03.01.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAR legt ersten Teilhabeverfahrensbericht vor

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat im Dezember 2019 den ersten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Er umfasst Daten von 39 Rehabilitationsträgern, die Angaben zu 2,3 Millionen Anträgen auf Reha-Leistungen aus dem Jahr 2018 übermittelt haben.

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber alle Reha-Träger dazu verpflichtet, Daten zu den an sie gestellten Anträgen auf Reha-Leistungen zu erfassen und an die BAR zu übermitteln.

Die Daten betreffen u. a. die folgenden Sachverhalte:

  • Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
  • Anzahl der Weiterleitungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
  • Durchschnittliche Dauer zwischen Erteilung und Vorlage eines Gutachtens
  • Bearbeitungszeit
  • Widersprüche und Klagen
  • Dauerhafte Integration in Arbeit nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die BAR ist vom Gesetzgeber beauftragt, auf Basis der gemeldeten Daten jährlich einen Teilhabeverfahrensbericht vorzulegen. Der Teilhabeverfahrensbericht 2019 bietet einheitlich erhobene und vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe über alle Trägerbereiche des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland.

So zeigt die Übersicht über die erfassten Widersprüche und Klagen über alle Trägerbereiche hinweg unter anderem, dass 51 % der Widersprüche aus dem Jahr 2018 und 30,1 % der bis zum Jahresende rechtskräftig entschiedenen Klagen aus Sicht der Leistungsberechtigten erfolgreich waren.

„Dieser Teilhabeverfahrensbericht soll erstmals in der Geschichte der Rehabilitation einen validen Gesamtüberblick über einen Tätigkeitsbereich der für Teilhabe und Rehabilitation zuständigen Behörden schaffen, für den sie jährlich circa 40 Milliarden Euro an Beitrags- und Steuermitteln ausgeben“, so Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Der Teilhabeverfahrensbericht eröffnet die Möglichkeit einer besseren Förderung und Steuerung der Zusammenarbeit der Träger.

Zum Teilhabeverfahrensbericht 2019 (PDF) auf der Webseite der BAR

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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