, bliebe es im Gesetzgebungsverfahren bei einer rein kosmetischen Korrektur der bestehenden Situation, die zudem anspruchsvolle Abgrenzungsfragen aufwirft.“</p>
<p><a href="https://verfassungsblog.de/gleichstellung-menschen-behinderungen/" title="Zum Verfassungsblog, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Beitrag „Nicht unangemessen, sondern unangenehm: Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft“ Verfassungsblog,&nbsp;05.05.2026</a></p>
<p>(Quelle: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 07 May 2026 15:11:10 +0200</pubDate>
                        <title>Deutliche Kritik an BGG-Änderung im Bundestag</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/deutliche-kritik-an-bgg-aenderung-im-bundestag</link>
                        <description>Am 7. Mai 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/5140) wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ziel ist es, die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich deutlich zu verbessern.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf zur BGG-Änderung soll den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu in die Pflicht nehmen. Neben dem Abbau von baulichen Hürden sollen künftig Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Für den privaten Sektor soll das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ angewendet werden. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit vor.</p>
<p>Wie bindend die geplanten Regelungen für den privaten Bereich tatsächlich sind, darüber wurde innerhalb und außerhalb des Bundestages viel diskutiert. Verbände und Institutionen hatten scharfe Kritik geäußert. So hatte beispielsweise der Inklusionsbeirat Nachbesserungsbedarf hinsichtlich wirksamer Rechtsfolgen und einer effektiven Rechtsdurchsetzung formuliert und eine Stärkung der Verbandsklage gefordert.</p>
<h3>Kritische Stimmen im Bundestag</h3>
<p>Im Bundestag warf vor allem die Opposition der Regierung vor, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Aber auch aus den Reihen der SPD kam deutliche Kritik. Für Heike Heubach (SPD) bleibt das Gesetz weiter hinter dem Notwendigen zurück. „Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers.</p>
<p>Drei Oppositionsanträge von den Bundestagsfraktionen der AfD (Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden, BT-Drs. 21/3668), Bündnis 90/Die Grünen (Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen, BT-Drs. 21/5335) und der Linken (UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen, BT-Drs. 21/5569) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.</p>
<p>Alle Sitzungsdokumente sind auf der folgenden Seite des Bundestags abrufbar:&nbsp;<a href="https://dbtg.tv/cvid/7652883" title="DBTG.tv; Permalink zur BGG-Änderung, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Bundestag)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 05 May 2026 09:48:06 +0200</pubDate>
                        <title>BTHG: Studie zeigt hohen Verwaltungsaufwand, aber auch Potenzial zur Entlastung auf</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/bthg-studie-zeigt-hohen-verwaltungsaufwand-aber-auch-potenzial-zur-entlastung-auf</link>
                        <description>Das seit 2017 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) sorgt sowohl bei Leistungserbringern als auch bei Leistungsträgern für einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieser bindet in großem Umfang Personal, das zur Leistungserbringung fehlt. Zu dieser Aussage kommt eine im Auftrag des Brüsseler Kreises durchgeführte, nicht repräsentative Studie. Das zu den Ergebnissen der Untersuchung veröffentlichte Diskussionspapier listet auch Vorschläge zum Bürokratieabbau auf.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dem Papier zufolge gaben drei Viertel der Befragten an, dass der administrative Aufwand seit der Reform (stark) gestiegen sei. Nur rund elf Prozent haben beobachtet, dass die Verwaltungsarbeit gleichgeblieben ist oder abgenommen hat. Mitarbeitende in der direkten Betreuung verbringen durchschnittlich eineinhalb Stunden pro Arbeitstag mit Verwaltungsaufgaben; bei den Einrichtungsleitungen sind es durchschnittlich sogar 3,2 Stunden täglich.</p>
<p>Als Beispiele für bürokratieintensive Tätigkeiten in der direkten Betreuung wurden Dokumentations- und Nachweispflichten wie Verlaufs‑, Tages‑ und Pflegedokumentationen am häufigsten (über 80 Prozent) genannt. Ebenfalls häufig wurde das Schreiben von Berichten, v. a. von Verlaufs-, Teilhabe- und Entwicklungsberichten, erwähnt. Die befragten Leitungspersonen stuften ebenso die Dokumentations- und Nachweispflichten, außerdem Antrags- und Bewilligungsverfahren als besonders zeitintensive Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs ein.</p>
<h3>Rund die Hälfte arbeitet bereits an Reduzierung des Verwaltungsaufwands</h3>
<p>Ein überwiegender Anteil der Befragten sieht Möglichkeiten, um bürokratische Belastungen in der eigenen Tätigkeit zu senken: Die meisten (45 Prozent) schätzen das Einsparpotenzial auf eine bis zwei Stunden pro Tag. Etwa die Hälfte gab an, dass in ihrer Einrichtung bereits Maßnahmen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands, wie etwa die Digitalisierung von Personalprozessen, automatisierte Abrechnungen oder digitale Dokumentationen, ergriffen werden.</p>
<p>Um noch mehr Bürokratie abzubauen, werden u. a. folgende Entlastungsvorschläge aus den Untersuchungsergebnissen abgeleitet:</p><ul> 	<li>längere Bewilligungszeiträume für stabile Bedarfslagen (z. B. bis zu fünf Jahre), um den Aufwand für wiederkehrende Fortschreibungen zu reduzieren,</li> 	<li>die Bereitstellung eines bundesweiten Bedarfsermittlungstools zur Harmonisierung und Effizienzsteigerung der entsprechenden Prozesse,</li> 	<li>die konsequente Umsetzung eines Once-Only-Prinzips, sodass Daten nur einmal erfasst und automatisiert in Folgedokumente übernommen werden,</li> 	<li>der Aufbau (bundes-)einheitlicher digitaler Schnittstellen und verbindlicher Datenmodelle, um eine Übermittlung und automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen,</li> 	<li>die Reduktion und Priorisierung von Dokumentationspflichten (z. B. Dokumentation von&nbsp; &nbsp;Abweichungen statt Vollberichten) sowie der Einsatz digitaler Hilfsmittel (z. B. Spracherkennung).</li> </ul><p>Die Studie beruht auf einer bundesweiten Online-Befragung von Einrichtungsleitungen der Mitgliedsunternehmen des Brüsseler Kreises und auf leitfadengestützten Interviews mit Leistungsträgern und Leistungserbringern in mehreren Bundesländern in den Monaten Januar und Februar 2026.</p>
<p>Der Brüsseler Kreis ist ein Verein aus 13 gemeinnützigen sozial- und gesundheitswirtschaftlichen Unternehmen. Auf der Basis des christlichen Menschenbildes erbringen diese Organisationen soziale Dienstleistungen in den Bereichen Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe, Bildung, berufliche und medizinische Rehabilitation sowie im Gesundheitswesen.</p>
<p><a href="https://www.bruesseler-kreis.de/aktuelles-lesen/buerokratielasten-in-der-eingliederungshilfe.html" title="bruesseler-kreis.de; Aktuelles; Bürokratielasten in der Eingliederungshilfe, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Studie „Bürokratielasten in der Eingliederungshilfe“</a></p>
<p>(Quelle: Brüsseler Kreis e. V.)</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p><a href="https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/studie-der-aktion-mensch-das-teilhabeplanverfahren-aus-sicht-von-menschen-mit-behinderungen" title="zur Meldung &quot;Studie der Aktion Mensch: Das Teilhabeplanverfahren aus Sicht von Menschen mit Behinderungen&quot; auf reha-recht.de, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="internal-link-circle">Meldung „Studie der Aktion Mensch: Das Teilhabeplanverfahren aus Sicht von Menschen mit Behinderungen“ vom 21.04.2026 auf reha-recht.de</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Bundesteilhabegesetz</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 15:19:00 +0200</pubDate>
                        <title>Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern positionieren sich zur Diskussion um Leistungskürzungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/behindertenbeauftragte-von-bund-und-laendern-positionieren-sich-zur-diskussion-um-leistungskuerzungen</link>
                        <description>Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 eine gemeinsame Position zu den diskutierten Leistungskürzungen in der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Sie beziehen sich dabei auf die Vorschläge aus dem Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ vom 25. März 2026.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz (KBB) zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen. Das Arbeitspapier mit Kürzungsvorschlägen, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen verfasst wurde, hat die KBB mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen, es enthalte eine Vielzahl konkreter Kürzungsvorschläge – ohne jede Abwägung der Auswirkungen für die betroffenen Menschen oder entstehende Folgekosten. Die Vorschläge lassen weitreichende Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erwarten. Sie würden zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen. Es sei deutlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären.</p>
<p>Besonders problematisch sieht die KBB die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, das Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ist. Zudem werde das Ziel des Bürokratieabbaus kaum angegangen, dafür aber die Beschneidung der Rechte von Menschen mit Behinderungen forciert. Einige der Vorschläge, wie die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe, stünden sogar im Widerspruch zum erklärten Anliegen des Bürokratieabbaus. Andere Vorschläge lasten unerledigte Aufgaben, wie den barrierefreien Ausbau des ÖPNV, den Menschen mit Behinderungen an oder würden Folgekosten generieren, die weit über den möglichen Einsparungen stünden. Die KBB fordert daher die Regierungen von Bund und Ländern auf, die vorliegenden Kürzungsvorschläge nicht zur Grundlage gesetzgeberischer Initiativen zu machen:</p><blockquote><p>„In ihrer Gesamtschau sind die Vorschläge nicht geeignet, die erforderliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter dem Blickwinkel der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen und der angestrebten Dämpfung der Kostendynamik auszugestalten. Sie sind damit abzulehnen.“</p></blockquote><p>Die KBB benennt als Kostentreiber gestiegene Personal- und Sachkosten sowie Fallzahlen. Die Kostensteigerungen seien außerdem Ausdruck davon, dass die Eingliederungshilfe als nachgelagertes Unterstützungssystem dort einspringen müsse, wo allgemeine Strukturen versagen – in der Schule, auf dem Wohnungsmarkt, in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum. Aus dieser Analyse leitet die KBB eine grundlegende Neuausrichtung der Debatte ab: Je inklusiver die Gesellschaft, desto weniger sind Menschen auf Eingliederungshilfe angewiesen.</p>
<p>Neben dem Positionspapier haben die Beauftragten eine detaillierte Bewertung der Einsparvorschläge von Bund, Ländern und Kommunen sowie damit verbundene Gegenvorschläge veröffentlicht. Beide Dokumente sind auf der Seite des Bundesbehindertenbeauftragten abrufbar:</p>
<p><a href="https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20260423_Positionspapier_EGH_Kurzversion" title="Behindertenbeauftragter.de; Positionspapier EGH Kurzversion, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Positionspapier Eingliederungshilfe</a></p>
<p><a href="https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20260423_Positionspapier_EGH_Langversion.html" title="Behindertenbeauftragter.de; Positionspapier-Langversion, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Anlage: Detaillierte Bewertung</a></p>
<p>(Quelle: Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 23 Apr 2026 13:34:12 +0200</pubDate>
