07.06.2021 Politik

Anhörung zu Long-Covid-Behandlungszentren im Bundestag

Am 7. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP, Drucksache 19/29267) eine Anhörung zur Einrichtung von Long-Covid-Behandlungszentren angesetzt. Gegenstand der Sitzung ist auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, u. a. auf Anerkennung von arbeitsbezogenen Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion als Berufskrankheit (Drucksache 19/29270).

Eine anerkannte Definition von „Long Covid“ gibt es bislang nicht. Unter dem Begriff wird eine Reihe von Spätfolgen beschrieben, die nach einer abgeklungenen Covid-19-Erkrankung auftreten können. Die Betroffenen zeigen noch Wochen oder Monate nach ihrer SARS-CoV-2-Infektion Symptome wie chronische Müdigkeit, Atembeschwerden, Geruchsverlust, Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen, Schwindel, Ängste oder Depressionen. Schätzungsweise 290.000 Menschen benötigten Hilfe, heißt es in dem Antrag der Freien Demokraten. „Damit sie sich nicht im Versorgungswirrwarr verirren, brauchen sie einen Ansprechpartner. Dieser koordiniert dann die gesamte Therapie und begleitet den Weg der Patientinnen und Patienten durch die Behandlung.“

Die Fraktion fordert, Long-Covid-Behandlungszentren als neuen § 116c im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern. Sowohl an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer als auch nach § 107 SGB V definierte Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen wären damit berechtigt, entsprechende Leistungen zu erbringen, um in ganz Deutschland alle Betroffenen wohnortnah versorgen zu können. Beantragt wird auch die systematische Erfassung und Analyse von Long-Covid-Fällen und die Bereitstellung von Forschungsgeldern. Ziel sei es, dass die Behandlungszentren eine interdisziplinäre Arbeit der Gesundheitsakteure, eine engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie eine ausführliche Forschung ermöglichen könnten.

Die Fraktion DIE LINKE sieht u. a. die Notwendigkeit, arbeitsbezogene Corona-Erkrankungen für alle Beschäftigtengruppen als Berufskrankheit anzuerkennen sowie Rahmenbedingungen für flächendeckende unabhängige Beratungsangebote zu schaffen. Die diesbezügliche Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten in der allgemeinmedizinischen Behandlung sei sicherzustellen.

Zu den Anträgen wird in der 174. Sitzung am Montag, dem 7. Juni 2021 von 12:45 Uhr Stellung genommen.

Zu weiteren Informationen, den Anträgen, Stellungnahmen und einer Liste der Sachverständigen

(Quelle: Deutsche Bundestag)


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