03.09.2013 Politik

Aktivitäten des Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-BRK in der 17. Wahlperiode äußert sich die Bundesregierung anlässlich einer Kleinen Anfrage.

In dem 2011 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (NAP) spielt die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14691) auf eine Kleine Anfrage (17/14498) der Fraktion Die Linke.

Dazu zählten

  • die Entwicklungszusammenarbeit
  • die humanitäre Hilfe
  • die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und
  • die internationale Zusammenarbeit auf UN-Ebene

schreibt die Regierung weiter. In diesem Sinne habe die Bundesregierung seitdem zahlreiche Projekte auf Ministerebene angestoßen, um die Ziele der UN-Behindertenkonvention auch auf bilateraler Ebene zu fördern. 

Zur Bundestagsdrucksache 17/14691

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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