01.10.2020 Politik

Anhörung zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

Alle Sachverständige haben in der Anhörung des Finanzausschusses am 30. September 2020 die Pläne der Bundesregierung zur Verdoppelung der steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderungen gelobt. Der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Bundestags-Drucksachen 19/21985, 19/22816) wurde begrüßt.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen insbesondere die seit 1975 nahezu unverändert gebliebenen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen erhöht werden. Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Der seit 1990 unveränderte Pflegepauschbetrag soll nach dem Entwurf bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bewertete den Entwurf als überfälligen Akt steuerlicher Gerechtigkeit. Änderungsbedarf bestehe aber bei der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale, die kein Pauschbetrag sei und als normale außergewöhnliche Belastung einer Kürzung durch die zumutbare Belastung unterfalle. Hier könne der Eindruck einer „Scheinvergünstigung“ entstehen.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine schlug für die Übertragbarkeit des Pauschbetrages eine Erweiterung vor, damit ein Pauschbetrag der Eltern auch von deren Kindern geltend gemacht werden könne, wenn sie ihre Eltern persönlich betreuen.

Vorschläge zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung

Eine regelmäßige gesetzliche Anpassung der Pauschbeträge haben u. a. der Bund der Steuerzahler, die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vorgeschlagen. Der DBSV unterstrich, dass die Beiträge heute mehr als doppelt so hoch wären, wenn sie seit 1975 jährlich an die Inflationsrate angepasst worden wären. Auch der Bundesrat hatte die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (Bundesrats-Drucksache 19/22816) zum Gesetzentwurf gebeten, in bestimmten Abständen die Wirkung der Behinderten- und der Pflegepauschbeträge zu prüfen und dem Gesetzgeber sich daraus ergebenden gesetzlichen Änderungsbedarf vorzuschlagen.

Der Sozialverband Deutschland erklärte, für mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland sei die Anhebung eine wirkliche Hilfe im Alltag. Der Sozialverband VdK begrüßte die Pläne zur Erhöhung der Pflegepauschbeträge. Gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zahlreiche ambulante Unterstützungsstrukturen und andere Hilfen weggebrochen seien.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund wies darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf das für taubblinde Menschen vergebene Merkzeichen TBI fehle. Die Gruppe der taubblinden Menschen sei ebenso auf den für bestimmte Betroffenengruppen vorgesehenen erhöhten Pauschbetrag angewiesen, wenn nicht sogar auf einen noch höheren Betrag. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Behinderten, nannte die Forderung nach einer steuerrechtlichen Gleichberechtigung taubblinder und blinder Menschen in seiner Stellungnahme berechtigt.

Zur Dokumentation der Anhörung, der Sachverständigenliste und Stellungnahmen auf der Seite des Deutschen Bundestags: Erhöhung der Behindertenpauschbeträge

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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