                        <title>DBSV: „Frontalangriff auf die Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher“</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/dbsv-frontalangriff-auf-die-rechte-behinderter-kinder-und-jugendlicher</link>
                        <description>Anlässlich der am 27. April geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“, stellt DBSV-Justiziarin Christiane Möller fest. Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen, so der Verband, nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. Das Gesetz mache keinerlei Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist. Damit drohe Exklusion statt Inklusion.</p>
<p>Nach Einschätzung des DBSV hängt die Teilhabe bereits jetzt stark davon ab, wo in Deutschland ein junger Mensch mit Behinderung lebt. Dies könne sich durch die geplante Reform noch verstärken, so der Verband. „Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, so Möller. Die Folge sei eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.</p>
<p>Auch die geplanten Regelungen zur „Kostenheranziehung“ stoßen auf Ablehnung. „Eltern von Kindern mit Behinderungen dürften künftig stärker finanziell belastet werden – etwa durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind“, heißt es in einer Pressemitteilung.</p>
<h3><strong>Höhere Anforderungen an die Rechtsdurchsetzung</strong></h3>
<p>Zudem befürchtet der DBSV Probleme beim Zugang zur Justiz: Wollten junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, sollten sie sich nach dem Entwurf künftig nicht mehr an die Sozialgerichte wenden, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen würden sie an die Verwaltungsgerichte verwiesen, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher seien.</p>
<p>Darüber hinaus beanstandet der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. „Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.“</p>
<p>Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe müsse sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen.</p>
<p><a href="https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-refe-1-kjhsrg.html" title="Zur Stellungnahme auf der Website des DBSV, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Stellungnahme des DBSV</a></p>
<p>(Quelle: Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.)</p>
<p>Siehe auch:</p>
<p><a href="https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/referentenentwurf-fuer-ein-erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe" title="Zum Beitrag, öffnet in demselben Fenster." target="_blank" class="internal-link">Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe</a></p>
<p><a href="https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/paritaetischer-gesamtverband-warnt-vor-umfassenden-kuerzungsplaenen-bei-teilhabeleistungen" title="Zum Beitrag, öffnet in demselben Fenster." target="_blank" class="internal-link">Paritätischer Gesamtverband warnt vor umfassenden Kürzungsplänen bei Teilhabeleistungen</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4832</guid>
                        <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 10:56:33 +0200</pubDate>
                        <title>Studie der Aktion Mensch: Das Teilhabeplanverfahren aus Sicht von Menschen mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/studie-der-aktion-mensch-das-teilhabeplanverfahren-aus-sicht-von-menschen-mit-behinderungen</link>
                        <description>Wie erleben und bewerten Menschen mit Behinderungen das 2018 eingeführte Teilhabeplanverfahren? Eine aktuelle Studie der Aktion Mensch zeigt: Das Verfahren bietet aus Sicht der Leistungsberechtigten viel Potenzial für mehr Selbst­bestimmung und Teilhabe – wird aber zu selten genutzt. Es ist zu wenig bekannt, zu aufwendig und sehr beratungsintensiv.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Zusammenarbeit mit dem Sozial­forschungs­institut Ipsos hat die Aktion Mensch eine Erhebung unter Menschen mit Beein­trächtigung durchgeführt. Knapp 540 Personen haben an der Online-Befragung teilgenommen. Beteiligt haben sich Mitglieder der "Teilhabe-Community",&nbsp;einem Umfrage-Panel, das ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Aus der Gruppe der 68 Befragten, die angaben, bereits ein Teilhabeplan­verfahren durchlaufen zu haben, wurde mit 12 Personen ein vertiefendes Leitfaden-Interview geführt. Die Antworten der Befragten lieferten Hinweise darauf, wie Menschen mit Behinderung das Verfahren erleben, welchen Nutzen es für sie hat und wie es aus Sicht der Zielgruppe weiterentwickelt werden müsste.</p>
<p>Nur eine Minderheit der Teilnehmenden gab an, das Teilhabeplan­verfahren zu kennen. Diejenigen, die Erfahrungen mit dem Instrument gesammelt hatten, seien mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden, berichtet die Aktion Mensch. Zugleich hätten diese Interviewten den Prozess selbst als sehr bürokratisch und herausfordernd beschrieben.&nbsp;</p>
<p>Untersucht wurde auch, inwieweit die Befragten einen Zugang zur Teilhabeberatung haben. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) sei nur einem Teil der Befragten ein Begriff. Das führe dazu, dass Anspruchs­berechtigte nicht wüssten, welche Rechte und Optionen ihnen zustehen. Diese Unkenntnis verhindert, so ein Fazit, dass Personen überhaupt in Kontakt mit dem Verfahren kommen und es nutzen.</p>
<p>Jüngere, männliche, berufstätige oder zumindest sozial gut vernetzte Personen finden der Studie zufolge eher Zugang zum Verfahren und können ihre Belange in dessen Verlauf besser durchsetzen. Wer weniger gut vernetzt sei und weniger geübt in der Informations­beschaffung und dem Umgang mit Behörden, bleibe häufiger außen vor und sei unzufriedener mit dem Ergebnis.&nbsp;</p>
<h3><strong>Handlungsempfehlungen</strong></h3>
<p>Die Aktion Mensch empfiehlt nach der Auswertung ihrer Befragung folgende Schritte:</p><ul> 	<li>Systematische Aufklärung und Informationsarbeit über die im&nbsp;BTHG&nbsp;verankerten Rechte auf Mitwirkung an der eigenen Teilhabe­planung.</li> 	<li>Stärkung, bessere Vernetzung und Qualitäts­sicherung unabhängiger Beratungs­angebote wie der&nbsp;EUTB, um niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren;&nbsp;</li> 	<li>Bürokratieabbau und technische Vereinfachungen, beispielsweise ein bundesweit einheitliches, verständliches Instrument zur Erhebung der Bedarfe und barrierearme digitale Antragswege;&nbsp;</li> 	<li>feste Ansprechpersonen im Teilhabeplan­verfahren und transparente Informationen zum Verfahrens­prozess;</li> 	<li>die Einbindung Betroffener in Monitoring&nbsp;und Qualitäts­instrumente zum Verfahren, damit Rück­meldungen kontinuierlich in Verbesserungen münden.</li> </ul><p>Die Studie steht auf der Website der Aktion Mensch kostenfrei zur Verfügung.</p>
<p><a href="https://www.aktion-mensch.de/inklusion/studien/studie-teilhabeplanverfahren" title="Zur Studie auf der Website der Aktion Mensch, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Studie zur Nutzung des Teilhabeplanverfahrens</a></p>
<p>(Quelle: Aktion Mensch)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabeplan Bedarfsermittlung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4831</guid>
                        <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 09:39:22 +0200</pubDate>
                        <title>Neu: Das Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/neu-das-fallmanagement-der-gesetzlichen-rentenversicherung</link>
                        <description>Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will Wege im Reha-System für ihre Versicherten durch eine flächendeckende Einführung von Fallmanagement als eine individuelle bedarfsorientierte Begleitung erleichtern. Das Ziel: die berufliche (Wieder-) Eingliederung mithilfe von Leistungen „wie aus einer Hand“.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Inanspruchnahme von notwendigen Teilhabeleistungen kann durch das gegliederte deutsche Versorgungssystem mit seinen differenzierten Verantwortlichkeiten, teilweise langen und komplexen Antragswegen und Schwierigkeiten in der Kommunikation eingeschränkt sein. Dieser Erfahrung begegnet die DRV nun mit einem Rahmenkonzept zur Implementierung von Fallmanagerinnen und Fallmanagern für Personen mit gesundheitsbezogenen Schwierigkeiten und einer herausfordernden Lebenssituation. „Für sehr viele Versicherte reicht allein eine medizinische Rehabilitation aus, um nachhaltig im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Andere hingegen benötigen auch im Nachgang eine weiterführende Unterstützung, wie sie etwa im Fallmanagement geboten wird“, heißt es in dem Konzept.</p>
<p>Grundlage ist ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation im Sinne einer personenzentrierten Begleitung – mit einem ganzheitlichen Blick auf die Versicherten in ihrem Umfeld. Diese sollen ein personenzentriertes, individuell zugeschnittenes und bei Bedarf auch rechtskreisübergreifendes Leistungsangebot bekommen. Geeignet ist das Fallmanagement, wenn es um die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben geht, Betroffene müssen also grundsätzlich erwerbsfähig sein. Die Inanspruchnahme des Fallmanagements ist ausdrücklich freiwillig.</p>
<p><strong>Bestandteile des Fallmanagements</strong></p><ul> 	<li>Fallidentifikation,</li> 	<li>Bedarfsermittlung,</li> 	<li>Reha- und Teilhabeplanung,</li> 	<li>Fallbeobachtung und Steuerung der Leistungen,</li> 	<li>Abschluss und Evaluation.</li> </ul><p>Die Durchfüh­rung des Fallmanagements bei der DRV setzt für die Mitarbeitenden eine entsprechende Weiterbildung aus dem Bildungskatalog der DRV zum „Fallmanagement in der Rehabilitation“ oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation bzw. Weiterbildung zum „Fallmanagement“ oder Vergleichbarem voraus.</p>
<p>Das Rahmenkonzept und weitere Informationen für Versicherte wie auch Fachkräfte hat die DRV auf ihrer Website zusammengestellt:</p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Fallmanagement/fallmanagement.html" title="Zum Konzept des Fallmanagements auf der Website der DRV, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung</a></p>
<p>(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                                <category>Beratung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4830</guid>
                        <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 11:56:31 +0200</pubDate>
                        <title>Paritätischer Gesamtverband warnt vor umfassenden Kürzungsplänen bei Teilhabeleistungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/paritaetischer-gesamtverband-warnt-vor-umfassenden-kuerzungsplaenen-bei-teilhabeleistungen</link>
                        <description>Der Paritätische Gesamtverband hat am 16. April 2026 über ein internes Arbeitspapier aus Beratungen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden berichtet, das dem Verband zufolge drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vorsieht. Der Paritätische veröffentlichte das 108-seitige Dokument mit einer Einordnung aus Sicht der Wohlfahrtspflege.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Verband spricht von harten Einschnitten für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche. Das Arbeitspapier enthalte mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liege erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt seien.</p>
<p>Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen demnach gestrichen oder das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden. Einige Vorschläge, so der Paritätische, widersprächen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. <em>„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien", </em>erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.</p>
<p>Der Paritätische veröffentlichte das Papier zusammen mit einer fachpolitischen Bewertung aus seiner Sicht, bezogen auf 25 exemplarisch ausgewählte Vorschläge.</p>
