14.01.2022 Politik

Abschlussbericht: Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Die Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ hat im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auftrag der Kommission war es, systemische Risiken zu erkennen sowie Vorschläge für den Gewaltschutz und für die fachliche Weiterentwicklung geeigneter Betreuungsstrukturen im System der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Als Reaktion auf Vorkommnisse in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof, wie schwerwiegende Übergriffe sowie freiheitsentziehende und -beschränkende Maßnahmen gegenüber einer größeren Zahl von Menschen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Expertenkommission berufen, der mit Gaststatus auch die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention angehörte. Diese erhielt ausgewählte und anonymisierte Fallbeschreibungen, um aus den erkennbaren Bedingungen systemische Risiken für mangelnden Schutz vor Gewalt abzuleiten und den daraus resultierenden Handlungsbedarf zu beschreiben.

Der Abschlussbericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, um die Gestaltung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern – insbesondere hinsichtlich des Gewaltschutzes. Die Kommission empfiehlt u. a.:

  • Die Träger der Eingliederungshilfe durch neue Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) zu mehr Gewaltschutz zu verpflichten und diese Regelungen wirksam von dazu qualifizierten und geschulten Aufsichtsbehörden überwachen zu lassen,
  • eine landeszentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention einzurichten,
  • regionale Beratungs- und Kompetenznetzwerke (Konsulentendienste) zur Betreuung von Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten aufzubauen,
  • die Akteurinnen und Akteure im Betreuungsrecht zu qualifizieren und besser miteinander zu vernetzen,
  • die gesundheitliche Versorgung zu verbessern,
  • geeignete Angebotsstrukturen für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten in den Regelstrukturen der Eingliederungshilfe zu schaffen sowie
  • eine regionale Strukturplanung zum Ausbau ambulanter Regelangebote vorzunehmen.

Das Ministerium stellt den Abschlussbericht und weitere zugehörige Dokumente unter folgendem Link zur Verfügung:

Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe

(Quellen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen; Deutsches Institut für Menschenrechte)


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