18.06.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen im Detail – die Prüfberichte

Erstmals sind die Prüfgutachten zu Websites öffentlicher Stellen einsehbar. Die Prüfberichte stammen von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) und werden auf der privaten Website barrieren-gutachten.de zur Verfügung gestellt. Allerdings hat nur eine der derzeit rund 190 Websites die Prüfung „im Wesentlichen“ bestanden: die des Bundespräsidenten.

Fehlende digitale Barrierefreiheit kann einige Menschen mit Behinderungen von wichtigen Informationen und Dienstleistungen, wie Katastrophenwarnungen oder Antragsverfahren, ausschließen. Dabei haben alle Menschen einen gleichberechtigten Anspruch darauf. Die BFIT-Bund ist dafür zuständig, die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von staatlichen Online-Diensten zu überwachen und Behörden bei Problemen zu unterstützen. Eine Website könne das Prädikat „Bestanden“ nur dann erhalten, wenn wirklich alle der zu prüfenden Kriterien erfüllt seien, heißt es vonseiten der BFIT-Bund. Das sei manchmal enttäuschend für Stellen, bei denen nur wenig für eine vollständig barrierefreie Website fehle. Die veröffentlichten Berichte machen deutlich, wie eingehend die BIFT-Bund eine Vielzahl an Websites bereits geprüft hat und wo deren Barrieren zum Zeitpunkt der Prüfung lagen.

Aufmerksamkeit für digitale Barrierefreiheit schaffen

Die private Website barrieren-gutachten.de der Beraterin für digitale Barrierefreiheit Casey Kreer macht die Prüfberichte der BFIT-Bund nach einer Anfrage über das Projekt „FragDenStaat“ zugänglich. Kreer, die selbst eine Sehbeeinträchtigung hat und Dienstleistungen zur Schaffung barrierefreier Websites anbietet, spricht sich dafür aus, öffentlich Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen – darüber zu sprechen, Erfahrungen zu teilen und Initiativen zur digitalen Inklusion zu unterstützen. Außerdem könne es helfen, Probleme direkt bei den verantwortlichen Stellen anzusprechen bzw. ggf. Beschwerde einzureichen. „Die bestehenden Gesetze müssen konsequent umgesetzt und dringend verschärft werden, um digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Überwachungsstellen benötigen mehr Befugnisse, um öffentliche Stellen im Zweifelsfall zu sanktionieren“, findet Kreer.

Rechtliche Grundlagen

Die EU-Richtlinie 2016/2102 wird in Deutschland umgesetzt durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Verordnungen beziehen sich auf internationale Standards wie die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Mit Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) werden seit 2025 auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025 den EAA um.

Barrierefreiheit von Websites in Deutschland

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

(Quellen: Casey Kreer; Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik)


Kommentare (1)

  1. Jan
    Jan 18.08.2025
    Vielen Dank für den Beitrag zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen und die veröffentlichten Prüfberichte, die ich aufmerksam verfolge. Für mich sind viele der darin angesprochenen Probleme nicht neu. In Deutschland zeigt sich immer wieder, dass Gesellschaft, Politik und insbesondere die verantwortlichen Akteure in der IT-Branche versuchen, Barrierefreiheit möglichst kostengünstig umzusetzen – häufig mit ungeeigneten Mitteln oder durch die falsche Auswahl von Fachkräften.

    Zwar stehen uns in Deutschland zahlreiche gesetzliche Grundlagen und Rahmenwerke wie der European Accessibility Act (EAA), das BFIT, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) usw. zur Verfügung. Auch existieren vielfältige Handlungsempfehlungen. Doch zwischen Theorie und Praxis klafft eine große Lücke – eine Lücke, die nur durch Einbeziehung betroffener Experten sinnvoll geschlossen werden kann.

    Ich selbst bin taub und bringe jahrelange Erfahrung als Sachverständiger in einem DAX-Konzern mit. Trotzdem musste ich immer wieder langwierige Diskussionen führen, die in der Regel kaum zu tatsächlichen Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit – insbesondere bei digitalen Produkten und Webseiten – führten. Häufig scheitert es schlicht an den Kostenprioritäten.

    Auch deutsche Universitäten setzen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bis heute nicht vollständig um. In vielen gesellschaftlichen und institutionellen Bereichen – Unternehmen, Ministerien, Hochschulen – werden Positionen zum Thema Barrierefreiheit weiterhin mit fachlich ungeeigneten Personen besetzt. Das führt nicht nur zu Fehlentwicklungen, sondern langfristig auch zu höheren Kosten.

    Ein aktuelles Beispiel ist der geplante Aufbau eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Es ist vorgesehen, neue Stellen zu schaffen und Leitungspositionen zu besetzen. Doch an dieser Stelle stellt sich die grundlegende Frage: Was haben Leichte Sprache und Gebärdensprache mit Gleichstellung im gleichen Sinne zu tun?

    Es kursieren Gerüchte, dass die Leitung einer solchen Einrichtung von einer fachlich nicht qualifizierten Person übernommen werden könnte. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Sprachen und Kulturen. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine vollwertige, wissenschaftlich anerkannte Sprache mit eigener Grammatik und Struktur – sie unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Lautsprache. Leichte Sprache hingegen ist ein sprachliches Hilfsmittel, das speziell für Menschen mit kognitiven Einschränkungen o. ä. entwickelt wurde. Die Gebärdensprache hingegen ist kein Hilfsmittel, sondern Ausdruck einer sprachlichen und kulturellen Identität.

    Man stelle sich vor, eine unqualifizierte Person würde die Leitung einer chinesischen Botschaft in China übernehmen – ohne Sprachkenntnisse und ohne Verständnis für Kultur und gesellschaftlichen Kontext. Genau so geht Deutschland mit Menschen mit Behinderungen um: Entscheidungen werden über ihre Köpfe hinweg getroffen, ohne angemessene fachliche oder betroffenenorientierte Einbindung.

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