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- 22.09.2015 Beitrag D34-2015
Eine aktualisierte Fassung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) trat am 22. September 2011 in Kraft. Sie gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung.
Die BITV 2.0 soll bewirken, dass informationstechnische Angebote allen behinderten Menschen ohne Einschränkung zugänglich sind. Die Verordnung ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002.
Die Verordnung basiert auf den internationalen Leitlinien für Webinhalte WCAG 2.0. Diese Anforderungen und Bedingungen finden sich in der Anlage 1 zur BITV 2.0 wieder und gelten für bestehende Internetauftritte und -angebote spätestens ab dem 23. September 2012.
Erläuterungen zumr BITV 2.0 auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesetzestext auf den Seiten von Juris
(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Juris GmbH)
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