25.10.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAR-Arbeitshilfe: Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat die Arbeitshilfe „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“ herausgegeben. Sie soll helfen, die wichtigsten Fragen rund um den Schutz von Sozialdaten zu klären.

Neben den neuen gesetzlichen Vorschriften zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit im SGB IX ist auch das Datenschutzrecht 2018 umfassend geändert worden. Hintergrund ist die Umsetzung der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit der DSGVO wurde die Verarbeitung von personbezogenen Daten EU-weit vereinheitlicht. Zum Schutz von Sozialdaten, insbesondere von Gesundheitsdaten, sind alle Reha-Träger verpflichtet. Um diese Aufgabe zu unterstützen, hat die BAR wichtige datenschutzrechtliche Fragen und Antworten im trägerübergreifenden Reha-Prozess in ihrer Arbeitshilfe zusammengetragen.

Zunächst werden die zentralen Rechtsgrundlagen im neuen Sozialdatenschutzrecht und ihre Zusammenhänge dargestellt. Bezogen auf den Reha-Prozess werden die zentralen Anforderungen an die Datenverarbeitung erläutert und anschließend noch einmal konkretisiert. Beispiele und Zuordnungen zu den einzelnen Phasen der Rehabilitation sollen die Umsetzung erleichtern. Die Arbeitshilfe schließt mit Mustervordrucken für Einwilligungserklärungen und Informationsformulare.

Die BAR weist daraufhin, dass die Publikation keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht alle Prozessschritte abgebildet werden konnten. Konkret bedeutet das, dass sie sich auf folgende Arten der Datenverarbeitung fokussiert:

  • Datenerhebung durch Reha-Träger beim Leistungsberechtigten und bei Reha-Trägern
  • Datenübermittlung zwischen Reha-Trägern

Bezogen auf die Prozessphasen:

  • Zuständigkeitsklärung
  • Bedarfsermittlung und -feststellung
  • Teilhabeplanung einschließlich Teilhabeplankonferenz

Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Fach- und Führungskräfte, die die Prozesse in den einzelnen Häusern konzeptionieren und entwickeln, sollen in die Lage versetzt werden, die wichtigsten datenschutzrechtlichen Herausforderungen im trägerübergreifenden Reha-Prozess handlungssicher lösen zu können.

Zur Arbeitshilfe „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“ unter „Publikationen“

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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