<p><a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/enthuellung-kahlschlag/" title="Zum Beitrag auf der Website des Pritätischen, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Pressemitteilung „Paritätischer enthüllt internes Arbeitspapier: Drastische Kürzungspläne gefährden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder und Familien“</a></p>
<p>(Quelle: Paritätischer Gesamtverband)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 13:57:55 +0200</pubDate>
                        <title>Evaluation des Persönlichen Budgets: Zugangshürden und Anforderungen abbauen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/evaluation-des-persoenlichen-budgets-zugangshuerden-und-anforderungen-abbauen</link>
                        <description>Bis heute bleiben die Fallzahlen bewilligter Persönlicher Budgets nach § 29 SGB IX hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nutzen den Rechtsanspruch nur selten, obwohl gerade sie von dem Konzept in besonderer Weise profitieren könnten. Das zeigt eine Evaluation des Persönlichen Budgets, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2025 in Auftrag gegeben und im März 2026 veröffentlicht hat.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Persönlichen Budget sollen Leistungsberechtigte in der Rolle als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-)Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihren Bedarf eigenverantwortlich decken können. Sie wählen erforderliche Unterstützungsleistungen selbst aus und organisieren diese in Eigenregie. Da die Fallzahl der Persönlichen Budgets trotz des 2008 eingeführten Rechtsanspruchs und der Reform der Rechtsgrundlage im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes aber hinter den Erwartungen zurückgeblieben, hat das BMAS die Evaluation des Persönlichen Budgets beauftragt. Auftragnehmerin der Studie war die InterVal GmbH in Kooperation mit dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein.</p>
<p>Basis der nun veröffentlichten Studie sind neben einer umfassenden rechtlichen Analyse insbesondere Interviews mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, Fachkräften der Reha- und Leistungsträger sowie weiteren Expertinnen und Experten. Die Untersuchung beleuchtet einzelne Gelingensfaktoren für das Persönliche Budget, insbesondere die Zielvereinbarung, die Budgetassistenz, Kalkulationsgrundlagen oder die Qualitätssicherung. Diese können dazu beitragen, den Bewilligungsprozess zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Die vorgelegte Evaluation soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget unterstützen.</p>
<p><em>„Das Persönliche Budget hat die Rechtsprechung seit seiner Einführung 2001 nachhaltig beschäftigt. Das kann nicht überraschen, weichen Idee und Konzept des Persönlichen Budgets von den traditionellen Vorstellungen des deutschen Sozialrechts doch erheblich ab. Ist das Sozialrecht traditioneller Prägung stark im Fürsorgerecht verwurzelt, entstammt das Persönliche Budget einem Ansatz, der das Gegenteil in den Vordergrund rückt: Eigenverantwortung und eine möglichst weitreichende Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten (…)“ </em>(Evaluation des Persönlichen Budgets, Ausgangslage, S. 21)</p>
<p><strong>Zugangshürden abbauen</strong></p>
<p>Um eine stärkere Nutzung zu unterstützen, sei es wesentlich, den Zugang zum Persönlichen Budget selbst barrierefreier zu gestalten. Zugangshürden und hohe Anforderungen benachteiligen derzeit insbesondere Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf, für die das Persönliche Budget umso wichtiger sein könnte. Die Vorschläge der Interviewten zur Verbesserung bzw. Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets umfassten die Themenbereiche wie die Vereinfachung der Bedarfsermittlung, den Abbau bürokratischer Hürden, Reduzierung von Nachweispflichten, Maßnahmen gegen den Personalmangel bei Assistenzkräften oder die Stärkung der trägerübergreifenden Budgets.</p>
<p>Eine intensivierte Beratung der Leistungsberechtigten könne zur Unterstützung der Entscheidungsfindung über das Ob und ggf. die Ausgestaltung des Budgets und der damit verbundenen organisatorischen und konzeptionellen Entscheidungen wichtig und hilfreich sein, heißt es in der Publikation. Für die Behörden, die über die Bewilligung des Persönlichen Budgets zu entscheiden haben, erwiesen sich Handreichungen und regelmäßige Informationen über Entwicklungen im Bereich des Persönlichen Budgets als wichtige und ausbaufähige Hilfen. Empfohlen werden eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, verbesserter Zugang zu Informationen und umfassendere Unterstützungsangebote für Nutzerinnen und Nutzer eines Persönlichen Budgets, gerade im Bereich Assistenz und Personalführung.</p>
<p>Handlungsempfehlungen im Bereich der Beratung und Information richten sich insbesondere an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) / die Leistungsträger, die Stellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) sowie an Bund und Länder. So sollte etwa der geplante gemeinsame Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen einen Hinweis darauf enthalten, dass alle Teilhabeleistungen auf Antrag auch in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können. Hinweise zur Optimierung von Verwaltungsabläufen sehen ebenfalls die Trägerseite (BAR, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe&nbsp; BAGüS, Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX) in der Pflicht.</p>
<p><strong>Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber</strong></p>
<p>Rechtlich spricht sich das Autorenteam für eine Überarbeitung von § 29 SGB IX sowie flankierende Verordnungen und praxisnahe Hilfsmittel aus, um das Persönliche Budget attraktiver und breiter zugänglich zu machen. Das Instrument der Zielvereinbarung solle aufgegeben oder zumindest nicht mehr verpflichtendes Element eines Persönlichen Budgets sein. Die Pflicht, eine Zielvereinbarung abzuschließen, habe sich nach den Ergebnissen der durchgeführten Interviews und der Analyse der Rechtsprechung nicht bewährt.</p>
<p>Die Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber im Einzelnen:</p><ul> 	<li>Reform der Zielvereinbarung in § 29 Abs. 4 SGB IX (Umwandlung von verpflichtendem in optionales Instrument)</li> 	<li>Gesetzliche oder verordnungsrechtliche Regelung der Nachweispflichten</li> 	<li>Klarstellung zur Budgetassistenz außerhalb der Kostendeckelung</li> 	<li>Sicherstellung konkurrenzfähiger Vergütung von Assistenzkräften analog § 124 Abs. 1, S.&nbsp;6 SGB IX</li> 	<li>Einführung einer Höchstfrist von drei Monaten für die Bewilligung mit vorläufiger Bewilligung bei Fristüberschreitung</li> 	<li>Eigenständige Regelung zur Kündigung des Persönlichen Budgets</li> 	<li>Regelung zur vorläufigen Bewilligung/Probebudgets (konkretisierungsbedürftig durch Abstimmung mit Verbänden)</li> 	<li>Klarstellung zu Zuständigkeiten bei trägerübergreifenden Budgets (konkretisierungsbedürftig)</li> 	<li>In § 34 SEG Verweis auf die Möglichkeit, Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX zu erhalten.</li> </ul><p>Das BMAS ist aufgefordert, eine neue Budgetverordnung nach § 30 SGB IX mit Regelungen zu Nachweispflichten, Budgetassistenz, Qualitätssicherung und Flexibilität bei der Mittelverwendung zu entwickeln.</p>
<p><a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-680-evaluation-des-persoenlichen-budgets.html?cms_documentType_=pbbook&amp;cms_showNoDocType=true&amp;cms_templateQueryString=pers%C3%B6nliches+budget" title="Zur Publikation auf der Website des BMAS, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Bericht "Evaluation des Persönlichen Budgets" auf der Website des BMAS</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 13:45:06 +0200</pubDate>
                        <title>AWO veröffentlicht Forderungen zur Stärkung des inklusiven Arbeitsmarkts</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/awo-veroeffentlicht-forderungen-zur-staerkung-des-inklusiven-arbeitsmarkts</link>
                        <description>Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert, den inklusiven Arbeitsmarkt deutlich zu stärken. In einem kürzlich erschienenen Positionspapier formuliert der Verband konkrete Vorschläge, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsleben sei wie kaum ein anderer Gesellschaftsbereich identitätsstiftend und prägend für das Bewusstsein eines Menschen, heißt es im einleitenden Abschnitt. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (Arbeit und Beschäftigung) umfasse auch das Recht, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen in einem offenen, für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt.</p>
<p>Um den Arbeitsmarkt stärker als bisher inklusiv aufzustellen, fordert die AWO, als Teil eines Konjunkturprogramms Mittel bereitzustellen, um Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten zu können. Dies sei bislang erst möglich, nachdem eine Person mit Schwerbehinderung eingestellt wurde. Zudem sollten Arbeitgeber Leistungen zur Unterstützung von schwerbehinderten Beschäftigten bei <em>einer</em> Stelle beantragen können und von dort auch bewilligt bekommen. Dafür müssten die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) so weiterentwickelt werden, „dass sie nicht nur bei der Leistungsbeantragung beraten können, sondern Anträge auf Leistungen auch entgegennehmen und Leistungsgewährung wie aus einer Hand ermöglichen“.</p>
<p>Mit Blick auf Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zeigt sich die AWO überzeugt, dass deren Unterstützungssetting für viele Menschen notwendig sei, um Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt erst zu ermöglichen. Zugleich komme es viel zu selten vor, dass Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Um die Chancen für solche Wechsel zu erhöhen, fordert die AWO u. a. die Möglichkeit, bereits in der WfbM eine Fachpraktiker-Ausbildung absolvieren zu können. Übergänge in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müssten verstärkt gefördert werden. Dafür sei das Budget für Arbeit so auszugestalten, dass Unterstützungsleistungen aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt so lange wie nötig mitgenommen werden können.</p>
<p><a href="https://awo.org/position/zur-zukunft-der-teilhabe-am-arbeitsleben/" title="awo.org; Position; Zur Zukunft der Teilhabe am Arbeitsleben, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Positionspapier „AWO zur Zukunft der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben“</a></p>
<p>(Quelle: AWO Bundesverband)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 16:09:14 +0200</pubDate>
                        <title>Inklusion besonders vulnerabler Beschäftigungsgruppen – Fachtagung am 21. Mai 2026 in Halle (Saale)</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/inklusion-besonders-vulnerabler-beschaeftigungsgruppen-fachtagung-am-21-mai-2026-in-halle-saale</link>
                        <description>Obwohl Vielfalt am Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnt, sind Menschen mit Behinde­rungen oder chronischen Erkrankungen und in besonderen Lebens­umständen bei Betrieben und Unter­nehmen noch zu wenig im Blickfeld. Wie die berufliche Teilhabe von vulnerablen Beschäftigungsgruppen gestärkt werden kann, ist Thema einer interdiszi­plinären Fach­tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) in Koope­ration mit der Martin-Luther-Universität Halle-Witten­berg und dem Zentrum für Sozial­forschung Halle (ZSH). Die Veranstaltung findet am 21. Mai 2026 in Halle (Saale) statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Vorträgen und Foren soll die Teilhabe am Arbeitsleben vor allem junger Menschen und Frauen mit Schwer­behinderung sowie schwerbehinderter Menschen mit Einwanderungs­geschichte oder besonderen Beeinträchtigungen vertiefend betrachtet werden. Neben der Sensibilisierung für die Bedarfe der besonders vulnerablen Gruppen soll die Tagung auch einen Austausch über Strategien ihrer Beschäftigungsförderung und -sicherung ermög­lichen. Die Teilneh­menden erhalten dabei Einblicke in rechtliche Fragen sowie Konzepte aus der betrieblichen Praxis, die Chancen der Digitalisierung und die Rolle der Schwer­behinder­ten­­vertretung.</p>
