06.10.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Appell zur Verlängerung des Rettungsschirms für Reha-Einrichtungen

Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer warnen vor den Folgen, wenn der Rettungsschirm im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Reha-Einrichtungen nicht weiter verlängert wird.

Die AG MedReha berichtet, dass sowohl die Zahl der in Reha-Einrichtungen versorgten Patientinnen und Patienten als auch die Anzahl der Reha-Maßnahmen in der ersten Jahreshälfte zurückgegangen sei. Ohne den im März beschlossenen Rettungsschirm hätten viele Reha-Einrichtungen die Einnahmeausfälle nicht überlebt. Den Ausfall von dringend benötigten Versorgungsstrukturen könne jetzt nur der Gesetzgeber verhindern, der jedoch den Rettungsschirm nicht über den 30. September 2020 hinaus verlängert hat. Die AG MedReha reagiert damit auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, in der sie einräumte, dass die Reha-Einrichtungen Corona bedingte Belegungs- und Erlöseinbußen erlitten hätten. Die Bundesregierung hat zur Kompensation von Mehraufwänden der Reha u. a. auf verschiedene Zuschläge auf Vergütungssätze verwiesen. Damit sei das Problem aber nicht gelöst, erklären die Mitglieder der AG MedReha:

„Eine Finanzierung für nicht belegte Betten ist nicht vorgesehen. Auch der Zuschlag von den Kostenträgern in Höhe von sechs bis acht Euro erstattet nur höhere Ausgaben für Sachkosten im Hygienebereich je erbrachter Rehabilitationsleistung. Kommen die Patienten erst gar nicht in die Einrichtung, greift der Zuschlag nicht.“

Unzutreffend sei zudem die Annahme, die Kliniken könnten die Problematik mit den Krankenkassen in Vertragsverhandlungen lösen. Hierfür fehle die gesetzliche Grundlage. Zum einen würden die Verträge lediglich die Vergütung und keine Ausgleichsleistungen für Minderbelegung regeln, zum anderen bestehe meist eine längere Vertagslaufzeit ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit.

Die Einrichtungen appellieren an die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungsregelung des § 111d Abs. 8 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen durch Rechtsverordnung zu verlängern oder Erlösausgleichsregelungen zu schaffen, wie mit dem kürzlich beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für Krankenhäuser. Gleichzeitig müssten dringend analoge Lösungen für ambulante Reha-Einrichtungen eingeführt werden, welche bislang im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen waren. Die AG MedReha verweist darauf, dass auch der Rettungsschirm für die ambulante und stationäre Rehabilitation der Rentenversicherung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum Jahresende 2020 verlängert wurde.

Weitere Informationen

Zur Webseite der AG MedReha: www.agmedreha.de

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP und Antwort der Bundesregierung zur Situation der Rehakliniken: Bundestags-Drucksachen 19/22132 und 19/22874

(Quelle: AG MedReha)


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