16.04.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Aktualisierte Fassung der Richtlinien für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Die Fassung vom 16. April 2013 setzt Themen aus dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23. Oktober 2012 um, nimmt eine redaktionelle Klarstellung vor, um eine einheitliche Begutachtung sicherzustellen, und modifiziert das Gutachtenformular.

Als einheitliche Begutachtungsgrundlage sowohl für Pflegekassen als auch für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) dienen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches, sogenannte Begutachtungs-Richtlinien (BRi).

Die Verbindlichkeit wird durch den Richtlinienstatus nach §§ 17 sowie 53 a Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB XI normiert.

Die Richtlinien sollen bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sicherstellen sowie die in der Begutachtungspraxis gewonnenen Erfahrungen aufnehmen und einzelne Begutachtungskriterien stärker präzisieren.

Erarbeitet wurden die Begutachtungs-Richtlinien und die Ergänzungen in engem Zusammenwirken vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), MDK-Gemeinschaft und dem GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Bundesministerien. 

GKV-Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches vom 16.04.2013

(Quelle: GKV-Spitzenverband)


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