<p>Drei parallele Foren bieten den Teilnehmenden die Möglich­keit zu einem vertieften fachlichen Austausch zu Themen wie</p><ul> 	<li>Praktika und Ausbildung für junge Menschen mit Schwerbehinderung,</li> 	<li>Menschen mit Beeinträchtigungen und Einwanderungsgeschichte in der Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben</li> 	<li>Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen</li> </ul><p>Die Foren werden als partizipatives Format ausgerichtet, sodass Erfahrungen aus der Betroffenensicht bzw. der Selbsthilfe einfließen können. Eine Podiumsdiskussion zu den Perspektiven für die Inklusion besonders vulnerabler Gruppen in der Arbeitswelt wird u. a. die Ergebnisse der Foren zusammenführen und einen Ausblick zum Thema geben.</p>
<p>Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ <a href="/vinka" title="Reha-Recht.de; Projekt VinkA, öffnet im selben Browserfenster" target="_top" class="internal-link">(VinkA)</a>, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichs­fonds gefördert wird.</p>
<p><strong>Weitere Informationen, das detaillierte Programm und das Anmeldeformular finden Sie auf der <a href="/vinka/fachtagung-2026" title="Reha-Recht.de; Fachtagung 2026, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="internal-link"><strong>Veranstaltungsseite</strong></a>. Bei Anmeldung bis 1. Mai gilt ein Frühbucherpreis.</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Aus der DVfR</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 13:22:11 +0200</pubDate>
                        <title>Familien mit behinderten Kindern stärken – Empfehlungen des Deutschen Vereins</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/familien-mit-behinderten-kindern-staerken-empfehlungen-des-deutschen-vereins</link>
                        <description>Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für eine inklusive Familienbildung greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag, davon ist der Deutsche Verein überzeugt. „Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.“</p>
<p>Mit seinen Empfehlungen für eine inklusive Familienbildung betont der Deutsche Verein die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setze verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssten Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Diese seien bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen.</p>
<p>Themenschwerpunkte der Empfehlungen:</p><ul> 	<li>Zugang ermöglichen und Barrieren abbauen</li> 	<li>Angebote passgenau und bedürfnisgerecht gestalten</li> 	<li>Angebote weiterentwickeln: Partizipation, Qualität, Wirkung</li> </ul><p>Zu den notwendigen Rahmenbedingungen gehören aus Sicht des Deutschen Vereins vor allem Fragen der (Re-)Finanzierung bei kooperativ erbrachten Leistungen, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Räumlichkeiten oder die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.</p>
<p>Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger insbesondere auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen.</p>
<p><a href="https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-fuer-eine-inklusive-familienbildung/" title="Zu den Empfehlungen auf der Website des Deutschen Vereins, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.&nbsp;„Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 14:27:10 +0200</pubDate>
                        <title>BAGüS-Kennzahlenvergleich 2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bagues-kennzahlenvergleich-2026</link>
                        <description>Der Kennzahlenbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) dokumentiert die Entwicklung der  Eingliederungshilfe im Jahr 2024 mit Blick auf Fallzahlen, Fallkosten und Ausgaben in den Bereichen der sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Insgesamt beteiligten sich 22 überörtliche Träger aktiv an dem Kennzahlenbericht. Die wichtigsten Ergebnisse und Entwicklungen in den Bereichen Soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben im Jahr 2024 hat die BAGüS zusammengefasst (Auswahl):</p>
<p><strong>Soziale Teilhabe</strong></p><ul> 	<li>Ende 2024 erhielten 495.722 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 23.987 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 5,1 Prozent entspricht.</li> 	<li>190.704 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2023 ein Rückgang um 0,5 Prozent), 301.498 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2023 ein Plus von 8,9 Prozent), 3.520 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (166 Personen bzw. 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr).</li> 	<li>Der Fallzahlen-Zuwachs bei den Assistenzleistungen findet ausschließlich außerhalb besonderer Wohnformen statt.</li> 	<li>Die sogenannte Ambulantisierungsquote ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreichte im Jahr 2024 einen Wert von 61,5 Prozent. Sie misst den Anteil der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen.</li> 	<li>Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (63,5 Prozent). 30,2 Prozent haben eine seelische Behinderung und 6,3 Prozent eine körperliche Behinderung.</li> 	<li>2024 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen 10,15 Milliarden Euro aus, 860 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 9,2 Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 4,7 Milliarden Euro ausgegeben, ebenfalls mehr als im Vorjahr (plus 22, 6 Prozent). Die Ausgaben für Erwachsene in Pflegefamilien sind um rund zwölf Millionen Euro auf 71,2 Millionen Euro gestiegen (plus 19,9 Prozent).</li> 	<li>Ende 2024 erhielten 41.292 Personen Leistungen in Tagesförderstätten, 1.190 Personen oder 3 Prozent mehr als im Vorjahr.</li> </ul><p><strong>Teilhabe am Arbeitsleben</strong></p><ul> 	<li>Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2024 insgesamt 267.414 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.</li> 	<li>Die Zahl der Werkstattbeschäftigten sinkt bundesweit seit 2020. Sie ging im Jahr 2024 um 2.371 leistungsberechtigte Personen oder 0,9 Prozent zurück (im Vorjahr: Rückgang um 3.037 leistungsberechtigte Personen bzw. 1,1 Prozent).</li> 	<li>Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte auf 21,9 Prozent gestiegen.</li> 	<li>Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2024 rund 5,97 Milliarden Euro (ein Zuwachs um ca. 372 Millionen Euro oder 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 22.208 Euro (ein Anstieg um 1.610 Euro bzw. 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).</li> 	<li>Für die Angebotsform der „Anderen Leistungsanbieter“ wurden Ende 2024 83 Anbieter und 983 Leistungsbeziehende gezählt (2023: 76 Anbieter und 836 Leistungsbeziehende).</li> 	<li>Zum Stichtag 31.12.2024 erhielten 3.923 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX). Das sind 446 Personen oder 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen in einigen Bundesländern länderspezifische Leistungen, die mit dem Budget für Arbeit vergleichbar sind, und somit auch Angebote umfassen, die die Eingliederungshilfe nicht mitfinanziert (insgesamt 3.776 Personen und damit 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr).</li> 	<li>Für 142 Personen finanzierten die Träger der Eingliederungshilfe zum Stichtag 31.12.2024 ein Budget für Ausbildung (2023: 87 Personen).</li> </ul><p><a href="https://www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/kennzahlenvergleiche/" title="Zu den Kennzahlenvergleichen auf der Website der BAGüS, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zu den Kennzahlenvergleichen auf der Website der BAGüS</a></p>
<p>(Quelle: &nbsp;Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 10:11:41 +0200</pubDate>
                        <title>Erklärvideo von REHADAT zur Fachpraktiker-Ausbildung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/erklaervideo-von-rehadat-zur-fachpraktiker-ausbildung</link>
                        <description>Die Fachpraktiker-Ausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung mit dem Schwerpunkt auf praktischer Arbeit. Sie richtet sich an junge Menschen mit Behinderungen. Das Informationssystem REHADAT hat ein Erklärvideo zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf der Ausbildung veröffentlicht und bietet weitere Informationen in kompakter Form.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Welche Voraussetzungen braucht es für den Start in eine theoriereduzierte Fachpraktiker-Ausbildung – und wie kann sie erfolgreich abgeschlossen werden? Und welche Anforderungen gibt es an Betriebe die diese Ausbildung anbieten möchten? Im neuen REHADAT-Erklärvideo werden viele Fragen anhand einer Ausbildung zum Fachpraktiker im Bereich Holzverarbeitung durchgespielt: Es gibt Informationen zu Dauer, Inhalten, Prüfung und dazu, wie und wo man einen Ausbildungsplatz finden kann. Betriebe benötigen Ausbilderinnen und Ausbilder mit Rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikation (ReZa), sie können sich aber auch externe Unterstützung holen und z. B. mit einer Reha-Einrichtung zusammenarbeiten. Weitere Themen im Erklärvideo sind die Eignungsfeststellung und die Antragsstellung bei der zuständigen Kammer. Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung erhalten einen anerkannten Berufsabschluss, der den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Weiterqualifizierung bis zum Vollberuf ermöglicht.</p>
<p><a href="https://www.rehadat.de/mediathek/erklaervideos/#fachpraktiker" title="Rehadat.de; Erklärvideos, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Erklärvideo Fachpraktiker-Ausbildung</a></p>
<p>Weitere Informationen bei REHADAT</p>
<p><a href="https://www.rehadat-bildung.de/meinen-beruf-finden/welche-ausbildungswege-gibt-es/fachpraktiker-ausbildung/" title="Rehadat-Bildung.de; Fachpraktiker-Ausbildung, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Übersicht: Ausbildung zur Fachpraktikerin ⁠/​ zum Fachpraktiker</a></p>
<p><a href="https://www.rehadat.de/mediathek/kompakt/#headline-ac_0cb8d6cb-1-4" title="Rehadat.de; Kompakt, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">REHADAT-Kompakt: Ausgabe 15 – Fachpraktikerausbildung</a></p>
<p>(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 13:11:39 +0200</pubDate>
                        <title>Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/referentenentwurf-fuer-ein-erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe</link>
                        <description>Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat Ende März 2026 einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Entwurf setzt u. a.  die dritte Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) um: Ab 2028 sollen Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen unter dem Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ziel des KJSG ist es, alle Leistungen, die junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zur Teilhabe benötigen, als Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) inklusiv auszugestalten und in einem dreistufigen Verfahren bis 2028 zusammenzuführen. Maßstab für die Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist u. a. das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).</p>
