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Zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-BRK in der 17. Wahlperiode äußert sich die Bundesregierung anlässlich einer Kleinen Anfrage.
In dem 2011 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (NAP) spielt die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14691) auf eine Kleine Anfrage (17/14498) der Fraktion Die Linke.
Dazu zählten
schreibt die Regierung weiter. In diesem Sinne habe die Bundesregierung seitdem zahlreiche Projekte auf Ministerebene angestoßen, um die Ziele der UN-Behindertenkonvention auch auf bilateraler Ebene zu fördern.
Zur Bundestagsdrucksache 17/14691
(Quelle: Deutscher Bundestag)
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