17.02.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Aktualisiertes Merkblatt zur Grundsicherung für Menschen mit Behinderung

Erwachsene Menschen mit Behinderung können Leistungen der Grundsicherung beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ umfassend mit Blick auf die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen aktualisiert.

Am 9. Dezember 2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) beschlossen, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz hebt die Regelsätze an und fasst die Regelung für den ernährungsbedingten Mehrbedarf neu. Anerkannt wird dieser Mehrbedarf jetzt nur noch, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht. Neben diesen Änderungen geht das neue „Merkblatt zur Grundsicherung des bvkm“ auch auf den neuen Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ein. Der Mehrbedarf hierfür beträgt seit 2021 pro eingenommenem Mittagessen 3,47 Euro. Das Merkblatt erläutert ebenfalls eingehend die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten. Dazu gehört z. B. die befristete Aussetzung von Vermögensprüfungen.

Das Merkblatt steht in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ unter www.bvkm.de zur Verfügung. Es kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen oder als Druckexemplar (kostenpflichtig) bestellt werden:

Merkblatt zur Grundsicherung

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)


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