18.06.2018 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Barrierefreier Zugang zu Webseiten öffentlicher Stellen: Bundestag beschließt Änderungen im BGG

Am 14. Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (19/2072) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/2728) angenommen. Mit dem Gesetz werden das SGB III, das SGB XII und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geändert.

So wird das arbeitsmarktpolitische Instrument der Assistierten Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert. Außerdem wird die genannte EU-Richtlinie im BGG in deutsches Recht umgesetzt, um digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

Einen Antrag der Linken (19/1342), das Menschenrecht auf Barrierefreiheit umzusetzen und die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten, lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab. Neben der Linken stimmten nur die Grünen für diese Initiative.

Die Grünen wollten die Bundesregierung mit ihrem Entschließungsantrag auffordern, auch private Diensteanbieter und gemeinnützige Organisationen zur Herstellung von Barrierefreiheit  zu verpflichten, wenn sie für die Allgemeinheit bestimmte kommerzielle Güter und Dienstleistungen digital anbieten. Zudem sollte die Assistierte Ausbildung als unbefristetes Regelinstrument in das SGB III übernommen werden. Die Zielgruppen der Assistierten Ausbildung sollten zudem weit gefasst werden. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag den Entschließungsantrag ab.

Mit dem Gesetz wird ferner eine Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit angesiedelt. Zu ihren Aufgaben zählt u. a.

  • periodisch zu überwachen, ob und inwieweit Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen;
  • die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfungsergebnisse zu beraten.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag aus Februar 2018 im Rahmen der Weiterentwicklung des AGG eine Prüfung angekündigt, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können. Ein erster Schritt soll den Gesundheitssektor betreffen.  

Weitere Informationen

Zur Meldung des Deutschen Bundestages vom 16.06.2018

Basisinformationen über den Vorgang auf der Webseite des Deutschen Bundestages 

Antrag Links-Fraktion

Antrag Bündnis 90/die Grünen

Sachverständigenanhörung: Wortprotokoll

Sachverständigenanhörung: Video

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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