19.11.2019 Politik

Barrierefreiheit – nicht nur eine Frage der Bahnsteighöhen

Die Bundesregierung hat am 6. November 2019 einen Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr“ dem Bundestag zugeleitet (Bundestags-Drucksache 19/14819). Die Fraktionen der FDP und Die Linke stellten unterdessen mehrere Anträge zur Barrierefreiheit, die nach Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt wurden.

Der Bundesrat will mit einem Gesetzentwurf in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zwei Bahnsteighöhen gleichwertig als Regelbahnsteighöhen bei Neu- oder Umbauten festschreiben: 0,76 Meter und 0,55 Meter über Schienenoberkante. In der Begründung heißt es, eine kurzfristige einheitliche Bahnsteighöhe von 0,76 Meter erscheine nicht für alle Teilnetze als sachgerecht und behindere die zeitnahe und kostengünstige Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr. Zudem sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) aufgenommen werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Beschlussfassung an den Bundestag geleitet. In einer Stellungnahme im Anhang schreibt die Bundesregierung, dass mit der Regelbahnsteighöhe von 0,76 Metern über Schienenoberkante langfristig Barrierefreiheit zu erreichen sei. Es sei nicht zielführend, daneben auch eine Bahnsteighöhe von 0,55 Metern als gleichrangig in der EBO zu verankern. Vielmehr seien die Fahrzeuge auf die Bahnanlagen abzustimmen und so zu gestalten, dass barrierefreies Reisen möglich ist.

Zeitnah zu diesem Gesetzesvorhaben haben die Fraktionen der FDB und Die Linke mehrere Anträge zur Barrierefreiheit gestellt. Die FDP-Fraktion betonte in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/14787) die Vorreiterrolle des Staates für Barrierefreiheit und forderte die Umsetzung von umfassender Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr. Die Fraktion Die Linke sprach sich in neun Anträgen (Bundestags-Drucksachen 19/14752; 19/14753; 19/14754; 19/14755; 19/14756; 19/14757; 19/14758; 19/14759; 19/14760) u. a. für eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetzes (AGG) aus und forderte Barrierefreiheit in den Bereichen politische Teilhabe, Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wohnraumversorgung, Kultur und Medien. Der Bundestag hat die Anträge beider Fraktionen am 7. November 2019 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat diese Anträge in seiner Sitzung am 13. November 2019 abgelehnt.

Weitere Informationen

Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/14819)

Kurzmeldungen des Bundestags

„Bundesrat will zwei Regelbahnsteighöhen“ vom 06.11.2019 (hib 1240/2019)

"Mehrere Anträge zur Barrierefreiheit abgelehnt" vom 13.11.2019 (hib 1268/2019)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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