25.02.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAGüS für Bundesteilhabegeld als Kernelement des Bundesteilhabegesetzes

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) hat im Februar ihr Positionspapier zum Bundesteilhabegeld mit dem Titel: "Warum ein Bundesteilhabegeld als Herzstück des Bundesteilhabegesetzes alternativlos ist" veröffentlicht.

Der Vorstand der BAGüS hat sich einstimmig für eine Bundesteilhabegeld als Herzstück eines Bundesteilhabegesetzes ausgesprochen. Das Bundesteilhabegeld sei ein Reformkern zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

Im Positionspapier heißt es unter anderem: "Mit diesem Bundesteilhabegeld wird die Autonomie und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten sehr wirksam gesteigert, da sie die konkrete Verwendung frei disponieren können. Schätzungen sagen, dass etwa 180.000 Personen mit Hilfe des Bundesteilhabegeldes völlig unabhängig vom Eingliederungshilfesystem werden, weil sie ihren Teilhabebedarf damit eigenständig decken können."

Das entsprechende Positionspapier ist in die Beratungen der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingebracht worden.

Link zum Positionspapier Bundesteilhabegeld der BAGüS vom 16.02.2015

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.