26.02.2015 Politik

5. SGB IV Änderungsgesetz - Einführung einer assistierten Ausbildung

Am 26. Feburar 2015 hat der Bundestag das 5. SGB IV Änderungsgesetz verabschiedet. Neben zahlreichen anderen Änderungen wurde damit in § 130 SGB III die "assistierte Ausbildung" eingeführt. Ziel der Maßnahme ist der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung für benachteiligte junge Menschen.

Durch eine intensive und parallele Unterstützung (z.B. beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder bei der Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten) von Auszubildenden und Betrieben soll nach Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Berufsausbildung begleitet, eine Stabilisierung schwieriger Ausbildungsverhältnisse erreicht und neue Betriebe für die Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen gewonnen werden.

Mit der assistierten Ausbildung können förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch die Agentur für Arbeit unterstützt werden. Eine Förderung kann ebenso in einer vorgeschalteten bis zu sechs Monaten dauernden ausbildungsvorbereitenden Phase stattfinden. Gefördert werden lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Die Assistierte Ausbildung soll bereits im Ausbildungsjahr 2015/2016 zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass Maßnahmen der assistierten Ausbildung nur bis zum 30. September 2018 beginnen können. Es handelt sich um ein befristetes Instrument. Bei bereits laufenden Maßnahmen kann die Unterstützung auch danach beginnen.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 


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