16.05.2017 Politik
Anhörung zu Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit
Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen nur vermindert erwerbstätig sind, sollen in Zukunft besser abgesichert werden. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vor. Am 15. April 2017 wurde der Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags diskutiert.
Gemäß der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sollen Menschen, die vermindert erwerbstätig sind, künftig besser abgesichert werden. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieten werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränken eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Änderungen an der Flexirente und an anderen Gesetzen vor.
Ebenfalls diskutiert wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke. Sie kritisiert, der Gesetzentwurf verbessere nur die Situation derer, die erwerbsunfähig werden, aber nicht derjenigen, die bereits Erwerbsminderungsrenten beziehen. Gefordert wird bereits zum 1. Januar 2018 die Verlängerung der Zurechnungszeiten vom 62. auf das 65. Lebensjahr in einem Schritt. Die Zahl der Pflichtbeitragsjahre soll dem Antrag zufolge von drei auf zwei Jahre verkürzt werden und Rentenabschläge wegen Erwerbsminderung für gegenwärtige und zukünftige Empfängerinnen und Empfänger abgeschafft werden.
Die Sachverständige Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband betonte in der Anhörung, es sei dringend nötig, das Armutsrisiko von Erwerbsminderungsrentnern zu senken. Sie sprach sich ebenfalls dafür aus, die Zurechnungszeit nicht stufenweise zu verlängern, sondern schneller und in einem Schritt. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund wies rechnerisch auf, dass Erwerbsgeminderte ein fünffach höheres Armutsrisiko haben als andere Altersrentner. Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit würden die Erwerbsminderungsrenten um 7,5 bis acht Prozent steigen, prognostizierte seine Kollegin Gundula Roßbach.
Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, betonte, dass eine verlängerte Zurechnungszeit die Situation vieler Erwerbsminderungsrentner zwar verbessere. Diese Maßnahme allein werde sich jedoch für viele als zu kurz gegriffen erweisen, weshalb man dringend über die Frage der Abschläge beim vorzeitigen Wechsel in die Rente diskutieren müsse. Professor Felix Welti von der Universität Kassel plädierte für einen Ausbau von Reha-Leistungen und der Rolle der Arbeitsmedizin in Betrieben, um Erwerbsminderungsrenten frühzeitig zu vermeiden. Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wie auch Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sprachen sich gegen die Abschaffung der Abschläge aus.
Weitere Informationen:
BT-Drs. 18/11926 Gesetzentwurf für ein EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 12.04.2017
BT-Drs. 18/12087 Antrag: Die Erwerbsminderungsrente stärken und Zugang erleichtern vom 25.04.2017
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen
Übersicht des bisherigen Verfahrensverlaufs im "Portal Sozialpolitik"
(Quellen: www.bundestag.de, Portal Sozialpolitik)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!