23.10.2019 Politik

Änderungen für die Eingliederungshilfe beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ (Bundestags-Drucksache 19/11006) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (Bundestags-Drucksache 19/14120) angenommen.

Die Bundesregierung will mit den Gesetzesänderungen einerseits gesetzliche Unklarheiten und redaktionelle Fehler im SGB IX und SGB XII beseitigen, andererseits den Systemwechsel in der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes vorbereiten.

Betroffen sind u. a. die Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach § 42a SGB XII. Hier sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2020 personenzentriert ausgerichtet werden, ohne Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen. „Dafür müssen die Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe ihre bisherigen Verfahren umstellen. Leistungsberechtigte Personen erhalten ihre Rente nun vollständig auf ihr eigenes Konto – zum Monatsende, wie das bei Renten üblich ist,“ erläuterte Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der Debatte. Eine Übergangsregelung soll den Systemwechsel zum Jahreswechsel 2019/2020 unterstützen, so dass für Leistungsberechtigte keine Zahlungslücken entstehen, wenn Beträge erst zum Monatsende Januar 2020 ausgezahlt werden. Gestrichen wurde darüber hinaus eine Regelung zur Einkommensermittlung, um Verschlechterungen bei der Kostenheranziehung junger Menschen zu vermeiden.

Als weitere Änderung wurde beschlossen, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von einem höheren Freibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können. Bisher galt dies nur für erwerbstätige blinde Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe beziehen.

Einen Antrag der FDP-Fraktion zur Streichung des § 94 Absatz 6 SGB VIII (Bundestags-Drucksache 19/10241; „Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag abschaffen“) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weitere Anträge der Oppositionsparteien wurden abgelehnt.

Der Gesetzentwurf in geänderter Fassung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie auch der Grünen angenommen. AfD, FDP und Linke enthielten sich.

Weitere Informationen:

Deutscher Bundestag: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschlossen

Ausschuss für Arbeit und Soziales: Beschlussempfehlung Bundestags-Drucksache 19/14120

Plenarprotokoll 19/118 (siehe TOP 13 ZP 9 Änderung des SGB IX und XII)

Gesetzentwurf Bundestags-Drucksache 19/11006

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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