<p>Nach einem Beteiligungsprozess war im September 2024 der Referentenentwurf zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt worden, mit dem die Weichen für die Umsetzung der dritten Reformstufe gestellt werden sollten. Dieser war aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht weiter verfolgt worden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) sieht im Bereich der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe („Inklusive Lösung“) folgende Änderungen vor (Auszug aus dem Entwurf):</p><ul> 	<li><em>Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und kognitiven Behinderungen werden vom SGB IX ins SGB VIII überführt. Der Kreis der Leistungsberechtigen und der Umfang der Leistungen werden dabei beibehalten.</em></li> 	<li><em>Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung und der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen werden als Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt. In diesem gemeinsamen Rahmen beruhen Hilfe zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen. Im Rahmen zweier unterschiedlicher offener Leistungskataloge werden typische Arten von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und von Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben.</em></li> 	<li><em>Grundsätze und Anforderungen, die bei der Planung im Einzelfall für Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe gleichermaßen gelten, werden in einheitlichen Regelungen für eine Hilfe- und Leistungsplanung zusammengeführt. Spezifische Anforderungen, die bei der Hilfe- und Leistungsplanung im Kontext der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Rehabilitationsträger zu beachten sind, werden gesondert geregelt.</em></li> 	<li><em>Die Länder können regeln, dass überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig bleiben für Leistungen der Eingliederungshilfe.</em></li> 	<li><em>Die Kostenheranziehung zu Leistungen im SGB VIII wird vereinheitlicht.</em></li> </ul><p>Für rund 320.000 Eingliederungshilfe beziehende Kinder und Jugendliche mit Sinnesbeeinträchtigungen, kognitiven oder körperlichen Behinderungen, und in Teilen auch mit einer Pflegebedürftigkeit, bedeuten die geplanten Neuregelungen einen Zuständigkeitswechsel des Rehabilitationsträgers. Darüber hinaus umfasst der Gesetzesentwurf Regelungen zum Bürokratieabbau, zur Unterbringung von Pflegekindern in Pflegefamilien, zu personellen Anforderungen in den (Landes-)Jugendämtern, zum Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums sowie Ergänzungen, die infrastrukturelle Angebote betreffen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat die geplanten Änderungen in einer Synopse gegenübergestellt.</p>
<h3><strong>Anleitung und Begleitung in Kita, Schule und Hochschule</strong></h3>
<p>Bildungsassistenz wird als ein Infrastrukturangebot definiert („Pooling“), das von der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule und Hochschule zuständigen Behörden zu planen ist. Der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Eingliederungshilfe (oder Hilfe zur Erziehung) soll durch Bildungsassistenz erfüllt werden. Kann dem Bedarf eines Kindes oder Jugendlichen nur durch eine zur Seite gestellte Anleitung und Begleitung entsprochen werden, besteht ein Anspruch auf diese Einzelhilfe.</p>
<p><a href="https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Bnews%5D=359&amp;cHash=e4908d575b21783b406c131553aaa9bf" title="Weitere Informationen zum 1. KJHSRG auf der Website des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Referentenentwurf und zur Synopse auf der Website des DIJuF</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4821</guid>
                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:16:01 +0200</pubDate>
                        <title>Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-weiterentwicklung-der-eingliederungshilfe</link>
                        <description>Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. spricht sich für eine effektivere und effizientere Umsetzung und Ausgestaltung der reformierten Eingliederungshilfe aus. Handlungsleitend sollte dabei das Ziel sein, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht des Deutschen Vereins sind Weiterentwicklungen der Strukturen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX notwendig und sinnvoll, um einerseits den gestiegenen bürokratischen Aufwand bezüglich der Verwaltungsverfahren und andererseits steigenden Ausgaben entgegenzuwirken. Darüber hinaus seien der Bund und die Länder gefordert, dringend nachhaltige und sichere Finanzierungsansätze für die Eingliederungshilfe zu entwickeln. Diese sollten im Rahmen des derzeit laufenden Dialogprozesses zur Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erörtert werden.</p>
<p>Mit den vorliegenden Empfehlungen gibt der Deutsche Verein Hinweise, wie die reformierte Eingliederungshilfe effizienter umgesetzt und gestaltet werden kann. Ziel müsse es sein, personenzentrierte und bedarfsgerechte Leistungen auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen sicherzustellen.</p>
<p>Der Deutsche Verein empfiehlt u. a.</p><ul> 	<li>den Ländern, die Bedarfsermittlungsinstru­mente und ihre Anwendung zu vereinfachen und anzugleichen;</li> 	<li>dem Bund, im Rahmen einer bundeslandübergreifend ange­legten Begleitung und Evaluation Bedarfsermittlungsinstrumente der Länder und ihre Anwendung dahingehend zu untersuchen, inwieweit eine Anglei­chung der Instrumente erreicht werden kann;</li> 	<li>Bescheide zur Leis­tungsbewilligung nicht zu befristen und Befristungen nur in Ausnahmefällen entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorzunehmen, um eine erforderli­che Neubeantragung und -bescheidung zu vermeiden;</li> 	<li>eine Diskrepanz zwischen den Vorstellungen und Wünschen der Leistungsberechtigten über ihre Teilhabezie­le und den festgestellten Leistungen im Gesamtplan festzuhalten.</li> </ul><p>Ferner weist der Deutsche Verein darauf hin, dass sich Vereinfachungs­möglichkeiten auch dadurch ergeben können, dass die Bedarfsermittlung ggf. stufenweise erfolgt. Nicht immer müsse die Bedarfsermittlung der Gesamt­planung zu einem Zeitpunkt vollständig umgesetzt werden. Schließlich weist der Deutsche Verein darauf hin, dass die Nutzung barrierefreier und datenschutzkonformer digitaler und KI-basierter Technologien dazu beitragen kann, die Prozesse der Bedarfsermittlung zu vereinfachen und den Arbeitsaufwand zu reduzieren.</p>
<h3><strong>Weitere partizipative Forschung erforderlich</strong></h3>
<p>Der Verband wiederholt zudem seine Empfehlungen an die Wissenschaft, interdisziplinär unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten zu erforschen, welche Strukturen und Prozesse sich teilhabefördernd auswirken. Er fordert, den Sozialraum stärker in den Blick zu nehmen und die sich daraus ergebenden Ressourcen und Synergien nutzbar zu machen.</p>
<p>Die Empfehlungen richten sich an Bundes- sowie Landesgesetzgeber, Träger der Eingliederungshilfe und weitere Rehabilitationsträger, Pflegekassen, Dienste und Angebote der Eingliederungshilfe, Freie Wohlfahrtspflege und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, Verbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.</p>
<p><a href="https://www.deutscher-verein.de/positionen/" title="Zu den Stellungnahmen des Deutschen Vereins, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Bundesteilhabegesetz</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 14:31:26 +0200</pubDate>
                        <title>Stadt Marburg übersetzt Bescheide in verständliche Sprache</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/stadt-marburg-uebersetzt-bescheide-in-verstaendliche-sprache</link>
                        <description>„Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen.“ – So könnte sich ein Bescheid für Marburger Bürgerinnen und Bürger seit Neuestem lesen. Die Universitätsstadt hat mehr als 50 Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen in verständliche Sprache übersetzt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Wir stellen fest, dass einfache Sprache einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. Dabei bleibt rechtssicheres Verwaltungshandeln gewährleistet“, sagt Felix Speidel, Teamleiter im Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Bürgerinnen und Bürger könnten es so z. B. besser einordnen, wenn es um Mitwirkung gehe. Zugleich werde der Eindruck verhindert, „die Verwaltung“ entscheide über das Leben der Menschen, ohne ihr Handeln zu erklären und verständlich zu machen, so Speidel weiter. Auf diese Weise könne auch das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt werden, erläutert er das Ziel der Stadt.</p>
<p>Eine klare Kommunikation spart aus Sicht der Verantwortlichen Zeit und Nerven auf beiden Seiten. Weniger Korrekturen seien erforderlich, das Verfahren werde insgesamt sachlicher und zielgerichteter. So wird beispielsweise in einem Schreiben erst einmal der Sachverhalt erklärt:</p>
<p><em>„Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht, zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“</em></p>
<p>Die Stadt Marburg spricht von einer Kommunikation auf „Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürger*innen“, zudem würden Missverständnisse vermieden. Die Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter werden in Marburg geschult, damit sie nach und nach auch die individuellen Teile der Schreiben verständlich formulieren können. Nur die Rechtsbehelfsbelehrung muss so bleiben, wie sie ist.</p>
<h3><strong>Vorreiterin unter den Kommunen</strong></h3>
<p>Der Fachdienst Soziale Leistungen wird zudem die überarbeiteten Bescheide auf einer Austauschplattform bereitstellen, so dass andere Kommunen von den Vorlagen profitieren – oder Anregungen für eigene Wege erhalten können. „Einige Kommunen haben uns bereits ihr Interesse an der Austauschplattform signalisiert“, ergänzt Pressesprecherin Patricia Grähling. Die Stadt möchte den Ansatz in Zukunft weiter ausbauen.</p>
<p><a href="https://www.marburg.de/portal/meldungen/stadt-uebersetzt-bescheide-in-verstaendliche-sprache-900013290-23001.html?rubrik=900000004" title="ZUr PM auf der Website der Stadt Marburg, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Pressemitteilung der Stadt Marburg</a></p>
<p>(Quelle: Universitätsstadt Marburg)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 30 Mar 2026 14:00:01 +0200</pubDate>
                        <title>Bundesvereinigung Lebenshilfe: „Zwang darf nicht ins Wohnumfeld getragen werden“</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bundesvereinigung-lebenshilfe-zwang-darf-nicht-ins-wohnumfeld-getragen-werden</link>
                        <description>Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (BV Lebenshilfe) positioniert sich gegen die Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen auf das Wohnumfeld rechtlich betreuter Menschen bzw. auf Einrichtungen. Der Gesetzgeber kommt mit dem am 26. Februar 2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Bisher gilt: Eine ärztliche Zwangsmaßnahme, also eine erforderliche medizinische Behandlung gegen den Willen einer betreuten Person, darf nur in einem Krankenhaus stationär stattfinden. Im November 2024 hatte das BVerfG entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber muss spätestens bis Ende 2026 die Vorschrift des&nbsp;§&nbsp;1832&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;S. 1 Nr. 7 BGB&nbsp;neu regeln (Az.&nbsp;1 BvL 1/24).</p>
<p>Gegen dieses Vorhaben argumentiert die BV Lebenshilfe, die empirischen Daten lieferten keinerlei Anlass für eine solche Ausweitung. Weder die begleitende Evaluation noch die Erfahrungen aus der Praxis zeigten eine Schutzlücke, die eine räumliche Aufhebung des Krankenhausvorbehalts rechtfertigen könnte.&nbsp; Im Gegenteil sei die Gefahr von Traumatisierungen, Übergriffen, gesundheitlichen Risiken und Vertrauensverlusten im Wohnumfeld besonders hoch: Die bestehende Vertrautheit könne im Fall einer Zwangsmaßnahme dauerhaft beeinträchtigt sein und sich damit sowohl auf den Heilerfolg der Zwangsmaßnahme als auch dauerhaft negativ auf die Gesundheit der betreffenden Person auswirken. <em>„Was als Stärkung der Selbstbestimmung angekündigt wird, droht in der Praxis zu massiven Grundrechtseingriffen zu führen – mitten im privaten und geschützten Lebensumfeld der betroffenen Menschen.“</em></p>
<h3><strong>Stellungnahme mit Vorbehalt</strong></h3>
<p>Eine Verlagerung in Einrichtungen, Wohngruppen oder gar private Wohnräume widerspricht aus Sicht des Verbandes der Menschenwürde, dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigte sich in seinen abschließenden Bemerkungen zur zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands zutiefst besorgt über Zwangsbehandlungen und forderte deren Verbot gänzlich. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte im September 2024 bereits vor der Ausweitung von Zwangsmaßnahmen in den ambulanten Bereich gewarnt.</p>
