05.07.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Änderungsgesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde beschlossen

Am 13. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPD beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 zugestimmt.

Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist es, nicht erforderliche Betreuerbestellungen zu vermeiden; zum einen geht es dabei um die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen und zum anderen darum, den steigenden Ausgaben der Landeshaushalte entgegen zu wirken.

Umsetzung

Umgesetzt werden soll dies über Änderungen des Verfahrensrechts (FamFG) und des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) durch eine stärkere Einbeziehung der Betreuungsbehörde in das Verfahren. Die Kernpunkte des Gesetzes:

  • Bislang hat das Gericht die Betreuungsbehörde vor der Betreuerbestellung und vor Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anzuhören, "wenn es der Betroffene verlangt oder es der Sachaufklärung dient." Dieser Zusatz in § 279 II FamFG wird gestrichen. Die Anhörung der Behörde wird damit obligatorisch.
  • Die Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde werden gesetzlich festgelegt.
  • Die Betreuungsbehörde soll Personen, bei denen eine Betreuerbestellung in Frage kommt, ein Beratungsangebot unterbreiten, das ggf. auch die Vermittlung betreuungsvermeidender anderer Hilfen umfasst.
  • Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sollen gesetzlich konkretisiert und durch qualifizierte Fachkräfte wahrgenommen werden.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz vom 5. Juli 2013

Die Bundesregierung hatte am 6. März 2013 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde beschlossen. Die Gesetzesinitiative geht auf die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht zurück. Ziel der Neuregelung ist es, "der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen."

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde auf den Seiten des Deutschen Bundestages

 

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/Deutscher Bundestag)


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