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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte mit ihrem Aktionsplan Inklusion Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Hierfür hat sie aus dem Aktionsplan einen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) abgeleitet, der regelmäßig aktualisiert wird.
In ihren Leitsätzen unterstreicht die BA, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu ihrem Selbstverständnis zählt. Vier zentrale Handlungsfelder identifiziert sie im Aktionsplan für sich als Arbeitgeberin und Dienstleisterin am Arbeitsmarkt:
Für jedes Handlungsfeld sind Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und ein Zeitrahmen für die mittel- bis langfristige Umsetzung festgelegt. Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen. Aktivitäten in den ersten drei Handlungsfeldern sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Vorhaben im Handlungsfeld „Inklusive Teilhabe am Arbeitsleben“ gelingen können: „Wenn wir Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligen, gelingt es uns, Angebote gut zu machen und nicht nur gut zu meinen.“
Die Umsetzung der im Aktionsplan Inklusion vorgesehenen Maßnahmen wird durch die Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“ unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und des Beratenden Ausschusses der BA sowie von externen Netzwerkpartnerinnen und -partnern evaluiert und begleitet. In diesem Prozess gewonnene Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion mit einfließen. Ende 2021 soll erstmals Bilanz gezogen werden.
Zur Informationsseite der BA: Vielfalt Leben – Inklusion bringt weiter
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Thema: Weitere Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK
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