<p>Die Lebenshilfe fordert, statt den Ort für ärztliche Zwangsmaßnahmen auszuweiten, Möglichkeiten zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen zu stärken und besser auszuschöpfen. Für den Fall, dass eine Streichung des § 1832 Absatz 2 Satz 2 BGB-E nicht erfolge, finden sich in der Stellungnahme konkrete Vorschläge zur Ausformulierung des Vorhabens und seiner Rahmenbedingungen.</p>
<p><a href="https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20260324_Stellungnahme_BVLH_ambulante_Zwangsmassnahmen.pdf?utm_source=CleverReach&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=Fach-NL+26.03.2026&amp;utm_content=Mailing_16955835" title="Zur Stellungnahme (PDF, 213 KB) auf der Website der BV Lebenshilfe, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen&nbsp;(PDF, 213 KB)</a></p>
<p>(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 24 Mar 2026 16:30:58 +0100</pubDate>
                        <title>Positionspapier zur medizinischen Reha von Menschen mit bestehenden Beeinträchtigungen</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/positionspapier-zur-medizinischen-reha-von-menschen-mit-bestehenden-beeintraechtigungen</link>
                        <description>Die komplexe und bislang wenig erforschte Situation der medizinischen Rehabilitation für Menschen mit bestehenden Behinderungen/Beeinträchtigungen ist das Thema eines aktuellen Positionspapiers der Wissenschaftlich-Medizinischen Allianz für Rehabilitation (WMAR). Das derzeitige Rehabilitationssystem sei auf diese Zielgruppe nicht ausgerichtet, stellen die Autorinnen und Autoren fest. Sie fordern, sich weniger an der Indikation und vielmehr an den Teilhabezielen der Betroffenen zu orientieren.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Fokus der Veröffentlichung stehen Menschen, die bereits mit einer Beeinträchtigung leben und aufgrund einer zusätzlichen Erkrankung, Operation oder Verschlechterung ihrer Gesundheit einen Rehabilitationsbedarf aufweisen, heißt es in der Zusammenfassung. Dabei handele es sich um eine Zielgruppe, die in ihren Beeinträchtigungen und Versorgungsbedarfen sehr heterogen sei.</p>
<p>Zwar verpflichten die UN-Behindertenrechtskonvention, das SGB IX und das Behindertengleichstellungsgesetz Leistungsträger wie z. B. die Kranken- oder Rentenversicherung dazu, barrierefreie und bedarfsgerechte Angebote zu schaffen. Dennoch fehle es an einer konsequenten Umsetzung der rechtlichen Grundlagen, bemängeln die Autorinnen und Autoren. Strukturelle Barrieren wie eine nicht vorhandene barrierefreie räumliche und apparative Ausstattung, unzureichende Kommunikationshilfen oder fehlende personelle Assistenz bzw. Unterstützung sind ihren Angaben zufolge weit verbreitet.</p>
<p>Die medizinische Rehabilitation in Deutschland sei stark segmentiert und orientiere sich an krankheitsspezifischen Indikationen in den Fächern Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Psychosomatik und anderen. Insbesondere Menschen mit hohem Pflegebedarf, Multimorbidität, schweren psychischen Erkrankungen oder komplexen Verhaltensauffälligkeiten fänden häufig keine passende Rehabilitationseinrichtung, da hiervon nur sehr wenige oder gar keine existierten.</p>
<h3>„Rehabilitationsfähigkeit“ verschärft Ungleichheiten in der Versorgung</h3>
<p>Das Kriterium der „Rehabilitationsfähigkeit“ kommt nach Ansicht der Autorinnen und Autoren erschwerend hinzu. Es berücksichtige nicht, ob eine Reha im Einzelfall möglich und sinnvoll sei, sondern ob es eine Passung zwischen dem Versorgungsbedarf der/des Betroffenen und verfügbaren Rehabilitationseinrichtungen gebe. „Das Konstrukt der ‚Rehabilitationsfähigkeit‘ verstärkt somit gesundheitliche Ungleichheiten und führt zu systematischer Ausgrenzung von Personen mit schweren und komplexen Beeinträchtigungen“, heißt es weiter.</p>
<p>Der gesamte Reha-Prozess sei von vielen Barrieren geprägt: Diese reichen von fehlendem Wissen vieler Betroffener und ihrer An- bzw. Zugehörigen über komplexe Formulare im Antragsverfahren bis hin zur mangelnden baulichen, aber auch kommunikativen und organisatorischen Barrierefreiheit in Einrichtungen.</p>
<p>Zudem fehlten systematische Daten über den tatsächlichen Rehabilitationsbedarf, die Inanspruchnahme von Leistungen und die Wirksamkeit von Maßnahmen bei Menschen mit vorbestehenden Beeinträchtigungen. Die wenigen vorhandenen Studien legten nahe, dass der Bedarf hoch, die Versorgungslage jedoch nicht ausreichend sei.</p>
<p>Im Positionspapier werden über die Analysen hinaus verschiedene Handlungsbedarfe und Empfehlungen formuliert:</p><ol> 	<li>Überarbeitung des Konstrukts der „Rehabilitationsfähigkeit“ (durch eine stärkere Teilhabezielorientierung)</li> 	<li>Etablierung zielgruppenspezifischer Angebote</li> 	<li>Förderung der Mobilen Rehabilitation</li> 	<li>Verbesserung der Kommunikation und Koordination</li> 	<li>Forschungsförderung</li> 	<li>Ausbildung und Sensibilisierung (von Fachkräften in der medizinischen Rehabilitation)</li> 	<li>Finanzielle Anpassung der Vergütung</li> 	<li>Implementierung ärztlicher Rehabilitationsbeauftragter in Krankenhäusern</li> </ol><h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Das Positionspapier „Medizinische Rehabilitation von Menschen mit vorbestehenden Beeinträchtigungen/Behinderungen – Herausforderungen und Handlungsbedarfe“ steht auf der <a href="https://www.reha-allianz.de/seite/622990/publikationen.html" title="reha-allianz.de; Positionspapier zur Medizinischen Rehabilitation von Menschen mit vorbestehenden Beeinträchtigungen veröffentlicht, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Website der WMAR</a> zur Verfügung.</p>
<p>(Quelle: Wissenschaftlich-Medizinische Allianz für Rehabilitation)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 24 Mar 2026 11:58:31 +0100</pubDate>
                        <title>Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Barrierefreiheit</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/institut-fuer-menschenrechte-fordert-mehr-einsatz-fuer-barrierefreiheit</link>
                        <description>Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Anlässlich des 17. Jahrestags konstatiert das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass bei der Umsetzung noch viel zu tun bleibt. Das Institut fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion – besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft gegeben,“ sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Instituts. Deutschland müsse endlich barrierefreier werden, etwa im Gesundheitswesen, beim Wohnraum oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Das sei nicht nur menschen­rechtlich, sondern auch wirtschaftlich erforderlich. „Angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten.“ Die Reform des BGG, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll, biete eine Chance für Fortschritte. Die Monitoring-Stelle hat hierzu unter anderem ein Kurzpapier mit zentralen Forderungen vorgelegt.</p>
<p>Laut Schlegel erkennt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11. Februar 2026 zwar erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Der Entwurf bleibe aber hinter den Anforderungen der UN-BRK weit zurück. „Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, befürchtet Schlegel. Besonders schwer wiege, dass die Privatwirtschaft nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet werde, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall Maßnahmen ergriffen werden müssen. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen würden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutz­möglichkeiten blieben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Das Institut fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und eine schrittweise Verpflichtung der Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit.</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/aenderungen-am-gesetzentwurf-zur-reform-des-bgg-mindestanforderungen" title="Institut-für-Menschenrechte.de; Kurzpapier, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Kurzpapier der Monitoringstelle (März 2026)</a></p>
<h3>Weitere Informationen:</h3>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/warum-barrierefreiheit-eine-frage-der-zukunft-ist" title="Institut-für-Menschenrechte.de; Interview, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Interview „Warum Barrierefreiheit eine Frage der Zukunft ist“</a></p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/gesetzlichen-diskriminierungsschutz-fuer-menschen-mit-behinderungen-endlich-verbessern" title="Institut-für-Menschenrechte.de; Stellungnahme Reform BGG AGG, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Stellungnahme mit Formulierungsvorschlägen für ein reformiertes BGG und AGG</a></p>
<p>&nbsp;(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 23 Mar 2026 09:04:17 +0100</pubDate>
                        <title>Neues Verzeichnis Rehabilitations- und Teilhabeforschende in Deutschland</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/neues-verzeichnis-rehabilitations-und-teilhabeforschende-in-deutschland</link>
                        <description>Das Verzeichnis „Rehabilitations- und Teilhabeforschende 2026“ informiert darüber, welche Personen zu welchen Themen der Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion in Deutschland aktuell forschen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) bietet das Verzeichnis im Portal REHADAT-Forschung zum kostenfreien Download an.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Verzeichnis der Rehabilitations- und Teilhabeforschenden wird jedes Jahr pünktlich zum Reha-Kolloquium veröffentlicht. Das IW Köln, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die DVfR und die Deutsche Rentenversicherung Bund geben das Verzeichnis gemeinsam heraus.</p>
<p>Das 35. Reha‑Kolloquium in Leipzig (24. bis 26. März 2026) beleuchtet unter dem Titel „Fairsorgt in der Reha? Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“ zentrale Fragen zur fairen, diversitätssensiblen und chancengerechten Ausgestaltung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Das Motto des Kolloquiums passt auch gut zum Verzeichnis: Die dort gelisteten Personen tragen mit ihrer Forschung zur Debatte um die Förderung der beruflichen und sozialen Teilhabe von neurodiversen, chronisch kranken, von Behinderung bedrohten und Menschen mit Behinderungen bei. Damit treiben sie zugleich eine Vielfalt und Chancengleichheit im Arbeitsleben voran. Dabei steht auch im Fokus, ob und wie Teilhabeleistungen allen Menschen gleichermaßen offenstehen.</p>
<p>In der aktuellen Ausgabe des Verzeichnisses sind insgesamt 270 Reha-Forschende aus allen Fachdisziplinen der Rehabilitation und Teilhabe aufgeführt.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Das Verzeichnis steht kostenfrei im Portal REHADAT-Forschung als PDF-Download bereit: <a href="https://www.rehadat-forschung.de/de/forschende/reha-teilhabeforschende" title="rehadat-forschung.de; Reha-Teilhabeforschende, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">https://www.rehadat-forschung.de/de/forschende/reha-teilhabeforschende</a>. Dort ist zudem eine Online-Übersicht der Forschenden abrufbar, und Interessierte können sich zur Aufnahme in das Verzeichnis melden.</p>
<p>(Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Forschung, ICF</category>
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 14:08:05 +0100</pubDate>
                        <title>Fachgerechte Beratung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/fachgerechte-beratung-fuer-gefluechtete-menschen-mit-behinderungen</link>
