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Analog zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesregierung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für ihren Zuständigkeitsbereich einen eigenen Aktionsplan entwickelt.
Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat im November 2011 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen eigenen Aktionsplan beschlossen, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkretes, überprüfbares Handeln zu übersetzen.
An der Umsetzung sollen auch Menschen mit Behinderung beteiligt werden. Hierbei spielt der Partizipationsbeirat der DGUV eine zentrale Rolle. Er hat die Aufgabe, den Implementierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention in der Organisation zu begleiten.
Medieninformation zum Aktionsplan der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV
Der Aktionsplan der DGUV in leichter Sprache
(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
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