28.02.2017 Sonstige Veröffentlichungen

Änderungen durch das BTHG und die Pflegereform für Studierende

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks hat Änderungen im BAföG und dem Sozialgesetzbuch (SGB II), Neuregelungen durch die Pflegereform und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie Anpassungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung in eine Anlage zum IBS-Handbuch "Studium und Behinderung" aufgenommen.

Die einzelnen Änderungen werden in der "Anlage zum Handbuch 1/2017 - Aktualisierungen zu Finanzierung und Krankenversicherung" übersichtlich aufgeführt und erklärt.

Nach Angaben des Studentenwerks werden durch das BTHG zwar u.a. die Teilhabeleistungen für Bildung neu geregelt, diese treten allerdings erst zum 1. Januar 2020 in Kraft. Bis dahin bleibe es bei den alten Regelungen nach dem SGB XII. Eine Ausnahme seien die verbesserten Regelungen zum Schonvermögen, die bereits seit dem 1. Januar 2017 in Kraft gelten.

Das Handbuch informiert Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg. Die überarbeitete 7. Auflage ist im Frühjahr 2013 erschienen. Auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks kann das Handbuch als Gesamtfassung oder in einzelnen Kapiteln heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Handbuch "Studium und Behinderung"

Anlage zum Handbuch 1/2017 - Aktualisierungen zu Finanzierung und Krankenversicherung (PDF/137 KB)

(Quelle: Deutsches Studentenwerk)


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