                        <description>Die Fachstelle Teilhabeberatung macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit (drohenden) Behinderungen in einer Fluchtsituation besonders gefährdet sind. Nach ihrer Ankunft in einem sicheren Schutzstaat stellen sich ihnen zahlreiche strukturelle und rechtliche Herausforderungen. Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) stehen allen Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel offen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Nach Artikel 22 Absatz 1 der&nbsp;Europäischen Aufnahmerichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in einem ersten Schritt die besonderen Bedürfnisse von Antragstellenden zu prüfen und geeignete Unterstützung zu gewähren.&nbsp;Dabei würden in der Praxis gerade nicht sichtbare Beeinträchtigungen, etwa chronische Erkrankungen und Traumafolgeschäden wie Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), teilweise übersehen und die entsprechenden Bedarfe nicht erkannt, berichtet die Fachstelle Teilhabeberatung. Dem Zugang zu medizinischer Versorgung, einer bedarfsgerechten Unterbringung und behinderungsspezifischen Hilfsmitteln – etwa in Sprachkursen – stünden damit zahlreiche Barrieren entgegen.&nbsp;</p>
<p>Als Knotenpunkt aller EUTB-Angebote in Deutschland sieht die Fachstelle Teilhabeberatung auch die Beraterinnen und Berater in den EUTB-Stellen gefordert, eine fachgerechte Beratung für Menschen mit Behinderungen und Fluchterfahrung anzubieten. Zum Aufenthalts- oder Asylrecht beraten sie nicht, können aber als Wegweiser dienen. Passende EUTB-Angebote finden Betroffene zum Beispiel auf der Website der Fachstelle Teilhabeberatung im „Beratungsatlas“ über die Freitextsuche „Migration“.&nbsp;</p>
<h3>Schutzsuchenden in der Erstberatung den Weg weisen</h3>
<p>Hier sollten die Ratsuchenden zunächst dabei unterstützt werden, Zugang zu einer Diagnostik möglicher chronischer und psychischer Erkrankungen oder sonstiger Beeinträchtigungen zu erhalten. „In Verbindung mit äußeren Einflüssen, insbesondere Barrieren, können sich daraus (drohende) Behinderungen ergeben. Auf dieser Grundlage kann weiter zu möglichen Ansprüchen beraten werden“, erklärt die Fachstelle. Es sei auch der rechtliche Status der rat- und schutzsuchenden Person zu berücksichtigen, da sie mit unterschiedlichen sozialrechtlichen Ansprüchen verbunden sind. Wer sich in einem laufenden Asylverfahren befinde, habe andere Ansprüche als eine Person mit einem bereits bewilligten Schutz- oder Aufenthaltsstatus. Die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen hänge also von der sogenannten „Bleibeperspektive“ ab.</p>
<p>Im Regelfall seien Schutzsuchende in einer Erstberatung noch in einem (ergebnisoffenen) Asylverfahren. Bis über einen Asylantrag rechtskräftig entschieden werde, dauere es je nach zuständiger Behörde, Gericht und Herkunftsland im Durchschnitt knapp zwei Jahre.&nbsp;„In dieser Zeit besteht nur ein eingeschränkter Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung. Während des laufenden Asylverfahrens gilt das&nbsp;Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG). Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände besteht nach § 4 AsylBLG Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Die Behandlung ist auf erforderliche Maßnahmen begrenzt. Ansprüche nach den Leistungsgesetzen (z. B. SGB V, SGB VIII, SGB IX 2. Teil) bestehen in dieser Zeit nicht.“&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Informationen</strong></p>
<p><a href="https://www.teilhabeberatung.de/artikel/flucht-behinderung-herausforderungen-in-der-beratung" title="Weitere Informationen zu Flucht und Behinderung auf der Website der Fachstelle Teilhabeberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">„Flucht &amp; Behinderung“: Herausforderungen in der Beratung</a></p>
<p>Siehe auch:</p>
<p><a href="https://www.teilhabeberatung.de/artikel/menschen-mit-migrationsgeschichte-ihre-wege-und-herausforderungen-im-hilfesystem" title="Weitere Informationen zu Migration und Behinderung auf der Website der Fachstelle Teilhabeberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Menschen mit Migrationsgeschichte: ihre Wege und Herausforderungen im Hilfesystem</a></p>
<p>(Quelle: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Beratung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4810</guid>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 10:09:29 +0100</pubDate>
                        <title>Verbände warnen vor Kürzungen in der Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/verbaende-warnen-vor-kuerzungen-in-der-eingliederungshilfe</link>
                        <description>Fünf große Verbände diakonischer und Caritas-Dienstgeber fordern eine klare Anerkennung und verlässliche Refinanzierung in der Eingliederungshilfe. Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar 2026 im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.&nbsp;V. (CBP) und die Diakonie Deutschland sehen mit Sorge einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert werde unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruhe auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und habe sich aus Sicht der Verbände bewährt. Überlegungen, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen, bewerten die Verbände als einen massiven Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.</p>
<p>Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkräfesicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan.</p>
<p>Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Bürokratieabbau zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachten einen hohen administrativen Aufwand.</p>
<p>Die Sozialstaatskommission hatte Ende Januar 2026 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorgelegt, die u. a. eine Kombination aus Neusystematisierung, rechtlicher Vereinfachung und Digitalisierung vorsehen. Der Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll bis Mitte 2026 konkrete Maßnahmen zur Kostenbegrenzung vorlegen.</p>
<p>(Quelle: Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland, Caritas-Dienstgeber, Evangelischer Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.&nbsp;V., Diakonie Deutschland)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:26:13 +0100</pubDate>
                        <title>Forderungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/forderungen-zur-weiterentwicklung-der-eingliederungshilfe</link>
                        <description>Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich in einer neuen Veröffentlichung für eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe ein. Nur so können Werkstätten, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Förderstätten auch künftig hochwertige, personenzentrierte Leistungen sicherstellen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Debatte treten die grundlegenden sozialstaatlichen Prinzipien der sozialen Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit zunehmend in den Hintergrund, schreibt die BAG WfbM. Diese seien jedoch zentral, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlässlich zu gewährleisten. Der Verband fordert unter anderem eine verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.</p>
<h3>Sozialrechtliches Dreieck und Vergabelogik</h3>
<p>Das sozialrechtliche Dreieck aus Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten dürfe nicht durch Vergabeverfahren unterlaufen werden. Der Verband fordert einen konsequenten Bürokratieabbau.</p>
<h3>Stärkung der beruflichen Bildung</h3>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der beruflichen Bildung in den WfbM, etwa durch die Angleichung an das duale Ausbildungssystem und die Anerkennung bundesweit einheitlicher Qualifizierungen durch die zuständigen Kammern. Zudem solle das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDIG) als Übergangsinstrument wirksam umgesetzt werden, u. a. geht es dabei um eine gesicherte Kostenübernahme für die Leistungsträger.&nbsp;Die BAG WfbM fordert zudem einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und damit eine Durchlässigkeit zwischen Teilhabeangeboten. Werkstätten müssten hierfür entsprechend strukturell und personell ausgestattet werden.</p>
<h3>Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt</h3>
<p>Darüber hinaus fordert die BAG WfbM die Mitglieder des Verbands als Akteure beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken, so dass diese mit der Vermittlung betraut werden und Unternehmen beratend begleiten können. Dazu gehöre auch eine dauerhafte und auskömmliche Refinanzierung von Jobcoaching sowie eine Anpassung von rentenrechtlichen Regelungen für Menschen, die mit dem Budget für Arbeit auf den Arbeitsmarkt wechseln. Auch Investitionen in Digitalisierung und digitale Kompetenzen für Fachkräfte und Werkstattbeschäftigte seien notwendig.</p>
<h3>Entgeltsystem</h3>
<p>Ein Appell geht an die Politik, unverzüglich ein transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem zu schaffen. Hierfür hat die BAG WfbM Modelle wie das „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ entwickelt, die aus Sicht des Verbands einbezogen werden sollten.</p>
<p><a href="https://bagwfbm.de/2026/03/09/forderungen-zur-weiterentwicklung-der-eingliederungshilfe/" title="BAGWFBM.de; Weiterentwicklung EGH, öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Forderungspapier (09.03.2026)</a></p>
<p>(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:43:40 +0100</pubDate>
                        <title>BIH: Themenportal zur SBV-Wahl 2026 umfassend aktualisiert</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bih-themenportal-zur-sbv-wahl-2026-umfassend-aktualisiert</link>
                        <description>Alle vier Jahre wird die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt. Im Herbst 2026 ist es wieder soweit. Hierfür hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ihr Portal zur Wahl rundum erneuert und stellt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen Formaten bereit.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Was zeichnet das vereinfachte Wahlverfahren, was das förmliche Wahlverfahren aus? Und warum ist das wichtig? – Im Themenportal der BIH gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SBV-Wahl nicht nur schriftlich, sondern auch im Videoformat. Mit dem „Wahlwissen“ von der Vorbereitung bis zur Durchführung der Wahl sollen Wahlvorstände, Kandidatinnen und Kandidaten, Beschäftigte sowie Arbeitgeber unterstützt werden. Neben einfachen Übersichten können Interessierte auch an interaktiven Selbstlernkursen der BIH-Akademie teilnehmen sowie ihr Wissen mittels aktuellen Urteilen und juristischen Kommentaren zur SBV-Wahl in der Datenbank BIH Wahlwissen Recht vertiefen.</p>
<p>Als kreative Neuerung wirbt ein Motivationsfilm, ein sogenanntes Mockumentary, im Stil der Kultserie „Stromberg“ für das Ehrenamt der Vertrauensperson. Zu den Besonderheiten der Wahl in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wurde ein eigenes FAQ-Papier erstellt. Für die Durchführung der Wahl stehen Plakate und Formulare sowie eine Broschüre zum kostenlosen Download bereit. Die Wahl-Broschüre kann ab Mitte März auch als Druckversion bei Inklusions- bzw. Integrationsämtern angefragt werden. In den nächsten Wochen sind weitere Veröffentlichungen geplant: ein interaktiver Wahlwegweiser mit Fristenrechner, ein Glossar mit Begriffen rund um die SBV-Wahl sowie ein Flyer mit kompakter Erklärung der SBV-Wahl in 17 Sprachen.</p>
<p>Mehr Informationen unter <strong><a href="https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl/" title="BIH.de; SBV-Wahl, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">bih.de/sbv-wahl</a></strong></p>
<p>(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Betriebe und Interessenvertretungen</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 11:42:12 +0100</pubDate>
                        <title>Publikation: Juristische Expertise zur Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/publikation-juristische-expertise-zur-weiterentwicklung-der-nationalen-demenzstrategie</link>
