01.07.2022 Politik

Barrierearm umbauen mit KfW-Zuschuss

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 29. Juni 2022 mitgeteilt, dass es der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm „Altersgerecht Umbauen“ für dieses Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Privatpersonen – Eigentümer wie Mieter – können ab sofort Zuschüsse bei der KfW beantragen.

Das BMWSB und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit 2009 wurden über 330.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut, allein im Jahr 2021 waren es über 50.000 Wohneinheiten. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die Förderbank KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie die Möglichkeit eines Vorab-Checks der eigenen Vorhaben sind auf der Internetseite der KfW oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich:

Zur KfW-Seite: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

Zusätzlich zur Förderung durch die KfW besteht bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) auch die Möglichkeit, Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse zu beantragen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

(Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, KfW, Bundesministerium für Gesundheit)


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