                        <description>Wie kann Teilhabe für Menschen mit Demenz gelingen? Eine juristische Expertise im Auftrag der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie enthält u. a. konkrete Empfehlungen, welche Mittel der Rechtssetzung aufgegriffen und verfolgt werden sollten, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Dabei sind auch bestehende Gesetze und deren Wirkung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Um herauszufinden, welche Gesetze und Paragraphen die Nationale Demenzstrategie berühren und wo zwischen Recht und Realität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Lücken bestehen, hat der Rechtswissenschaftler und Sozialexperte Prof. Dr. Thomas Klie die juristische Analyse mit einem menschenrechtsbasierten Blick auf Teilhabe, Autonomie, Schutz und Versorgung verbunden. Kernstück der Expertise bilden Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtspraxis, der Rechtsauslegung und der Rechtsgestaltung.</p>
<p>Die Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie hat in einer Meldung zu der Publikation exemplarisch u. a. die folgenden Themen herausgegriffen:</p><ul> 	<li>Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürften zwar richterlicher Genehmigung, seien aber u.&nbsp;a. in Krankenhäusern und auch in häuslichen Pflegesettings ohne besondere fachliche und rechtliche Reflexion verbreitet. Graubereiche bildeten Sensortechniken, die die Bewegungsfreiheit einschränken können (z.&nbsp;B. Türsensoren, die bestimmte Personengruppen passieren ließen und andere nicht).&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br> 	Gemäß der Expertise muss hier die Rechtspraxis auf den Prüfstand gestellt werden. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung, von Familien und Institutionen gegenüber diesen Maßnahmen und ihren negativen Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Demenz sei von höchster Relevanz. Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen sei im Kern eine Haltungsfrage.</li> 	<li>Menschen mit Demenz „sind in besonderer Weise von Straftaten bedroht, die sich gegen ihre persönliche Willensfreiheit richten“ heißt es in der Expertise. Neben freiheitsentziehenden Maßnahmen beschreibt der Experte hier Heil- oder Pflegebehandlungen ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten bis hin zu Formen psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt.<br> 	Gewaltpräventionsmaßnahmen im stationären und häuslichen Bereich, die die Pflegekassen finanzieren, sollten seiner Ansicht nach mehr genutzt werden. Wichtig sei auch die „Unterstützung von gesundheitsförderlichen Bedingungen in der Pflege“: Gesundheitsförderung der Pflegenden und Verzicht auf Gewalt hingen eng zusammen.</li> 	<li>Einen wichtigen Beitrag zur Begleitung von Menschen mit Demenz leisten bürgerschaftlich Engagierte. Dabei sollten die verschiedenen Formen der Unterstützung – informell, freiwillig, ehrenamtlich – unterschieden und jeweils eindeutig profiliert werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br> 	Formen der „Monetarisierung von Hilfen“ seien klar vom Ehrenamt als gemeinwohlorientierte Nebentätigkeit abzugrenzen. Dazu empfiehlt die Expertise u.&nbsp;a., bürgerschaftliche Sorgestrukturen als Teil verpflichtender kommunaler Sozialplanung aufzubauen und zu stärken.</li> </ul><p>Die Expertise empfiehlt darüber hinaus, Demenz nicht vorrangig unter pflegerischen Gesichtspunkten zu sehen, sondern als Behinderung im Sinne des Teilhaberechts zu verstehen. Teilhabebedarfe seien auch bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.</p>
<p><a href="https://www.nationale-demenzstrategie.de/aktuelles/artikel/das-recht-laedt-dazu-ein-mit-demenz-leben-zu-lernen" title="Zum Beitrag auf der Website Nationale Demenzstrategie, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Meldung der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie (04.03.2026) und zur juristischen Expertise</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Zentrum für Altersfragen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4803</guid>
                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 15:26:32 +0100</pubDate>
                        <title>REHADAT-kompakt: das Budget für Ausbildung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/rehadat-kompakt-das-budget-fuer-ausbildung</link>
                        <description>In seinem Informationssystem REHADAT stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. seit dem Jahr 2021 kompakt gebündelte Informationen zu Themen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in 2-seitigen Info-Blättern zur Verfügung. Das neueste der mittlerweile 18 Themen: Das Budget für Ausbildung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Budget für Ausbildung bietet eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Anstatt in einer WfbM tätig zu sein, lernen die Teilnehmenden in einem Betrieb und in der Berufsschule. Der Arbeitgeber erhält eine Erstattung der Ausbildungsvergütung.</p>
<p>REHADAT-kompakt informiert über Fördervoraussetzungen für ein Budget für Ausbildung, die Beantragung, den zuständigen Träger und Fördermöglichkeiten für Unternehmen.</p>
<p>REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.</p>
<p><a href="https://www.rehadat.de/mediathek/kompakt/" title="Zur Mediathek von REHADAT, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Mediathek:&nbsp;REHADAT-kompakt</a></p>
<p>(Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4802</guid>
                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 09:58:44 +0100</pubDate>
                        <title>Praxisbuch: ableistische Bilder entkräften und vermeiden</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/praxisbuch-ableistische-bilder-entkraeften-und-vermeiden</link>
                        <description>Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) und der Verein aktiv und selbstbestimmt e. V. (akse) haben gemeinsam das Praxisbuch „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“ entwickelt. Es richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen und soll sie dabei unterstützen, ableismuskritische Perspektiven systematisch in ihre Arbeit – und darüber hinaus – zu integrieren.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ableismus bezeichnet die Diskriminierung, Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. „Jede*r von uns hat Bilder, Vorstellungen und Muster übernommen, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen oder abwerten. Das ist keine Schuldfrage – sondern ein Ausgangspunkt. Aber wir können etwas verändern“, heißt es einleitend zu dem Praxisbuch.</p>
<p>Veränderungen sind dabei aus Sicht der Autorinnen und Autoren auf unterschiedlichen Ebenen möglich:</p><ul> 	<li>persönlich, indem die eigenen Haltungen reflektiert werden;</li> 	<li>beruflich, indem die Beratungspraxis inklusiver gestaltet wird;</li> 	<li>gesellschaftlich, indem Personen ihren Teil dazu beitragen, Ableismus sichtbar zu machen und abzubauen.</li> </ul><p>Das Praxisbuch baut inhaltlich auf der erschienenen Broschüre „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“ (2025) auf. Es enthält Übungen, Reflexionsfragen sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Als Arbeitsbuch konzipiert, ist es besonders für Teams, neue Mitarbeitende sowie für Entwicklungs- und Veränderungsprozesse innerhalb von Beratungsstellen gedacht.</p>
<p>&nbsp;Es gliedert sich in zwei Teile:</p><ul> 	<li>einen individuellen Teil, der zur persönlichen Reflexion einlädt und dabei unterstützt, eigene Haltungen, Erfahrungen und Unsicherheiten zu betrachten;</li> 	<li>einen Teamteil, der Übungen und Impulse für gemeinsame Lernprozesse in Beratungsstellen bietet.</li> </ul><p>Beide Teile können flexibel genutzt werden – einzeln und in Kombination. So soll ein nachhaltiger Prozess aus persönlicher Auseinandersetzung und gemeinsamer Weiterentwicklung der Beratungspraxis entstehen. Dazu nutzt das Praxisbuch auch Verweise auf Videos, zitiert die UN-Behindertenrechtskonvention oder das SGB IX.</p>
<p><a href="https://fachstelle-antidiskriminierung-behinderung.de/broschuere/" title="Zur Broschüre auf der Website Fachstelle Antidiskriminierungsberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Broschüre „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“</a></p>
<p><a href="https://fachstelle-antidiskriminierung-behinderung.de/praxisbuch/" title="Zum Praxisbuch auf der Website Fachstelle Antidiskriminierungsberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Praxisbuch</a></p>
<p>Der Illustrator und Comic-Zeichner Ralph Ruthe hat für die Aktion Mensch ein Video gemacht. Das Video zeigt 5 klassische Situationen, in denen Menschen mit Behinderung mit Ableismus konfrontiert werden:</p>
<p><a href="https://www.yout-ube.com/watch?v=bSwV6lEwPfU" title="Zum Video auf YouTube, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum YouTube-Video</a></p>
<p>(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. – ISL, Aktion Mensch e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4796</guid>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 14:55:55 +0100</pubDate>
                        <title>Themenband zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/themenband-zur-umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-oesterreich-und-der-schweiz</link>
                        <description>Die Universität Kassel hat im Februar 2026 den Sammelband „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte“ veröffentlicht. Der Band dokumentiert und vertieft die Beiträge einer gleichnamigen Fachtagung vom Sommer 2024 in Kassel. Schwerpunkte sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt sowie auf Bildung und Arbeit, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) postuliert.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Sammelband orientiert sich in seiner Gliederung am Aufbau der Tagung und baut die dort behandelten Aspekte weiter aus. Ausgangspunkt sind die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu den Staatenberichten der sogenannten DACH-Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Umsetzung der drei Schwerpunktthemen</p><ul> 	<li>Recht auf gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt (Artt. 12 und 13 UN-BRK)</li> 	<li>Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK)</li> 	<li>Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK)</li> </ul><p>erfährt eingehende und vergleichende Betrachtung. Beiträge aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft analysieren rechtliche Strukturen, politische Steuerung, Beteiligungsmöglichkeiten und bestehende Defizite. Die Perspektive der DACH-Staaten wird durch Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK in Taiwan ergänzt. Hier stammen viele der frühen sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen von christlichen Organisationen aus Europa. Sie brachten europäische Modelle, einschließlich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, nach Taiwan. Der Band soll deutlich machen, dass Inklusion, Teilhabe und Gleichberechtigung keine Selbstläufer sind, sondern eine kontinuierliche rechtliche, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung erfordern. Ziel ist es, diese Diskussion sichtbar zu machen, einzuordnen und Impulse für eine wirksamere Umsetzung der UN-BRK zu geben.</p>
<p>Die in dem Sammelband dokumentierte Veranstaltung war Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wurde und an dem die DVfR, die Humboldt-Universität Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Zentrum für Sozialforschung Halle beteiligt waren.</p>
<p>Der Sammelband (263 Seiten) ist unter einer Open-Access-Lizenz veröffentlicht und kann <a href="https://kobra.uni-kassel.de/items/cb2ec0b8-a8f7-4744-b8bc-9d16d8892804" title="Zum Sammelband auf der Website der Universität Kassel, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">hier</a> abgerufen werden.</p>
<p>(Quelle: Universität Kassel)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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